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Iran: Nahid Taghavi rechtswidrig in Haft

Zur weiter andauernden Inhaftierung der deutschen Staatsbürgerin Nahid Taghavi im Iran erklärt ihre Tochter Mariam Claren:

„Am 100. Tag der willkürlichen Inhaftierung meiner Mutter Nahid Taghavi durften meine Onkel sie am 24. Januar 2021 besuchen – getrennt durch eine Scheibe und in Anwesenheit der Revolutionsgarde.

Laut meinen Onkeln geht es ihr den Umständen entsprechend gut. Sie wird weiterhin in der Abteilung 2A im berüchtigten Evin-Gefängnis isoliert und die Gründe ihrer Verhaftung werden weiterhin nicht genannt.

Der von uns ausgewählte Anwalt erhält keine Akteneinsicht. Der zuständige Staatsanwalt teilte meinen Onkeln mit, dass lediglich ausgesuchte Anwälte, denen die iranische Regierung vertraut, Akteneinsicht erhalten. Die Staatsanwaltschaft gibt somit die Verteidigung vor – damit ist keine Unabhängigkeit des Justizsystems gesichert. Die Akte meiner Mutter wird auch erst dann zu Gericht gebracht, wenn sie ihre Anklage annimmt.

Ein Gerichtsverfahren hat somit keinen Wert, der Gefangene soll in monatelanger Isolationshaft und durch zermürbende Verhörmethoden gebrochen und zu einem Geständnis gezwungen werden. Unfaire Prozesse und willkürliche Haftstrafen sind das Ergebnis.

Ich fordere die deutsche Bundesregierung auf, sich dringend konsularischen Zugang zu beschaffen, die Umstände der Verhaftung meiner Mutter aufzuklären und ihre Freilassung zu erwirken!“

Der Kölner Bundestagsabgeordnete Heribert Hirte (CDU), der eine politische Patenschaft für Nahid Taghavi übernommen hat, erklärt:

„Durch die Akzeptanz ihrer Anklage musste Frau Taghavi bereits eine Art Schuldeingeständnis abgeben, eine elementar unzumutbare Forderung, die dem Grundgedanken der Unschuldsvermutung zuwiderläuft. Auch das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und beklagter Person darf nicht durch vorbestimmte Anwälte gestört werden.

Insbesondere scheint es im vorliegenden Fall zweifelhaft, dass damit die für den Grundsatz des fairen Verfahrens notwendige Waffengleichheit ausreichend sichergestellt ist.

Die iranischen Behörden und die Verantwortlichen im Evin-Gefängnis verstoßen mit diesen beiden Forderungen klar gegen internationale Rechtsstandards, wie zum Beispiel die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder den Internationalen Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte, an die sich auch der Iran durch Unterschrift gebunden hat.

Weitere Infos zur Menschenrechtssituation im Iran

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