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Holland: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ärztin wegen Tötung ohne Verlangen

Zum ersten Mal seit der Legalisierung der Tötung auf Verlangen“ im Jahr 2002 wird in den Niederlanden ein solcher Fall von der zuständigen Staatsanwaltschaft strafrechtlich untersucht. Das berichtet KNA unter Berufung auf niederländische Medien.
In diesem Fall hatte eine Demenzpatientin eine tödliche Spitze erhalten, obwohl sie sich körperlich dagegen wehrte. Die niederländische Sterbehilfe-Überprüfungs-Kommission (RTE) hatte die verantwortliche Ärztin bereits gerügt.
Die 74-jährige Demenzpatientin hatte vorher vermerkt, dass sie nicht in ein Pflegeheim für Demente wolle. Zudem verfügte sie, dass sie euthanasiert werden wolle, wenn sie die Zeit dafür als „reif“ erachte. Schließlich kann die Frau doch in ein Pflegeheim, wo sich ihr Zustand verschlechterte.
Die Ärztin gab bislang an, nach ein paar Wochen beobachtet zu haben, dass die Frau unerträglich leide. Sie habe daraus geschlossen, dass die Seniorin nun die Zeit für „reif“ zum Sterben erachtete, obwohl sie geistig nicht mehr in der Lage war, eine solche Entscheidung zu treffen. Vor der tödlichen Injektion mischte die Ärztin der Frau allerdings heimlich ein Beruhigungsmittel in den Kaffee. Als sie ihr später die tödliche Injektion verabreichen wollte, soll sich die Patientin so heftig bewegt haben, dass Familienmitgliedern sie festhielten, damit die Ärztin ihr die Spritze setzen konnte.

Die Prüfungskommission hatte bei der Prüfung des Falles kritisiert, dass es keinen eindeutigen Hinweis darauf gegeben hätte, dass die Patientin die Zeit als „reif“ ansah, um zu sterben. Zudem sei es unzulässig gewesen, das Beruhigungsmittel heimlich in den Kaffee zu mischen. Auch hätte die Ärztin die „Tötung auf Verlangen“ abbrechen müssen, als sich die Frau gegen die Injektion wehrte.
Ärzte in den Niederlanden müssen die Durchführung der „Tötung auf Verlangen“ erst nach dem Tod des Patienten der zuständigen Kommission melden. Diese besteht aus einem Mediziner, einem Juristen und einem Ethiker. Die Kommission prüft die Rechtmäßigkeit der Sterbehilfe und zeigt diese gegebenenfalls der Staatsanwaltschaft an. Die entscheidet dann, ob sie Ermittlungen aufnimmt.
Quelle: Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA)

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