Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten plädiert dafür, dass Deutschland sich auf europäischer Ebene gegen Upload-Filter einsetzt.
Inhalte vor Veröffentlichung auf Online-Plattformen zu filtern und im Zweifel zu löschen, kommt einer Zensur gleich und greift unverhältnismäßig in die Meinungs- und Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ein, welche Art. 5,1 des Grundgesetzes und Art. 11 der Charta der Grundrechte der EU garantiert werden.
Die FDP fordert daher, dass eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, als unverhältnismäßig abzulehnen sei.
Die Bundesregierung solle sich in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Rat, Europäischer Kommission und Europaparlament zur Urheberrechtsreform gegen solche „Filter“ einzusetzen. Die Bundesregierung solle vielmehr auf deutscher und europäischer Ebene alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um die Meinungs- und Informationsfreiheit zu schützen.
Den vollständigen Text des FDP-Antrags an den Deutschen Bundestag siehe HIER: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/030/1903002.pdf
Quelle: https://mailchi.mp/a5ce46bc541b/finanzhilfen-fr-griechenland-sanierungsbedrftige-brcken-in-nrw-eu-gipfel?e=381694bcc7
Eine Antwort
Jede Reglementierung des Netzes ist eine zweischneidige Sache. Und jede Maßnahme in dieser Hinsicht kann zur Zensur gebraucht beziehungsweise missbraucht werden.
Hier wird die Begrenzung von Uploads abgelehnt (was mich bei der FDP wundert, weil das ja ihre Firmeninteressen schützen würde), Matthias von Gersdorff verlangt hingegen, dass der Gesetzgeber im Bezug auf Pornographie endlich „durchgreift“.
Es ist kompliziert…