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INSA: Gehört zur Bewahrung der Schöpfung auch der Schutz ungeborener Kinder?

Das INSA-Meinungsforschungsinstitut aus Erfurt wollte herausfinden, wie viele der Befragten unter der „Bewahrung der Schöpfung“ auch den Schutz ungeborener Kinder verstehen.

39 Prozent stimmen dem zu.. 28 Prozent sehen dies nicht so und 22 Prozent wissen keine Antwort auf die Frage.

Je älter die Befragten sind, desto häufiger verstehen sie unter „Schöpfung bewahren“ auch den Schutz des Lebens ungeborener Kinder. Der Anteil steigt von 28 Prozent bei den 18- bis 29-Jährigen auf bis zu 48 Prozent der ab 60-Jährigen. Die jüngsten Befragten sind somit die einzige Altersgruppe, die häufiger die Aussage ablehnt (35 %) als ihr zustimmt. 

Die Unterscheidung nach Religionszugehörigkeit zeigt, dass vor allem die freikirchlichen Christen unter „Schöpfung bewahren“ auch den Schutz des Lebens ungeborener Kinder verstehen (59 %). 52 Prozent der römisch-katholischen Befragten sehen dies ebenso, bei den evangelisch-landeskirchlichen Befragten sind es 45 Prozent.

Auch 40 Prozent der muslimischen Befragten und 36 Prozent der Befragten mit sonstiger Religion bzw. Konfession stimmen zu. Konfessionslose stimmen zu 30 Prozent zu und sind die einzige Gruppe, die häufiger die Aussage ablehnt (36 %) als sie ihr zustimmt.

Union- und AfD-Wähler sind die einzigen beiden Wählergruppen, die absolut-mehrheitlich der Meinung sind, dass unter dem Schlagwort „Schöpfung bewahren“ auch der Schutz des Lebens ungeborener Kinder zählt (52 und 50 %). Bei den restlichen Wählergruppen liegen die Anteile zwischen 31 und 40 Prozent.

HIER geht es zum erwähnten INSA-Institut: www.insa-consulere.de

 

Kommentare

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  1. Selbstverständlich gehört der Schutz der ungeborenen Kinder als höchstes Gut einzuordnen. Ohne Kinder keine Zukunft. Herr Erdogan weiß das ganz genau, deshalb befiehlt er, dass jede mohammedanische Frau FÜNF Kinder haben soll. Das ist Geburtendschihad, ganz legal, aber überaus Wirkungsvoll, von ,,Ungläubigen“ mit Kindergeld und auch Hatz vier oder so unterstützt. Der Schutz des ungeborenen Kindes gehört in die Verfassung – na gut, wir haben nur ein GG, aber da sollte es auch drin stehen.

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