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Homo-Ehe nicht mit Grundgesetz vereinbar

Die „Ehe für alle“ ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Diese Meinung vertrat der ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, auf der Jahrestagung der Vereinigung „Christ und Jurist“ in Berlin.

In seinem Vortrag sagte der Verfassungsrechtler, der Gesetzgeber habe „nicht die uneingeschränkte Befugnis, die Ehe beliebig oder nach den gerade in der Gesellschaft wirklich oder vermeintlich herrschenden Auffassungen auszugestalten“.

Er sei durch Artikel 6 des Grundgesetzes verpflichtet, die „wesentlichen Strukturprinzipien“ der Ehe zu erhalten. Dazu gehöre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner.

Quelle und Fortsetzung der IDEA-Meldung hier: https://www.idea.de/politik/detail/verfassungsrechtler-ehe-fuer-alle-ist-nicht-mit-dem-grundgesetz-vereinbar-105034.html

Kommentare

7 Antworten

  1. Ehe für alle?
    von Dr. iur. Marianne Wüthrich
    Der Bundesrat begründet die Einführung der «Ehe für alle» im Abstimmungsbüchlein kurz und bündig: «Paare gleichen Geschlechts sollen dieselben Rechte haben wie Paare verschiedenen Geschlechts. Auch sie sollen heiraten können. Die Öffnung der Ehe führt ausserdem zu einer rechtlichen Gleichbehandlung bei der Einbürgerung, der Adoption und der Fortpflanzungsmedizin.» (S. 28) Mit einem Ja zur Abstimmungsvorlage müssten verschiedene Bestimmungen des Ehe- und des Kindesrechts im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB), im Fortpflanzungsmedizingesetz und in weiteren Gesetzen geändert werden.
    Gegen diese Gesetzesänderungen beziehungsweise gegen die Öffnung des Instituts Ehe für gleichgeschlechtliche Paare haben drei Komitees mit Parlamentariern aus CVP/Die Mitte, EDU (Eidgenössisch-Demokratische Union), EVP (Evangelische Volkspartei) und SVP das Referendum ergriffen. Sie stellen dem Argument der «gleichen Rechte» für alle ebenfalls kurz und bündig das Argument entgegen: «Das ‹Privileg› der Ehe zwischen Mann und Frau gründet u. a. auf biologischen Fakten. Das ist keine Diskriminierung. Das Gleichheitsgebot besagt, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist.» (Abstimmungsbüchlein, S. 26)

    https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2021/nr-1920-24-august-2021/ehe-fuer-alle.html

    https://www.zeit-fragen.ch/

  2. Kontra Familie: EU beschließt Gender-Sexualkunde an Schulen zu verankern
    23. April 2018 Politik Wirtschaft Soziales
    Das EU-Parlament hat ein Problem mit der Familie. Dies wurde in einer jüngsten Entschließung mehr als offenkundig. Die Verhandlung zu den Grundrechten in der EU geriet zur Lehrstunde, wie eine politische Funktionskaste verbriefte Bürgerrechte durch ideologischen Druck und grundgesetzwidrige Rechtsinstrumente abwehrt. Unterordnung des nationalen Rechts unter EU-Recht, offene Grenzen, Gender-Ideologie an Schulen, Verpflichtung zur Anerkenntnis […]

    https://www.pravda-tv.com/2018/04/kontra-familie-eu-beschliesst-gender-sexualkunde-an-schulen-zu-verankern/

  3. Es freut mich, dass wir mit unserer Ehe, die mit dem Grundgesetz kompatibel ist, gestern am schönen Sonntag auch etwas Schöneres erlebten, als an die Heiraterei von Homos zu denken.

    Gestern war bei mir Musik angesagt!
    Viel schreibe ich nicht, um Frau Küble nicht schon wieder zu nerven.

    Aber mein – nach dem Grundgesetz zu mir gehörender – Ehemann ging gestern sogar mit, was nicht oft vorkommt.
    Es gab ein großes Konzert, das demnächst auch der Rundfunk überträgt (SWR2) mit der russischen Sopranistin Julia Lezhneva, die gestern in Stuttgart war (Aufführung im Neuen Schloss) und die Frau Küble auch schon gehört hat mit dem „Exsultate, jubilate …“ von Mozart.

    Dagegen ist die Politik nichts! Ich will nicht immer nur Geschwätz hören.
    Politiker schützen nichts, sie sind nicht Schutzpatron irgend einer Ehe, dass sie nicht geschieden wird oder Fremdgehen.
    Herr Seehofer soll bei sich selber anfangen!

    Auch in der Kunst gibt es Homos.
    Wenn sie heiraten wollen, sollte ihnen die Politik das nicht verbieten, ist meine Meinung.
    Zumal das für uns Steuerzahler auch Vorteile hat. Wenn ein Homosexueller Hartz4 braucht, ist der verheiratete Partner dran, ihn finanziell zu unterstützen.

