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Haftstrafe für G20-Randalierer in Hamburg

Das Hamburger Amtsgericht hat am gestrigen Dienstag die bisher höchste Strafe infolge der linksextremen G20-Krawalle verhängt. 

Das Gericht verurteilte einen 28 Jahre alten Hamburger wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte in acht Fällen zu drei Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert.
Vor einer Woche war erstmals ein Plünderer während der G20-Ausschreitungen verurteilt worden. Das Hamburger Amtsgericht sprach einen zur Tatzeit 18jährigen, inzwischen 19 Jahre alten Mann unter Ausschluß der Öffentlichkeit des schweren Landfriedensbruchs schuldig.
Weil das Gericht den Fall unter Jugendstrafrecht stellte, setzte es die zweijährige Haftstrafe zur Bewährung aus.
Quelle und vollständiger Text hier: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2017/g20-randalierer-zu-drei-jahren-haft-verurteilt/

Foto: CSU

Kommentare

2 Antworten

  1. Leider verschweigt die Notiz hier ein wichtiges Detail im Originalartikel: dass es sich nämlich sowohl im einen wie im anderen Fall um Einzeltäter handelt, die offenkundig nicht organisiert waren. Der eine handelte nach eigener Aussage spontan und ließ sich von der Menge mitreißen (!), der andere war ein Obdachloser.
    Dass es der Justiz und den Sicherheitsbehörden nicht gelungen sein will, von der behaupteten „Antifa“ oder dem „Schwarzen Block“ Täter festzunehmen, stinkt doch!
    Nun führt man uns zwei arme Schweine vor?
    Aber wer hinter dem organisierten Verbrechen steckte, sagt man uns nicht?
    Wo doch sonst die „Dienste“ alles beobachten und genau wissen – hier versagen sie mal wieder so, dass jeder Grundschüler vermutlich genauer recherchiert hätte?!
    Das stinkt doch gewaltig!

  2. ……zur Tatzeit 18 Jahre alt und deshalb Jugendstrafrecht.
    Auch wir sind für Strafen mit Erziehungs-Charakter, aber der 18-Jährige war sich seiner brutalen Attacken auf Polizisten sehr bewusst.
    Zur Bewährung ausgesetzt die 2-jährige Strafe, wir werden sehen.
    Nun 3 Jahre und 8 Monate Haft für einen 28-jährigen.
    Sind gespannt auf die Revision. Interessiert hätte uns schon die Reaktion nach der Urteilsverkündigung.
    Reue, Grinsen oder Wut ?

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