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Hamburg: Freispruch für "Sterbehelfer"

Das Landgericht Hamburg hat am Mittwoch den Arzt Johann Spittler von dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen. Das berichteten zahlreiche Medien. Demnach erklärte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann bei der Urteilsverkündung (Az.: 619KLs/16): „Wir sind davon überzeugt, dass Sie sich in Bezug auf den von Ihnen begleiteten Doppelsuizid unter keinem Gesichtspunkt strafbar gemacht haben.“

Die Staatsanwaltschaft hatte auf Totschlag plädiert und eine siebenjährige Haftstrafe für den 75-Jährigen gefordert. (Siehe hier: https://charismatismus.wordpress.com/2017/11/06/sta-fordert-7-jahre-haft-fuer-hamburger-arzt-keine-sterbehilfe-sondern-totschlag/)

ie argumentierte, der Arzt habe die beiden Frauen (81 und 85 Jahre alt) einseitig in Richtung Suizid beraten und die Tatherrschaft über die Selbsttötung übernommen. Nachdem die beiden Frauen eine tödlich wirkende Überdosis eines verschreibungspflichtigen Medikaments eingenommen hatten und daraufhin das Bewusstsein verloren hätten, hätte er die Rettungskräfte verständigen müssen.
Der Richter wollte das nicht gelten lassen und erklärte stattdessen, der Arzt sei durch eine schriftliche Willensäußerung der beiden Frauen, keine lebensrettenden Maßnahmen einzuleiten, gebunden gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Revision von dem Bundesgerichtshof angekündigt.
Quelle: ALfA-Newsletter

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