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Hoffnungsgeschichte von Rebecca Kiessling: Gewaltsam gezeugt und doch geliebt!

Von Cordula Mohr

Diesen beeindruckende Vortrag der Amerikanerin Rebecca Kiessling, den ich im Jahre 2011 selbst auf einer Tagung erleben konnte, habe ich mir nun nochmal auf einer DVD angehört.
Der damalige Eindruck von Rebecca Kiessling war ein besonderer, denn sie strahlte pure Lebensfreude aus; sie war ein humorvoller und kontaktfreudiger Mensch.
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Am Anfang der Rede war eine grundsätzliche Aussage Rebeccas lange eingeblendet: Mein Wert gründet sich nicht darin, wie ich gezeugt wurde, wer mich aufgezogen hat,
was andere Leute von meinem Leben halten und noch nicht einmal darin, was ich mit meinem Leben mache. Ich bin kein Produkt einer Vergewaltigung, sondern ein Kind Gottes.
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Diese Zeilen gingen mir sehr ans Herz und ich freue mich über jedes Kind, das trotz der schmerzlichen Erfahrung, die eine Mutter mit einer Vergewaltigung erlebt, das Licht der Welt erblicken darf.
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Bei meiner Beratungs- und Infostand-Arbeit gegen Abtreibung erlebe ich immer wieder, dass ein unschuldiges Kind aus einer Vergewaltigung bei kaum einem Mitmenschen auf Akzeptanz stößt. Für so ein Baby scheint es besser, abgetrieben zu werden. „Das wird nie und nimmer Liebe erfahren“ – und vieles mehr in dieser Art bekomme ich zu hören.
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Und trotzdem haben schon etliche Frauen solch ein Baby ausgetragen. Ich würde jeden empfehlen, bevor er diese Kinder zum Tode verurteilt, den Flyer der Amerikanerin Rebecca Kiessling zu lesen.
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Es ist wirklich eine Geschichte voller Hoffnung.
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Die Mutter von Rebecca konnte nach einem langen inneren Ringen die Unterscheidung treffen, dass das Kind für seine Entstehung nicht verantwortlich ist. Auch die damaligen Gesetze in Amerika  – zu jener Zeit war Abtreibung noch verboten – halfen der Mutter Joann zu ihrer Entscheidung, das Kind zur Adoption freizugeben.
Rebecca Kiessling schließt daraus, dass die frühere Gesetzgebung ihr zum größten Teil das Leben gerettet hat. 
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Die vergewaltigte Mutter wollte zwei mal ihr Töchterlein abtreiben. Beim ersten Mal fehlte die Risikobereitschaft, in eine illegale Hinterhofpraxis zu gehen, sie wurde von Ängsten übermannt.
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Beim zweiten Mal bekam Mutter Joann ebenfalls Ängste, weil es damals noch illegal war, der Abtreiber sie am Telefon beschimpfte und völlig unsensibel mit ihr umging. Er wollte aber auf jeden Fall für 700 Dollar eine Abtreibung vornehmen. Rebeccas Mutter legte den Hörer einfach auf und ging nicht mehr ans Telefon.
