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IGFM beklagt politische Willkürjustiz im Iran

Seit über zwei Jahren sitzt der iranische Tierschützer Sam Radjabi in Teheran im berüchtigtem Evin Gefängnis ein. Am 25. Januar 2019 wurde er zusammen mit neun weiteren Tier- und Naturschutzaktivisten festgenommen. Ihm wurde Spionage und Zusammenarbeit mit den „feindlichen Staaten“ USA und Israel vorgeworfen. Das Urteil: 6 Jahre Gefängnis.

Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, verweigerte das Revolutionsgericht Sam Radjabi von Beginn einen fairen Prozess und einen Anwalt seines Vertrauens.  Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsorganisation kritisiert diese im Iran gängige Praxis scharf.

„Die iranische Willkürjustiz produziert politische Urteile am laufenden Band. Bürgerrechtler, Menschenrechts- und Umweltaktivisten sitzen im Iran aus politischen Gründen in Haft und haben keine Chance, vor den Revolutionsgerichten ihre Unschuld zu beweisen. Mit dieser rechtswidrigen Praxis verletzt der Iran systematisch die besonders geschützten universellen Menschenrechte der Betroffenen“, erklärt Martin Lessenthin
(siehe Foto), Vorstandssprecher der IGFM.

Er verweist in dem Zusammenhang auf den Fall der Iranerin Niloufar Bayani. Die politische Gefangene durfte an ihrem eigenen Prozess nicht mehr teilnehmen, nachdem sie dem Richter von Folterungen und Drohungen berichtet hatte.

Auch der britisch-iranische Gewerkschafter Mehran Raoof durfte seinen Anwalt seit seiner Inhaftierung im Oktober letzten Jahres erst einmal bei einer Anhörung im April sehen. Ihm droht eine Haftstrafe von mindestens zehn Jahren. Momentan ist er im Evin Gefängnis in Isolationshaft.

Der studierte Umweltwissenschaftler Sam Radjabi wurde wegen seiner sieben Jahre zurückliegenden Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde in den USA und „Gefährdung der inneren Sicherheit“ verurteilt. Er hatte sich als Mitglied der Persian Wildlife Heritage Foundation für den Umweltschutz im Iran engagiert.

Das Schicksal von Sam Radjabi steht für viele andere politische Gefangene im Iran.

Vom Gericht nicht genehmigte Anwälte werden nicht zur Verhandlung geladen. Stattdessen werden die Angeklagten unter Drohungen oder Folter gezwungen, sich einen vom Gericht vorgeschlagenen Anwalt zu nehmen. Zudem haben die Familien und Angehörigen keine Möglichkeit, sich über den Stand des Prozesses zu informieren, da die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Die dramatische Situation politischer Gefangener vor der iranischen Präsidentenwahl

Weitere Informationen zur Menschenrechtslage im Iran

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