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Impfstatus am Arbeitsplatz offenlegen?

Laut Medienberichten schlägt der geschäftsführende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einschneidende Änderungen für Beschäftigte und Betriebe vor. In einem Gesetzentwurf heißt es demnach, Beschäftigte seien verpflichtet, am Arbeitsplatz einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Wer dies nicht kann, muss sich täglich testen lassen. Der Arbeitgeber muss die Nachweise kontrollieren – sonst droht ein Bußgeld.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Jürgen Pohl mit:

„Der jüngste Gesetzentwurf aus dem Hause Heil steuert direkt in die Impfpflicht und ist neben massiven arbeitsrechtlichen Bedenken schon aus Gründen der politischen Redlichkeit kategorisch abzulehnen.

Denn die scheidende Bundesregierung, namentlich Frau Bundeskanzlerin Merkel, hatte den Bürgern wiederholt versprochen, dass es keine coronabezogene Impfpflicht in Deutschland geben wird.

Auch ein generelles Auskunftsrecht des Arbeitgebers zum Impfstatus gibt das geltende Arbeitsrecht nicht her und ist deshalb abzulehnen.

Anstatt also einer de facto Impfpflicht durch die Hintertür das Wort zu reden, wäre es die Aufgabe sozial verantwortlicher Politik, die Arbeitgeber in Deutschland auf einen angemessenen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie infektionssichere Betriebsabläufe zu verpflichten. Denn Impfen ist und bleibt die private Entscheidung eines jeden Arbeitnehmers und kann einen effektiven Arbeitsschutz keineswegs ersetzen.“

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