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Als Rebecca 19 Jahre alt war, erfuhr sie schließlich von ihrer leiblichen Mutter. „Meine Mutter war begeistert von der Aussicht, mich kennen zu lernen“, schreibt Rebecca in ihren Flyer.
Joann schickte ihr also folgenden Brief (hier einige Auszüge):
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Ich hoffe, dass Du den Schock über die Einzelheiten Deiner Empfängnis inzwischen überwunden hast. Denn all das war kein Grund, etwas  so Schönes wie Dich aufzugeben – etwas so Kostbares wie ein Baby!
Meistens fällt man nach neun Monaten Schwangerschaft bzw. nach der Geburt in ein Loch und denkt, niemand liebt einen, aber Du warst so vollkommen und hübsch.
All diese Jahre hatte ich nichts von dir…
Nur die Erinnerung an die Schwangerschaft mit einem Baby, von dem ich hoffte, dass es eines Tages seine wirkliche Mutter suchen würde, so wie auch ich mein Baby kennen lernen wollte. Ich habe dich immer in meinem Herzen geliebt.
Als ich vor zwei Jahren krank war, dachte ich, ich würde mein kleines Mädchen niemals kennen lernen.
Ich freue mich auf unser Treffen. Ich weine vor Glück!
Eine Liebe, die mich neunzehn Jahre nicht losgelassen hat, endlich lerne ich meine Tochter kennen…
In Liebe
Deine Mutter Joann
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Rebecca führt es auch in ihrem Vortrag aus: Wenn Sie heute meine leibliche Mutter fragen, wird sie sagen, dass ich für sie ein Segen bin. Wenn nur jeder die Wahrheit erkennen würde, dass jedes Kind ein Geschenk ist!
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Rebecca Kiessling ist von ihrer leiblichen Mutter in späteren Jahren adoptiert worden. Sie selbst war mit den vorherigen Pflegeeltern familiär nicht gut verbunden. Tiefe seelische Verletzungen wurden ihr dort zugefügt, was jedoch ein anderes Thema ist.
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Sie selbst hat lange gebraucht, um dieses Selbstbewusstsein zu erlangen. Rebecca fühlte sich lange nicht geliebt und ging mehrere destruktive Beziehungen ein. Ein Mann zerschlug ihr sogar den Kiefer. Nun traf sie gottlob später einen Chirurgen, der ihr das Gesicht und den Kiefer wieder herrichten konnten. Sie ist eine bildhübsche Frau und setzt sich als Familienanwältin für Frauen ein, die zur Abtreibung genötigt wurden. Vier solcher Fälle, die sie vertrat, schafften es in die nationalen Nachrichten.
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Sie will denen eine Stimme geben, die man bereits vor der Geburt verachtet und kein Lebensrecht zuspricht.
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Wir werden in unserem Regionalverband ALFA Nordmünsterland schon bald den Vortrag von Rebeca Kiessling anhören und diesen auch in der Kirchengemeinde bekannt machen. Ich denke, es ist wichtig, dass gerade in den christlichen Kreisen neu über das Thema Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung nachgedacht wird.
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Unsere Autorin Cordula Mohr aus Rheine ist dreifache Familienmutter und Vorsitzende der ALfA (Aktion Lebensrecht für alle) in Nordmünsterland

