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In England bleibt Suizidhilfe weiter strafbar

Britisches Gericht gegen Beihilfe zum Selbstmord

Der britische High Court hat die Klage eines Bürgers abgelehnt, der vor dem Hohen Gericht in London eine Gesetzesänderung zur Suizidhilfe erstreiten wollte. Das berichtet der britische „Guardian“.

Das Parlament habe sich erst vor anderthalb Jahren mit dem Thema beschäftigt und sich gegen eine Änderung des Gesetzes zur Suizidhilfe entschieden. Daher sei die Forderung nach einer Überarbeitung der Rechtsprechung nicht gerechtfertigt, urteilten die Richter.

Wie das Blatt weiter schreibt, zeigte sich der Kläger, Noel Conway, über das Urteil „zutiefst enttäuscht“. Der 67-Jährige, der an einer schweren Nervenerkrankung leidet und laut dem „Guardian“ noch weniger als 12 Monate zu leben hat, kündigte an, in Berufung zu gehen. Er habe sich mit der Tatsache abgefunden, dass er sterben werde, aber nicht mit der Tatsache, dass er nicht den Zeitpunkt und die Art und Weise seines Todes bestimmen dürfe, heißt es weiter.

Beihilfe zur Selbsttötung ist nach dem „Suicide Act“ aus dem Jahr 1961 in Großbritannien strafbar und kann mit Freistrafen von bis zu 14 Jahren geahndet werden.

Bei einer Abstimmung im britischen Unterhaus im September 2015 votierten 330 Abgeordnete gegen eine Überarbeitung dieses Gesetzes. 118 stimmten dafür.

Quelle: Aktion Lebensrecht für alle (Alfa)

Kommentare

Eine Antwort

  1. Das ist doch einmal eine gute Nachricht. Und ich wundere mich, dass gerade britische Gerichte so entschieden haben, weil Großbritannien normalerweise nicht mit der Wahrung christlicher Werte hervorgetreten ist.

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