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Händler fordern faire Gleichheit und bundeseinheitliche Coronamaßnahmen

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am Mittwoch, dass auch Bekleidungsgeschäfte der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienten. Sie unterlägen damit nicht der 2G-Regel, nach der nur Geimpfte oder Genesene Zugang zu bestimmten Geschäften haben. Das Urteil ist zwar rechtskräftig – es gilt aber nur für den Freistaat.

Wie das Handelsblatt online berichtet, wird das Regelungschaos innerhalb Deutschlands von Händlern kritisiert. Patrick Zahn, Vorstandschef des Textildiscounters Kik, wird wie folgt zitiert: „Wir erwarten, dass die deutsche Politik und vor allem die Bundesregierung jetzt endlich gleiche Spielregeln für alle aufstellt, um Rechtssicherheit zu geben.“

„Die bisherige Flickschusterei belastet den Einzelhandel unnötig und ungerecht“, sagte der Kik-Chef weiter und fragt: „Wieso zählen Kleidung und Unterwäsche in Bayern zum täglichen Bedarf, in Nordrhein-Westfalen aber nicht?“

Kommentare

3 Antworten

  1. Diese ganzen Maßnahmen sind unbegründet und dienen nur der Schikane der Bevölkerung. Weder bei den Massenaufläufen, noch sonstwo im Freien, oder im Handel gab es je Vorfälle, die den Schmarrn begründen könnten.

    Es geht nur ums Impfen!

    Wenn man Heilmittel zur sofortigen Behandlung zuließe, gäbe es fast keine Toten.

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