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Hohenzollern: AfD beklagt antipreußische Vorurteile bei Linken und Grünen

In der 42. Sitzung des Bundestags-Ausschusses für Kultur und Medien werden sieben Sachverständige zum Thema „Verhandlungen über Kulturgüter mit den Hohenzollern“ gehört. Strittig ist vor allem die Frage, ob und inwieweit der Kronprinz Wilhelm von Preußen der NS-Machtergreifung Vorschub geleistet hat.

Dr. Marc Jongen, Kulturpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, warnte vor Sitzungsbeginn in diesem Zusammenhang vor einer Vermischung von rechtsstaatlichen und gesinnungspolitischen Argumenten, wie sie in den Anträgen der Fraktionen Die Linke und der Grünen zum Ausdruck kommen. – Dr. Jongen erklärt:

„Dem Streit um die mögliche Rückgabe ehemaliger Besitztümer des Hauses Hohenzollern liegt ein tiefsitzendes Ressentiment gegen Preußen zugrunde. Von linker Seite wird unter massivem Einsatz der Nazikeule versucht, die Forderungen der Hohenzollern als abwegig und unverschämt darzustellen.

Dabei kommt der renommierte Historiker Christopher Clark in seinem Gutachten zu dem eindeutigen Schluss, dass Kronprinz Wilhelm, der Sohn des letzten deutschen Kaisers, dem NS-Regime keinen erheblichen Vorschub geleistet hat. Der Großvater des jetzigen Oberhauptes des Hauses Hohenzollern, Prinz Louis Ferdinand, stand außerdem dem deutschen Widerstand nahe und war als Staatschef des Deutschen Reiches nach dem geplanten Umsturz im Gespräch.

Wer vor diesem Hintergrund die Enteignung des Privatbesitzes der Hohenzollern durch die sowjetische Besatzungsmacht auch nach heutigen Maßstäben für vertretbar und sogar für angemessen hält, offenbart ein hochproblematisches Rechtsverständnis.

Die AfD-Fraktion vertritt den klaren Standpunkt, dass die Verhandlungen mit dem Haus Hohenzollern, das auch viel für den Erhalt unseres kulturellen Erbes getan hat, zu Ende geführt werden und eine gütliche Einigung angestrebt werden sollte. Überzogene Forderungen sollte der Staat dabei natürlich zurückweisen, aber solche sind nach unserer Wahrnehmung nicht wirklich zu erkennen.“

 

Kommentare

Eine Antwort

  1. Natürlich ist das alles keineswegs so eindeutig, wie hier behauptet wird. Erst mal zur Information:

    Das Haus Hohenzollern hat einen Rückgabeanspruch, wenn dessen führende Vertreter nicht der Naziherrschaft einen erheblichen Vorschub geleistet hat. Zur Klärung dieser Frage liegen diverse Gutachten vor, die zu gegenteiligen Ergebnisse kommen. Das ist aber letztendlich nicht verwunderlich, weil die Auftraggeber der Gutachten konkrete eigene Ziele verfolgen. Es fällt aber auf, dass die AfD die Gutachten, die zum Schluss kommen, es läge ein erheblicher Vorschub vor, nicht mal erwähnt.

    Man wäre bei der AfD gut beraten, wenn man eine ggf. erforderliche gerichtliche Klärung in aller Ruhe abwarten würde, anstatt sich vorschnell auf eine Seite zu schlagen. Der Bundestag hat in dieser Sache ohnehin nicht zu entscheiden.

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