Kommentare

11 Antworten

  1. Eigentlich mache ich es ungern,
    aber mir brennt es jetzt unter den Nägeln, mal etwas persönliches zu erzählen, aufgrund dessen ich zum absoluten radikalen Befürworter des Rechtes auf Abtreibung und zum radikalen Feministen geworden bin:

    Vor vielen Jahren wurde meine damalige Lebensgefährtin Alexandra in meiner Gegenwart von 6 – sechs – Männern und 1 – einer – Frau überfallen und mehrfach vergewaltigt.
    Wie die Kripo feststellte, hatten wir beide heftige Gegenwehr geleistet, konnten aber nichts machen, ich selber wurde an Armen und Beinen festgehalten.

    Es war das Mindeste, dass wir dafür sorgten, dass Alexandra durch die Vergewaltigungen NICHT schwanger wurde.
    Von wegen es wäre ein zweites Trauma, wenn die vergewaltigte Frau auch noch abtreibt, im Gegenteil, es wäre ein zweites Trauma, wenn Alexandra keine Möglichkeit zur Abtreibung gehabt hätte.
    Übrigens, dieses Verbrechen war für Alexandra und mich trotz der nicht vorhandenen Schwangerschaft die H ö l l e ,
    und es wäre noch schlimmer, wenn Alexandra dann auch noch „Zwangsmutter“ geworden wäre.
    Eine Abtreibung nach Vergewaltigung ist aus objektiven Gründen zwingend erforderlich, weil sonst der Rechtsstaat den Bach runter ginge.
    Da ist zum einen das Notwehrrecht.
    Das Notwehrrecht gilt solang der rechtswidige Angriff dauert und der Angriff dauert solange die Samenzelle des Vergewaltigers sich im Körper der Frau befindet.
    Zweitens muss § 134 BGB „analogisiert“, d.h. vergleichsweise herangezogen werden.
    Die Schwangerschaft durch das Verbrechen der Vergewaltigung ist „nichtig“, d.h. leider nicht, dass die Vergewaltigung „nicht“ begangen wurde, sondern bedeutet, dass diese Schwangerschaft „nicht“ ausgetragen werden muss und darf.
    Es spielt nicht die geringste Rolle, ob das „unschuldige Kind“ etwas für seine Entstehung kann, sondern es spielt nur eine Rolle, dass die Samenzelle des Vergewaltigers schnellstens aus dem Körper der Frau entfernt werden muss, auch wenn der Samen bereits ein Ei „okkupiert“ hat.
    Ferner ist aus rechtsstaatlichen Gründen erforderlich, sofern es körperlich möglich ist (geistig-seelisch ist es unmöglich),
    eine Art „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ durchzuführen.
    Das heisst:
    VOR der Vergewaltigung war die Frau NICHT schwanger, also muss sie in den nicht-schwangeren Zustand „wiedereingesetzt“ werden.

    Das „Angebot“ einer Adoption kommt nicht in Frage, weil die Schwangerschaft zu diesem Zweck ausgetragen werden muss, was eine „Unzumutung“ darstellt.

    So, das wars in Kürze.
    Von mir aus können die Abtreibungsgegner von mir als Person halten was sie wollen das ist mir sowas von egal – was mir aber NICHT egal ist, ist der Hinweis, dass ein Abtreibungsverbot nach Vergewaltigung die zweite Vergewaltigung darstellt und ein Abtreibungsverbot nach Vergewaltigung ist aus meiner Sicht eine Art „Legitimierung“ eines Verbrechens.
    Übrigens:
    Nach meiner Kenntnis war ich ein „gewolltes Kind“, aber wenn ich durch Vergewaltigung erzeugt worden wäre, dann wäre ich lieber hundert Mal abgetrieben worden als geboren zu werden und auch nur eine Minute zu leben.

    1. Ich bin zwar Abtreibungsgegner, allerdings mit zwei Ausnahmen,. Die eine Ausnahme wäre, wenn eine Abtreibung aus medizinischen Gründen sinnvoll erscheint, oder eben die zweite Ausnahme, bei Schwangerschaften, welche durch Vergewaltigung entstanden sind.

      Ich gebe Ihnen, Herr Michael Markus Wolf daher in Ihren Ausführungen recht, allerdings distanziere ich mich vom Gros der Abtreibungsbefürworter/ innen, da diese, ich unterstelle das einfach mal, die Abtreibung aus einem anderen Grund befürworten, welchen ich als politisch und vom Kalkül als übelst intrigant betrachte.
      Mit Geburten wird seit den 68er Chaotenrevolten und dem daraus entstandenen Radikalfeminismus geringschätzig umgegangen und ich unterstelle den Verantwortlichen dabei bewusste Schädigung des Wachstums und Erhalts unserer eigenen ethnischen Gruppe, zumal die Ablehnung der deutschen durch die 68er und deren Folgegruppen offensichtlich ist. Die demografische Situation, der Status quo diesbezüglich bestätigt den Erfolg der von mir beschuldigten Gruppen und deren Kalkül.

