Am vergangenen Wochenende haben ultralinke Gruppen eine friedliche Versammlung der Initiative „Besorgte Eltern“ auf dem Rathausmarkt in Hamburg gewaltsam gestört und Teilnehmer sowie Polizeibeamte angegriffen. Die Elternrechts-Demonstration wandte sich gegen eine schulische Frühsexualisierung von Kindern.
Hierzu schreibt die CDU-Fraktion Hamburg in einer Pressemitteilung folgendes:
Damit wurde der Tatbestand des § 21 des Versammlungsgesetzes erfüllt. Das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit sind demokratische Grundwerte, die für ein friedliches Miteinander unverhandelbar sind.
Der Senat muss daher alles tun, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen und die Gewalttäter zur Rechenschaft zu ziehen.
Dazu erklärt Kai Voet van Vormizeele, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein elementarer Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wer die Durchführung nicht verbotener Demonstrationen mit Gewalt oder durch Störungen verhindern will, zeigt damit seine antidemokratische Gesinnung und macht sich strafbar.
Auch wenn man die Ziele einer Demonstration für abwegig und falsch hält, darf es nicht üblich werden, demokratisch zulässige Demonstrationen, durch Gewalt und Störung zu unterbinden. Das Recht auf die eigene Meinungsfreiheit ist zuallererst auch die Pflicht, die Meinung anderer zu respektieren.
Gewalttaten gegen Menschen oder Sachen sind vor diesem Hintergrund nicht hinnehmbar. Daher habe ich heute eine Anzeige gegen Unbekannt wegen der Gewalttaten und Störungen der Demo der ‚Besorgten Eltern‘ gestellt.“
Quelle: http://www.cdu-hamburg.de/themen/sicherheit-recht/sicherheit/detail/artikel/grundrecht-auf-versammlungsfreiheit-verteidigen.html
Eine Antwort
Gut, wieder auf dieser Internetseite von „Besorgte Eltern“ zu hören. Die haben viel erreicht im letztes Jahr und ich hatte davon nicht mehr so viel hier gelesen. Danke für Info und Gottes Segen