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In der Ampel stellt sich nur noch die FDP gegen eine Abschaffung des §218

Von Felizitas Küble

Es ist bekannt, daß die Ampelregierung mehrheitlich danach strebt, das Strafrecht für Abtreibungen komplett abschaffen, wobei die bereits durchgeführte Streichung des §219 (Werbeverbot) nur eine Zwischenstation darstellt.

Genau vor diesem Szenario haben Lebensrechtsverbände von vornherein gewarnt.

Die Grünen waren von Anfang an – das steht seit jeher in ihrem Programm –  für die Abschaffung des §218 und damit für eine uneingeschränkte Abtreibungsfreiheit bis zum 9. Monat einschließlich.

Dasselbe gilt für die Linkspartei.

Die grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärte kürzlich sogar, sie wolle das Erlernen von Abtreibungen in die verpflichtende Ausbildungsordnung für Ärzte aufnehmen.

Ihren bisherigen Standpunkt weiter ins Negative geändert hat jedoch mittlerweile die SPD: Diese trat zwar schon in den 70er Jahren für eine Fristentötung ein, die damals aber vom Bundesverfassungsgericht verworfen wurde.

Daraufhin arrangierte sich die Partei erst mit der Indikationenregelung, bis es dann nach der Wiedervereinigung Deutschlands zu einer Kombination aus Fristen- und Indikationstötung kam – mit Beratungspflicht inklusive.

Auch dies beinhaltete bereits eine erhebliche weitere Verschlechterung des Lebensschutzes für die ungeborenen Kinder.

Allerdings gab es bei den Sozialdemokraten seit Jahren einige Gruppierungen, darunter vor allem die Jusos bzw. Jungsozialisten, die ebenso wie die Grünen und die Linkspartei eine völlige Abschaffung des §218 verlangten.

Im Wahlkampf des vergangenen Jahres erklärte die SPD dann in ihrem Wahlprogramm sogar, der „Schwangerschaftsabbruch“ gehöre „nicht ins Strafrecht“, was unterm Strich ebenfalls eine Streichung des §218 beinhaltet, wenngleich etwas dezenter formuliert als bei den Links-Grünen.

In der Ampel gibt es somit jetzt nur noch die FDP, die sich dieser Agenda nicht anschließt.

Die Liberalen vertreten zwar in der Abtreibungscausa alles andere als Lebensrechts-Positionen, das zeigte auch ihre Zustimmung bei der Streichung des §219a, aber immerhin wollen sie  – zumindest derzeit  – keine weiteren Schritte vornehmen, wobei sich die Liberalen wohl auch klarmachen, daß das Bundesverfassungsgericht einer kompletten Abschaffung des Strafrechts in dieser Causa nicht zustimmen würde, sonst würden sich die Karlsruher Richter angesichts ihrer früheren Urteile selber gravierend widersprechen.

Die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr erklärte jedenfalls, mit ihrer Partei werde es „kein Abrücken vom Lebensschutzkonzept des Bundesverfassungsgerichts“ geben. Die Liberalen ständen, so bekräftigt sie, „glasklar zu der durch § 218 StGB statuierten Regelung“.

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Kommentare

5 Antworten

  1. Die Verbände können sich umso mehr stark machen, JE MEHR MITGLIEDER und Unterstützer sie haben.
    Es ist JETZT an der Zeit, gegen dieses himmelschreiende Unrecht WIDERSTAND zu leisten, zB Abgeordnete, den Justizminister oder die Familienministerin anzuschreiben, Widerspruch anmelden – sie wollen ihre Agenda jetzt Schlag auf Schlag durchsetzen, haben es sehr eilig damit – oder sich eben einer Initiative, einem Verband anzuschließen, die auch durch den Rückhalt Gleichgesinnter in ihren Aktionen bestärkt werden. Dabei geht es noch nicht mal um Mitgliedsbeiträge, wie Frau Kaminski vor kurzem in horeb sagte :
    https://www.horeb.org/xyz/podcast/topsendung/20220626st.mp3

  2. Guten Abend,
    ich möchte den Gedanken einbringen, dass unsere Erde nicht unendlich viele Menschen ernähren kann. Wir steuern auf eine große Hungersnot zu.

    Dort sterben lebensfähige Menschen. Es wäre sehr sinnvoll, sich für deren Lebensschutz einzusetzen.

    Genauso wichtig wäre es, sich für eine Versorgung von Frauen im Alter, für gerechtere Bildungschancen, gegen Kinderarmut und bessere Vereinbarkeit für Familie und Beruf einzusetzen.

    Das sind alles viel wichtigere Themen, als das, Frauen die Fähigkeit abzusprechen, gut für sich und ihre Familien zu entscheiden.

  3. Shalom. Es darf kein Recht auf Töten geben und es dürfen Ärzte nicht gezwungen werden, auch im Studium nicht, gezielt zu töten. Es gibt genügend andere Gründe, weshalb in der Ausbildung auch mit Instrumenten die Gebärmutter ausgeräumt wird. Nach unvollständiger Plazentalösung oder nach Fehlgeburten zum Beispiel. Es geht da um die gleiche Technik. Man muss nicht erst Ärzte zu Abtreibungen dressieren.
    Jede/r Frauenarzt/in kann Abtreibungen vornehmen, das muss er/sie nicht speziell studieren. Die Frage ist nur, ob nach dem Studium Gynäkologie noch gewählt wird, wenn Tötung von Babys Voraussetzung wird.
    Man darf sich das nicht so einfach vorstellen, dass ein Arzt der kurz vorher einen lebensfähigen Menschen tötet, zur nächsten Frau schreitet und mit seinen Mörderhänden die nächste Frau mit Schwangerschaft behandelt. Die Spiritualität in der Geburtshilfe würde darunter leiden. Es muss ja nicht jeder Arzt/Ärztin Euthanasie durchführen. Es wäre kein Vertrauen da, wenn Ärzte auch zum Töten verpflichtet werden.

  4. Es geht nun auch darum, die Überzeugung derjenigen Abgeordneten zu stärken, die sich für den Lebensschutz Ungeborener noch einzusetzen bereit sind. Da dürfen die entsprechenden Verbände nicht müde werden, sich stark zu machen: es geht dabei aber nicht gegen Frauenrechte, sondern im Gleichklang auch um das Recht von lebensfähigen Embryos, die als Menschen zu betrachten sind. Die ganze Debatte um „Antidiskriminierung“ etc. muss sich hier doch an ihrer Glaubwürdigkeit messen lassen! Schutz und Hilfe für Frauen -selbstverständlich, aber das Recht auf Abtreibung kann und darf einfach kein „Menschenrecht“ werden!

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