      Als wachsamer Beobachter der Gesellschaftspolitischen Entwicklung kann ich das nur unterstreichen und vor der weiteren ungestörten Handlung der verantwortlichen politischen kräfte warnen,. Daher stelle ich mich gegen das Gros der Abtreibungsbefürworter, geht es ihnen doch nicht um „persönliche Entscheidungsfreiheit“, sondern um den ja, ich sage es so, da es die Zielsetzung direkt beschreibt, den Volkstod der Deutschen. Auch und gerade die Grünen haben diese Zielsetzung, wie viele Aussagen amtierender und ehemaliger Politiker der Grünen belegen, weswegen ich die Grünen als verfassungswidrig betrachte und bezeichne.

      Mit freundlichen Grüßen

      „Wolfsattacke“

  2. Dieser Beitrag kann den Frauen Mut machen, ihr entstandenes Kind nach Vergewaltigung annehmen zu können, weil es eine andere Sicht auf das entstandenen Leben bringt.

    Wir haben es hier mit einer brutalen Vergewaltigung im Falle von R. Kiesslings Mutter zu tun. Aus diesen Gewalttaten entstehen 0,1 Prozent der Schwangerschaften. Bei vielen dieser Frauen kommt es zu einer Fehlgeburt.

    Frauen zeigen Vergewaltigungen an, wenn es nicht einvernehmlicher Sex war. Also eine vorherige Bedrängung des Mannes, wo die Frau dann lieber nachgab, um nicht evtl. Gewaltakte zu erleben.
    Ich selbst kenne einen solchen Fall. Das ist natürlich auch eine schreckliche Situation, löst aber nicht unbedingt ein Trauma bei der Frau aus.

    Es sind manchmal Bekannte, Freunde oder Nachbarn, die schon lange ein Auge auf diese Frau geworfen haben. Manchmal ist der Täter sogar der eigene Ehemann.
    Diese Straftat wird wesentlich häufiger verübt.

    Meine Meinung ist, dass diesen Frauen viel stärker geholfen werden muss. Sie brauchen die Unterstützung viel mehr. Ihr Umfeld sollte sensibel mit ihr umgehen, und ihr die Möglichkeiten der Adoption anbieten. Der Gesprächsbedarf von diesen Frauen kann sehr hoch sein oder aber sie sind zeitweise verschlossen. Beratungsstellen könnten da helfen.

    Bei dem Fall, den ich kenne, war das Mädchen verschlossen und wollte nicht reden. Sie selber wollte aber auf jeden Fall das entstandene Kind austragen.
    In der Situation hat ihr Freund die Tür zugeschlossen und sie stark bedrängt. Sie bekam Angst und hat es über sich ergehen lassen. Man weiß nicht, ob sie hätte diesen Freund durch stärkere Abwehr zur Vernunft bringen können.
    Später vor Gericht wurde der Freund freigesprochen – und zwar aus Mangel an Beweisen.

    Was mir jedoch Zukunftsängste bereitet, sind unsere neu eingewanderten Flüchtlinge, die eine andersgläubige Frau teilweise verachtend betrachten und so zu einem Sexobjekt degradieren. Siehe Köln in der Sylvesternacht.
    Jeder erzwungende Geschlechtsverkehr ist eine zutiefst schreckliche Situation für die Frau. Das galt auch schon, bevor die Migranten in unser Land kamen.

    Ein abgetriebenes Kind wäre das zweite Opfer der Vergewaltigung. Denn das entstandene Kind darf nicht leben, obwohl es unschuldig ist.

    1. Ihren Kommentar kann ich mit einer Ausnahme unterstreichen, befürworten.

      Zitat: „Ein abgetriebenes Kind wäre das zweite Opfer der Vergewaltigung. Denn das entstandene Kind darf nicht leben, obwohl es unschuldig ist.“

      Ja, dennoch verbindet das aus einer Vergewaltigung entstandene Kind die Vergewaltigte Frau, die Mutter, auf ewig mit ihrem Vergewaltiger und der Tat als solches. Auch trägt ein so entstandener Mensch zweierlei Wesenszüge, „Erbteile“ in sich, jene vom Opfer und die des Täters. Eine furchtbare, nicht für jede Frau tragbare Tatsache. Deshalb plädiere ich weiterhin für die Abtreibung bei Vergewaltigung.

