Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte in einer Sendung der RTL-Doku-Soap „Die Super Nanny“, ausgestrahlt am 14.9.2011 um 20:15 Uhr, eine Menschenwürdeverletzung festgestellt.
In der betreffenden Folge war zu sehen, wie eine alleinerziehende Mutter ihre sieben, vier und drei Jahre alten Kinder physisch und psychisch misshandelt, indem sie sie vor laufender Kamera wiederholt anschreit und schlägt. Ein Teil der Szenen wurde sowohl im Teaser zur Sendung als auch während der Sendung wiederholt.
Die Art der Darstellung war nicht durch das Berichterstattungsprivileg gedeckt, sondern voyeuristisch und reißerisch. Die zur Schau gestellten Kinder wurden in einer für sie leidvollen Situation in unzulässiger Weise kommerzialisiert.
Aufgrund der Entscheidung der KJM war durch die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM), die RTL die Zulassung erteilt hat, eine Beanstandung ausgesprochen worden. RTL hatte gegen die Beanstandung geklagt.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat in ihrem am 8. Juli verkündeten Urteil die Klage von RTL gegen den Beanstandungsbescheid der NLM abgewiesen. Das Verwaltungsgericht stellte außerdem klar, dass der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) bei Menschenwürdeverletzungen kein Beurteilungsspielraum zukommt.
Der KJM-Vorsitzende, Siegfried Schneider, begrüßt das Urteil: „Das Gericht hat damit die Spruchpraxis der KJM für ihre weitere Arbeit bestätigt und gleichzeitig ein starkes Zeichen für den Schutz der Menschenwürde im Fernsehen gesetzt.“
Das VG Hannover hat die Berufung zum OVG Lüneburg zugelassen.
Quelle: Pressemitteilung der Kommission für Jugendmedienschutz
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