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IGFM fordert für jesidische Opfer ein Kriegsverbrechertribunal gegen den IS

Am 19. Verhandlungstag gegen den Iraker Taha Al-J, wurde die jesidische Hauptzeugin Nora B. zum letzten Mal vor Gericht vernommen. Sie war im Jahr 2015 zusammen mit ihrer Tochter von der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an den Angeklagten als Sklavin verkauft worden.

Der Angeklagte ließ die damals 5-jährige Tochter vor den Augen ihrer Mutter angekettet qualvoll verdursten.

Der am Oberlandesgericht Frankfurt verhandelte Fall offenbart die Brutalität der IS-Gewaltherrschaft und stellt eine erhebliche psychische Belastung für das Opfer dar.

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) mahnt daher an, dass das jesidische Volk nur in einem IS-Kriegsverbrechertribunal Gerechtigkeit erfahren könne.

Die Zeugin Nora B. sagte am Ende der Verhandlung, sie fordere „ihre Rechte, die Rechte ihrer Tochter und die Rechte der jesidischen Gemeinschaft“ ein.

Die IGFM erneuert die Forderung zur Errichtung eines IS-Tribunals, das die Kämpfer der Terrormiliz zur Rechenschaft zieht. Zusätzlich zur Verurteilung internationaler Straftaten werden in einem solchen Tribunal die Schicksale der IS-Opfer dokumentiert, aufgearbeitet und in den Gesamtkontext eingeordnet.

„Die Jesiden, insbesondere die verschleppten und vergewaltigten Frauen und Mädchen, werden nur durch ein IS-Tribunal Aufarbeitung und Gerechtigkeit erfahren“, mahnt Khalil Al-Rasho an, Leiter der Humanitären Hilfe Nahost der IGFM.

Weitere Informationen über den Prozess

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