Der Entwurf, den das Bundeskabinett vorige Woche billigte, ermöglicht der Regierung, die Kontrolle über Vermögenswerte zu übernehmen, die mit ausländischen Spenden geschaffen wurden.
Diese Übernahme wäre dann gestattet, wenn die Registrierung der Organisation bei einer zentralen Stelle „ausgesetzt oder aufgehoben“ wird. Wie genau die Registrierung der Organisationen auslaufen könne, blieb dabei unklar und im Ermessen der Behörden belassen.
Darüber hinaus werden den Organisationen klare Fristen für den Erhalt und die Verwendung ausländischer Zuwendungen auferlegt, „um Transparenz, Rechenschaftspflicht und Rechtssicherheit zu verbessern“, wie es in dem Gesetzentwurf heißt.
Die Bischöfe bezeichnen diese Bestimmungen als „undemokratisch und verfassungswidrig“, denn sie begünstigen willkürliche Entscheidungen der staatlichen Behörden gegen christliche Vereinigungen.
Quelle: https://www.vaticannews.va/de/welt/news/2026-03/indien-bischoefe-kritisieren-gesetzesaenderung.html





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6 Kommentare
Belgien: Staatsfunk lässt Marien- und Jesus-Statuen zertrümmern
https://philosophia-perennis.com/2026/03/25/belgien-staatsfunk-laesst-marien-und-jesus-statuen-zertruemmern/
Für eine Beurteilung müsste man jetzt aber die genauen Umstände kennen und was genau die Behörden zu ihrem Schritt bewogen hat. Es müsste ja gewisse „Vorfälle“ gegeben haben, die dazu führten bzw. die die Grundlage der neuen Bestimmungen bilden.
Guten Tag,
das „muß“ keineswegs so sein, immerhin werden Christen in Indien seit Jahren zunehmend stärker unterdrückt und benachteiligt, vor allem von hindu-nationalistischer Seite – und zudem hat auch der hinduistische (!) Bundesstaat Kerala sich dem Bischofsprotest angeschlossen – das will dann mal etwas heißen.
Abgesehen davon, daß Einzelfälle – wenn es sie denn gäbe – keine staatlichen Willkürmaßnahmen rechtfertigen.
Freundlichen Gruß
Felizitas Küble
Ich denke, dass solche Entscheidungen nicht einfach aus der Luft gegriffen werden, insofern „muss“ es also irgendeinen Grund dafür gegeben haben.
Ob die Entscheidungen eine ungerechtfertigte „staatliche Willkürmaßnahme“ darstellen, erschließt sich nicht ohne weiteres und müsste, wie gesagt, eben untersucht werden. Und warum sollte die Tatsache, dass sich die Inder selbst dem Protest anschließen, als Gewähr für einen gerechtfertigten Einspruch stehen? Man weiß nicht, was sie wirklich dazu bewogen hat.
Beide Seiten unterstellen den Behörden übergriffiges Vorgehen. Wenn sie so sicher sind, werden sie also doch sicher gute Argumente gegen die Auflagen vorbringen können. Und was haben die Bischöfe gegen „Transparenz und Rechenschaftspflicht“? Ist es nicht selbstverständlich, sich daran zu halten? Wie war es denn bisher geregelt? Offenbar nicht transparent. Wer kann daran Interesse haben?
Guten Tag,
es dürfte wahrscheinlich sein, daß auch bisher „Transparenz und Rechenschaftspflicht“ gefordert wurde, erst recht von den benachteiligten Christen.
Unter diesem Vorwand kann freilich die Kontrolle leicht ausgeweitet werden.
Den Bischöfen glaube ich hier tatsächlicher eher als den staatlichen Stellen, die gegenüber der kath. Kirche alles andere als neutral sind.
Lesen Sie zum Thema Christendiskriminierung doch z.B. die Indienberichte der IGFM – übrigens keine kirchliche Stelle, sondern eine Menschenrechtsorganisation, die sich für alle Verfolgten und Unterdrückten einsetzt.
Freundlichen Gruß
Felizitas Küble
Es ist sehr wichtig, dass es Inder sind, die sich gegen diese Kontrollmaßnahmen der indischen Bundesregierung gegen ausländische Hilfsgelder wenden.