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Islamische Verbände sollen „Kulturbonus“ ablehnen – neue Form von Rassismus

Ein in Kassel geborener Deutscher afghanischer Herkunft hat in Wiesbaden seine vom ihm schwangere Freundin erstochen. Warum? Sie wollte das Kind nicht abtreiben.
Das Wiesbadener Landgericht führte in seinem Urteil vom 24. März die „kulturelle und religiöse Herkunft“ des 24 Jahre alten Isa Sh. als mildernden Umstand an und eröffnete ihm die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung. IGFM_Scharia

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) bezeichnet den „Kulturbonus“ für sog. Ehrenmorde als eine „Schande“. Es handle sich dabei um nichts anderes als eine Form von Rassismus.  
„Die ‚Ehren‘-Mörder befinden sich angeblich in einer besonderen Zwangslage, weil sie ihre Wurzeln in einer vermeintlich archaischen, primitiveren Religion haben. Diese Sichtweise zeugt von einer herablassenden Überheblichkeit und verkennt die tatsächlichen Umstände. Der ‚Kulturbonus‘ ist nichts anderes als eine besondere Art von Rassismus, er ist ausgrenzend und integrationshemmend“, kritisiert IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin (siehe Foto). Lessenthin-Martin-IGFM-100

Der „Kulturbonus“ demütige die Opfer noch nach dem Tod und löse die Gleichheit vor dem Gesetz auf.
Nach Überzeugung der IGFM sei den Tätern völlig klar, dass Mord ein unverzeihliches Verbrechen ist. Sie würden die Morde aus rein egoistischen Motiven begehen, wenn sie ihre „Ehre“ über das Leben anderer stellten. Alles andere seien Schutzbehauptungen. Weder ein „herablassendes Scheinverständnis“ durch deutsche Juristen noch eine Flucht in angebliche religiöse Normen dürften Gewalt und Mord verharmlosen, erklärte die IGFM weiter.
Die IGFM appellierte an die islamischen Verbände und Interessenvertretungen in Deutschland, demonstrativ jede Form von „Kulturbonus“ abzulehnen. Diese Form der Rechtsprechung geht nach Ansicht der IGFM zu Lasten aller Muslime in Deutschland. „Man gewinnt den Eindruck, dass mancher deutsche Jurist insgeheim meint, Muslime seien generell nicht gleichermaßen voll schuldfähig. Diese Denkweise ist unerträglich!“, betonte die IGFM. 

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
Borsigallee 9 in 60388 Frankfurt a. Main
Tel.: 069-420108-11, Fax: 069-420108-33
info@igfm.de
www.menschenrechte.de

Kommentare

Eine Antwort

  1. Hier muss ich der IGFM weitestgehend Recht geben.
    Man muss anmerken: Hier handelt es sich nicht um einen Ehrenmord im „klassischen“ Sinne und wahrscheinlich hat dieser Mord gar nichts mit Ehre zu tun. Das aber nur am Rande.
    Ich habe ein gewisses Verständnis, wenn ein Muslim wirklich in Konflikt zwischen seiner Religion und den Gesetzen des Landes kommt. Hier geht es aber gar nicht darum. Abtreibung ist im Islam auch verboten, und Mord sowieso. Überhaupt kommen diese ganzen Ehrenmorde weniger aus dem Islam, als vielmehr aus den Regeln einer Stammesgesellschaft, in der die Ehre der Sippe an erster Stelle steht. In manchen Ländern (z.B. im Norden Albaniens) gibt es auch solche Vorkommnisse, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung auf dem Papier katholisch ist.
    Es wäre wirklich zu wünschen, dass sich die islamischen Verbände von dieser Tat eindeutig distanzieren. Und wenn sie sich nur dem Islam und nicht irgendwelchem Gewohnheitsrecht ihrer Mitglieder verpflichtet fühlen, müssen sie es eigentlich.

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