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Holland: Regierung erwägt Euthanasie auch bei Kindern von 1 bis 12 Jahren

Mathias von Gersdorff

Die niederländische Gesundheitsministerin Edith Schippers lässt derzeit die Zulassung von Euthanasie für Kinder ab einem Jahr prüfen. Das berichtet „de Volkskrant“ am 22. April 2016. Podium5

Die Bekanntmachung war eine Reaktion der Ministerin auf eine Anfrage des Verbandes der Kinderärzte. Diese wünschen sich eine Entkriminalisierung der Euthanasie an Kindern. Maßstab zur Tötung soll ihre „mentale Kompetenz“ sein (werkelijke wilsbekwaamheid).

Das Gesundheitsministerium stellt für die Studie 400.000 Euro bereit.

Im Falle von Kindern, die nicht selber die Entscheidung treffen können (weil sie laut Gesetz keine „mentale Kompetenz“ besitzen), soll der Arzt in Absprache mit den Eltern entscheiden, ob das Kind getötet werden soll. Dies geschieht bereits bei Kindern im Alter zwischen 0 und 1. Die Ärzte sind aber der Auffassung, diese Regelung solle für Kinder bis 12 Jahren gelten.

Gegenwärtig dürfen Kinder von 12 bis 17 getötet werden, sofern sie geistig in der Lage sind, den Sachverhalt zu verstehen und wenn sie von den Eltern die Erlaubnis dazu bekommen. Die niederländischen Kinderärzte verweisen auf die Erfahrungen aus Belgien. Dort ist die Kindereuthanasie seit 2014 erlaubt.

Die Mehrheit im niederländischen Parlament (die Zweite Kammer) befürwortet eine solche Liberalisierung der Euthanasie, berichtet die Lebensrechtlerin Jeanne Smits in Lifesitenews.

Die gegenwärtige Debatte in den Niederlanden zeigt einmal mehr: Wenn gewisse Dämme brechen, ist die totale Katastrophe kaum noch zu verhindern. Die Euthanasie wurde anfangs für sehr wenige Schicksale eingeführt. Nun wird sie auf immer mehr Fälle angewendet. Noch vor wenigen Jahren wäre es undenkbar gewesen, dass Kinderärzte die „mentale Kompetenz“ einer Person zum Maßstab für die Anwendung von Euthanasie machen wollen.

Doch der eigentliche Dammbruch war die Legalisierung der Abtreibung: Damit wurde das Lebensrecht, das alle Menschen besitzen, verletzt. Nun wird der Kreis der Menschen, deren Recht auf Leben nicht respektiert wird, immer größer.

Unser Autor Mathias von Gersdorff leitet die Aktion „Kinder in Gefahr“ und die Webseite „Kultur und Medien online“

Kommentare

6 Antworten

  1. Euthanasie erinnert so an das dritte Reich, wo sich eine Regierungssippe anmaßte, göttlich zu sein. Also von einer Gruppe, die ich außerhalb psychologischen Behandlungen im normalen Alltag kannte, sind die Hälfte schon mal suizidalen Gedanken, aus welchen Problemen auch immer, erlegen gewesen. Niemand wird das öffentlich zugeben, weil man dann der Allmacht von Psychologen ausgeliefert ist, die einen dann unter Umständen so dressieren wollen, wie sie glauben, dass es richtig ist, Stichwort Umerziehung.
    Es ist und bleibt ein Verbrechen, sich als Mensch anzumaßen, über Leben und Tod zu entscheiden, es sei denn, es handelt sich um Sterbehilfe in besonders schweren Krankheitsfällen. Aber da sind die Patienten, die sich nicht mehr helfen können und dahinsiechen, solchen Gesetzen ausgeliefert, wo das künstliche am Leben erhalten, obwohl man nur noch mit der menschlichen Hülle da ist zum finanzierten verlängerten Sterben. Gerade Opfer von Übergriffen sind besonders gefährdet, werden von der Justiz im Stich gelassen und die Täter freut es, wenn sich die Opfer als Zeugen selber beseitigen. Was ist mit autistischen Kindern, mit Kindern, die von Krankheit gezeichnet sind, aber durchaus noch Chancen auf Lebensqualität haben, soll da willkürlich von anderen ein Todesurteil gesprochen werden können? Das Thema umfasst zu viele Facetten, aber es steht dem Menschen nicht zu, sich über das Leben in der Schöpfung zu erheben, es sei denn, es handelt sich wirklich um sinnvolle Sterbehilfe, aber bei der Willkür menschlicher Entscheidungen bekomme ich arge Bauchschmerzen. Dazu braucht es viele, viele unabhängige Meinungen und Absprachen mit dem Patienten, sonst öffnen wir der Willkür des Menschen über Leben und Tod alle Türen.

  2. Also in einem Alter, in dem Todessehnsucht und Selbstmordgedanken ziemlich häufig sind, dürfen sie „entscheiden“, und wenn sie in diesem wundervoll praktischen Alter noch nicht sind, entscheiden halt andere.
    Widerlich.

  3. Euthanasie war damals ein Verbrechen und ist es heute. Menschenwürde Fehlanzeige ! Selektierung von Menschen, diese Politiker können sich auf eine Stufe stellen mit….
    größenwahnsinnigen Diktatoren die sich für Götter halten.

    1. Zur Würde des Menschen, zu seinen Menschenrechten, zu seiner von Gott gegebenen Freiheit, gehört nicht nur sein Lebensrecht, sondern auch sein Sterberecht, d.h. die Möglichkeit der freien Entscheidung, in Würde zu sterben!
      Wann wird man das endlich verstehen und akzeptieren?

      1. Guten Tag,
        wie stellen Sie sich diese „Möglichkeit der freien Entscheidung“ bzw. „Sterberecht“ bei Kleinkindern vor? – Davon ist in diesem Bericht bittschön auch die Rede!
        Zudem ist das eigenmächtige Herbeiführen des Todes kein „von Gott gegebenes“ Freiheitsrecht; vielmehr liegt unser letztes Stündlein rechtmäßig in Gottes Hand.
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

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