      1. Also wo liegt da eine ewige Verbindung vor, wenn das Kind zur Adoption freigegeben wird?
        Die Tat der Vergewaltigung wird ebenfalls einen Menschen immer wieder daran erinnern. Genauso eine Abtreibung. Wenn diese noch nachträglich Komplikationen mit sich bringt, kann es auch immer wieder in der Erinnerung bleiben. Abtreibung kann sogar zur Unfruchtbarkeit führen.
        Geistige Verbindungen bleiben logischerweise bestehen. Dafür gibt es Psychologen.

        Bei einer Adoption kann die Mutter entscheiden, anonym zu entbinden (ein früher Kaiserschnitt wird da meistens empfohlen) und jeden weiteren Kontakt mit dem Kind untersagen.
        Wenn die Mutter aber nicht anonym entbinden will, kann es sein, dass sie später Kontakt zum Kind bekommt.
        Man hilft mit so einer Adoption einem Paar, das sich sehnlichst ein Kind wünscht. Dieses aus Gewalt entstandene Kind wird dann die Liebe erfahren, die es braucht.

        Niemand sagt hier, dass es leicht sein wird. Aber das Lebensrecht muss jeden zugesprochen werden. Ich darf nicht wegen der gewaltsamen Entstehung,das entstandene Kind entrechten und ihm das Leben nehmen.

        In der ganzen Diskussion schreibt keiner der Kommentatoren über die Lösung der Adoption.
        Das ist das große gesellschaftliche Manko. Ebenfalls auch in der Politik.

  3. Niemand kann einer Frau in Bezug auf ihre Schwangerschaft sagen, sie soll und muss ihr Kind austragen. Das gilt für jede(!) Schwangerschaft. Das Problem liegt in unserer schizophrenen Rechtssprechung, die einen Abtreibung zwar als rechtswidrig bezeichnet, aber unter gewissen Umständen nicht als Straftat einstuft. Würde sie bei anderen „Straftaten“ genauso argumentieren, wäre z.B. ein Bankraub zwar rechtswidrig, bliebe allerdings straffrei, wenn sich der Bankräuber vorher bei staatlichen Beratungsstellen einen Beratungsschein geholt hätte. Dann wäre es doch ziemlich hirnrissig, wenn ich den Bankräuber dazu rate, die Bank nicht zu überfallen.

  4. In diesen Sachverhalt (Abtreibung nach Vergewaltigung) halte ich mich ein bisschen zurück. Natürlich hat auch so ein Kind ein Lebensrecht. Aber ich persönlich täte mir als Mann schwer, einer vergewaltigten Frau zu sagen, sie solle auf jeden Fall ihr Kind austragen.
    Der hier geschilderte Fall ist ein schönes Lebenzeugnis, es gibt aber auch viele Frauen, die damit nicht klar gekommen sind, das Kind ihres Vergewaltigers auszutragen, und für die jeder Schwangerschaftstag und auch jeder Tag, an dem sie ihr Kind sahen, quasi eine neue Vergewaltigung war.
    Auch in Ländern mit sehr strengen Abtreibungsgesetzen ist eine Abtreibung nach Vergewaltigung vielfach erlaubt (zum Beispiel Polen).

    Es ist aber, objektiv betrachtet, das Richtige, auch so ein Kind auszutragen, und der hier geschilderte Fall ist wirklich anrührend.

    1. Ja, wenn man „Glück hat“, sind außer den Genen des Vergewaltigers jene der Frau vorherrschend, dennoch trägt jeder Mensch die Gene seiner Erzeuger beiderseits in sich und auch die Gene deren blutsmäßiger Verwandtschaft. Es ist also nicht nur das reine Gefühl zu wissen, dieser Mensch ist durch eine Vergewaltigung entstanden, sondern auch, dieser Mensch trägt auch die Wesens- und Charakterzüge des Vergewaltigers in sich. Daher bleibt meine Haltung pro Abtreibung bei Vergewaltigung bestehen. Vergessen darf man auch die Motivation des Triumphes vom Vergewaltiger über die vergewaltigte Frau nicht und den möglichen Gedanken, daß er sie damit seelisch wie körperlich an sich gefesselt hat. Das, so meine ich, kann man der betreffenden frau einfach nicht zumuten.

