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IRAN: Evangelischem Pastor und Ex-Muslim droht Todesstrafe – evtl. Kreuzigung

Die Islamische Republik Iran hat gegen den bereits inhaftierten Pastor Behnam Irani 18 weitere Anklagen erhoben. Darunter ist der Vorwurf „Verderbenstifen auf Erden“, das wie der „Kampf gegen Gott“ nach islamischem Recht mit dem Tod bestraft werden kann.  RTEmagicC__christenverfolgung_01.jpg

Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, gibt das iranische Strafrecht dem Richter ausdrücklich die Möglichkeit, bei diesen „Verbrechen“ die Kreuzigung anzuordnen.

Behnam Irani ist im Jahre 1992 vom Islam zum christlichen Glauben übergetreten und arbeitet seit 2002 als Pastor in einem Netzwerk von evangelischen Hauskirchen. Nach Angaben der IGFM ist Irani wegen seiner Arbeit als Pastor bereits zu insgesamt sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Er ist seit dem 31. Mai 2011 in Haft, wurde wiederholt gefoltert und erlitt dabei sehr schwere Verletzungen. Die durch die Haftbedingungen und Folter dringend notwendige medizinische Versorgung wurde ihm lange Zeit völlig verweigert. Irani ist mit einer armenischen Christin verheiratet. Das Paar hat eine Tochter im Alter von 13 und einen Sohn im Alter von sechs Jahren. RTEmagicC_logo_Homepage_quad_gif

Die IGFM weist darauf hin, dass ihr bisher keine Informationen über tatsächlich vollstreckte Kreuzigungen im Iran vorliegen. „Dass die Kreuzigung in der Islamischen Republik aber weiterhin Teil des Strafrechts ist, zeigt, auf wie groteske Weise sich der Iran über völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge hinwegsetzt“, erklärte IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin.

Das erste Amtsjahr des iranischen Präsidenten Hassan Rohani sei aus menschenrechtlicher Sicht „eine einzige Enttäuschung“.

Hintergrund;
Von den rund 75 Millionen Einwohnern des Iran sind nach offiziellen Angaben nur rund 280.000 Christen. Die Zahl ehemaliger Muslime, die zum Christentum übergetreten sind, ist unbekannt. Da der „Abfall vom Islam“ – ebenso wie Atheismus – mit dem Tod bestraft werden kann, treffen sich christliche Konvertiten nicht öffentlich, sondern in inoffiziellen Hausgemeinden. Vielfach sind sie Opfer von Drohungen, Verhaftungen und anderen Übergriffen durch die Behörden.

Kommentare

4 Antworten

  1. Unsere Gutmenschen tun bei solchen Meldungen immer, als müßten sie vollkommen überrascht sein. Dabei genügt ein schneller Blick in die einschlägige, auch populäre Literatur, daß sich die vier Rechtsschulen des sunnitischen Islams und der Schia insofern völlig einig sind: Zumindest der männliche, erwachsene und geistig zurechnungsfähige Abtrünnige vom Islam ist mit dem Tode zu bestrafen. Streitig ist nur, ob im Falle, daß der Staat dieser Strafpflicht nicht nachkommt, einzelne Muslime zur „Ersatzvornahme“ berechtigt sind – etwa die Familienangehörigen von wegen der „Familienehre“.

    Aber dann meinen unsere Gutmenschen und natürlich auch die hiesigen Islamverbände, daß der Islam nichts mit dem Islam zu tun hat – und die Menschenrechte gelten und das Grundgesetz und man ist problemlos zu integrieren.

  2. Die CDU ist dem Namen nach eine christliche Partei. Die CDU kann sich doch auf höchster politischer Ebene für verfolgte Christen einsetzen und dem Parteinahmen Ehre erweisen.

  3. “Der Lohn derer, welche sich wider Allah und seinen Gesandten (Mohammad) empören und sich bestreben, nur Verderben auf der Erde anzurichten, wird sein, daß sie getötet oder gekreuzigt oder ihnen die Hände und Füße an den entgegengesetzten Seiten abgehauen oder daß sie aus dem Lande verjagt werden.”

    Koran 5.34

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