    Was sagt Herr Papier eigentlich zu Scheidungen?
    Die müsste man seiner Logik nach auch verbieten, weil Geschiedene nicht die „wesentlichen Strukturprinzipien“ der Ehe einhalten.

    Ja ja, Juristen mit ihrer tollen Sprache, ältere Herren müssen auch noch was sagen.

    Eine Scheidung (und die Streiterei zuvor) ist für jedes Kind schlimmer als alle verheirateten Homo-Paare, die niemandem schaden.

    1. Was möglicherweise nicht richtig klar wurde: Es geht nicht darum, die Homo-Ehe als solches für gut oder schlecht zu befinden. Wir haben sie ja längst. Es geht ausschließlich darum, ob die Anwendung des Artikels 6 GG durch die Hintertür auf die Homo-Ehe rechtmäßig war. Eine Verfassungsänderung erfordert eine 2/3 Mehrheit im Bundestag, und die war nicht gegeben. Mag juristisch spitzfindig klingen, aber dafür gibt es nun mal Gesetze. Laut Artikel 6 stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Es ging nur darum, diesen besonderen Verfassungsschutz, der Vorrang vor jeder gesetzlichen Einzelnorm hat, auf die schon bestehende Homoehe auszuweiten.

  4. Das Durchpeitschen der „Homoehe“ in den letzten Tagen der alten Regierung hatte nicht die erforderliche Zwei-Drittelmehrheit, die für eine Verfassungsänderung notwendig gewesen wäre. Trotzdem hat der damals amtierende Bundespräsident und ehemalige Pfarrer Gauck diesen eklatanten Gesetzesbruch „abgesegnet“. Die skurrile Begründung: Im Artikel 6 des GG würde ja nicht erwähnt, daß eine Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden könne. Ein Witz nach Art des Heiko Maas, aber ein sehr schlechter. Mit der gleichen Begründung könnte man auch die Polygamie ohne Verfassungsänderung legalisieren. Denn im Artikel 6 steht nichts davon, daß die Ehe nur zwischen zwei Personen geschlossen werden kann. Die Vielweiberei könnte zudem für sich beanspruchen, wesentlich ältere kulturhistorische Wurzel zu haben als die Schwulenheirat.

    1. Politiker sollten sich zurückhalten.
      Jens Span hat seinen Partner Daniel Funke im Dezember 2017 geheiratet, ging durch die Presse.
      Die FDP ist auch nicht zuständig. Westerwelle lebte mit seinem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
      Seehofer habe ich schon erwähnt. Er würde sich lächerlich machen, über den Schutz der Ehe was zu erzählen. Gar nichts wird geschützt, nur die drei Buchstaben.
      Jeder ist für seine eigene Ehe zuständig.

      Was Gauck angeht, hat er richtig gehandelt, wenn man logisch denkt.
      Wenn seine Ehefrau die Scheidung gewollt hätte, hätte sie diese schon längst eingereicht.

      Warum sollte Gauck dann mit teuren Anwälten gegen seine Frau herumstreiten, um geschieden zu sein und seine Partnerin Daniela Schadt zu heiraten?

      1. wäre er deshalb nicht der bessere Bundespräsident gewesen, im Gegenteil, man hätte ihm Heuchelei vorgeworfen, dass er nur geheiratet hat, damit er als BP besser dasteht.

      2. was aber viel wichtiger ist: Wenn seine Ehefrau Herrn Gauck überlebt, steht ihr die Staatspension zu, was auch richtig ist und nicht der viel jüngeren Daniela Schadt, die noch lange arbeiten kann.
      Und wir könnten viel länger für sie bezahlen mit unseren Steuern.

      Das reicht beim Wulff, den die Angela (mal wieder) gewollt hatte, lebenslang von unseren Steuern für den „Ehrensold“ zu bezahlen. Er kann auch noch lange arbeiten.
      So ehrenhaft hat er nicht gehandelt mit seinen Geldfreunden.

      Hätte Wulff alles widerlegt, was sich kein anderer BP von der Bildzeitung hätte gefallen lassen, dann wäre Wulff im Amt geblieben!
      Stattdessen hatte er Kai Diekmann von der Bildzeitung angerufen und ihm gedroht wegen der Veröffentlichung.
      Das geht gar nicht! Hier gibt es die Pressefreiheit und wenn es das Schmierblatt ist.
      Anwalt dagegen, wenn Falsches berichtet wird!
      Wulff hatte seinen teuren Anwalt Gernot Lehr, von dem damals auch dauernd berichtet wurde.
      Warum konnte er für Wulff nichts tun, dass er im Amt geblieben wäre?? Alles klar dann.
      So ein Theater gab es mit Gauck nicht.

  5. Unser Grundgesetz ist ohnehin schon durchlöchert wie ein Schweizerkäse. Da wird dies eben mal wieder geändert – ein neues Loch gebohrt!

    Frau Merkel hat schon 2015 das Grundgesetz gebrochen und die Grenzen geöffnet!
    Es wird sich nichts mehr ändern!

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