      1. Guten Tag,
        der Charakter als solcher – die moralische Grundhaltung – wird nicht vererbt, sondern allenfalls das Temperament, also die gemütsmäßige Grundstimmung (ob jemand z.B. lebhaft oder ruhig ist, eher fröhlich oder tiefsinnig orientiert, vorsichtig oder risikobereit etc). Aber wenn jemand z.B. ein Lügner ist, wird das von ihm gezeugte Kind genetisch nicht ebenfalls zum Lügner (und wenn, dann beeinflußt durch ungünstige Erziehung, schlechtes Vorbild).
        Es kommt auf den „moralischen Triumph“ an, den die Frau über den Vergewaltiger erreicht, weil sie aus der Logik von Gewalt und Vergeltung ausbricht und sich heldenhaft für das Gute entscheidet – trotz der erlittenen Erfahrung des Bösen.
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

        1. Hmmm, ich bin aus eigener, häufiger Erfahrung der Überzeugung, daß der Charakter durchaus erblich beeinflusst sein kann. Moralische Grundhaltung im „Ist und Soll-Bereich“ sind die eine Sache, der gedankliche Prozeß die andere Sache, womit, hat zwar nicht unmittelbar mit dem Thema zu tun, aber entfernt dennoch, manche Völker aus „Problemkulturen“ seit Alters her zu mehr Gewalt neigen, als andere Völker, individuelles Fehlverhalten dabei mal ausgeklammert.

          Alle Heldenhaftigkeit der Frau reduziert nicht die Tat des Vergewaltigers und der Triumph besteht damit nur theoretisch, aber nicht real.
          Oft wird von boshaft veranlagten Menschen das Gute sogar als Schwäche interpretiert, genauso wie im aktuellen Vergleich muslimischer Gewalt zu christlicher Nächstenliebe. Der „Triumph des Guten bleibt nur individuell realisiert, für den Christenmenschen, jedoch nicht mal ansatzweise als Sieg über das Böse, welches weiter den Naturgesetzen vom Recht des Stärkeren folgt.

          Mit freundlichem Gruß

          Wolfsattacke

          1. Guten Tag,
            das Böse als „Naturgesetz“ vom Recht des Stärkeren wird auch von Gläubigen zur Kenntnis genommen, auch sie sind durchaus mitten in dieser Welt, wie Christus sagte: „In der Welt habt ihr Angst“ – doch er fügte hinzu: „Siehe, ich habe die Welt überwunden.“
            Wenn die Christen nur so reagieren würden, wie es allgemein unter Menschen üblich ist, könnten sie keine Kontrast-Gesellschaft sein – das sollen sie aber, sonst unterscheiden sie sich nicht wesentlich vom Geist dieser Welt.
            Allerdings ist für eine heldenhafte Haltung die besondere helfende Gnade von oben nötig, denn der Mensch ist aus eigener Kraft nicht zum Heroismus fähig, doch der Glaube kann ihn stärken und ermutigen.
            Natürlich gibt es bei den Völkern Unterschiede auch im moralischen Standard, jedoch ist dies teilweise auch kulturell und vor allem religiös bedingt. Die arabische Welt neigt nicht in erster Linie deshalb zu Aggressionen, weil sie so „veranlagt“ wäre, sondern weil sie vom Islam beeinflußt ist – und das seit 1400 Jahren.
            Wenn Muslime das Christentum annehmen, ändert sich in aller Regel auch ihre moralische Grundhaltung.
            Freundlichen Gruß!
            Felizitas Küble

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