Top-Beiträge

Links

Iran: Verfolgung christlicher Untergrundgemeinden nimmt zu

Entrechtung der Frauen im privaten und öffentlichen Leben

Unter iranischen Konvertiten (Ex-Muslimen, die Christen werden) wächst die Sorge vor weiteren Verhaftungen und einer noch härteren Verfolgung christlicher Hausgemeinden. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) heute in einer Pressekonferenz in Stuttgart berichtet, haben Einschüchterungen und Drohungen in den vergangenen Monaten deutlich zugenommen.
Der iranische Geheimdienstminister Heydar Moslehi hatte bereits im November 2011 “neue Anstrengungen” im Kampf gegen Hausgemeinden verkündet. Die Maßnahmen gegen Konvertiten, Bahá’í, Menschenrechtler und die iranische Demokratiebewegung werden ergänzt durch scharfe Angriffe in staatlichen Meiden gegen vermeintlich schädliche „westliche Einflüsse“.
Die IGFM betonte, daß das Verbot von Barbie-Puppen und die Schließung von Spielzeugläden nur ein Randphänomen seien. Der Kern des Dramas, das sich am Persischen Golf abspiele, sei die systematische Entrechtung der Bürger Irans durch die islamische Diktatur.
Irans bekannteste Haftanstalt, das Evin-Gefängnis im Norden Teherans, zeigt beispielhaft, mit welcher Härte die Islamische Republik gegen Andersdenkede vorgeht. Evin wurde ursprünglich als kleine Untersuchungshaftanstalt für 320 Gefangene angelegt. Gegenwärtig sollen dort 8000 Personen zusammengepfercht sein. Trotz winterlicher Kälte sind seit Tagen Heizung und Warmwasser abgestellt.
Im Iran gilt „Apostasie“, also der „Abfall“ vom Islam, als „Verbrechen“, das mit dem Tod bestraft werden kann; ebenso das „Verleiten“ zum Abfall vom Islam, „Kampf gegen Gott“ und „Verderbenstiften auf Erden“.
Während Christen aus traditionell christlichen Minderheiten, wie z.B. Armeniern, Chaldäern oder christlichen Ausländergemeinden ein Existenzrecht „zugestanden“ wird, spricht der Staat den Atheisten, Ex-Muslimen, die ihren Glauben wechseln, und „Ketzern“ sogar das Lebensrecht ab. Ehemalige Muslime, die Christen geworden sind, treffen sich notgedrungen heimlich in Hausgemeinden. Aus diesem Grund ist die Zahl der Konvertiten im Iran unbekannt, sie liegt aber nach Schätzung der IGFM bei mehreren Tausend Personen.
Hintergrund: Beispiele für die menschenrechtsfeindliche Rechtspraxis im Iran
Während sich in Ägypten die Machtübernahme der Islamisten durch freie Wahlen vollzieht, hatte das iranische Mullah-Regime nach der „islamischen Revolution“ nie wieder freie Wahlen zugelassen. Auch bei der im März 2012 im Iran anstehenden Parlamentswahl werden ausschließlich systemtreue Kandidaten zugelassen.
Die IGFM kritisiert, daß im Iran laut Scharia Ehemänner „das Recht“ hätten, ihre Frauen auch mit Gewalt zum sexuellen Gehorsam zu zwingen. Nach dieser Auffassung könnte es Vergewaltigungen in der Ehe nicht geben. Auch häusliche Gewalt wird im Iran mit Verweis auf Koran und islamische Überlieferung gerechtfertigt. Der Ehemann dürfe seine Frau schlagen, wenn er „Ungehorsam fürchte“. Schläge oder sexuelle Gewalt durch den Ehemann stellen nach islamischem Recht für die Frau keinen Scheidungsgrund dar. Gleichzeitig können muslimische Ehemänner jederzeit ihre Ehefrauen verstoßen. Schon heute gilt dies auch in Ägypten.
Kontrolle der Unterwäsche
Die rechtliche Benachteiligung und die Eingriffe ins Privatleben gehen in der Islamischen Republik allerdings noch deutlich weiter, so die IGFM. Im Iran gelte eine gesetzliche Kleiderordnung für Frauen, die auch das Kopftuch, den „Hijab“ vorschreibt. Bei Verstößen werden Frauen verhaftet und müssen vom Vater oder Ehemann abgeholt werden.
Der iranische Leiter der sog. „Polizei zur Sicherung der Moral“, General Ahmad Rouzbehani, hatte im Mai 2011 verkündet, daß die Sittenwächter nicht mehr „Gascht-e Erschad“ („Patrouille zur Belehrung“) heißen, denn „allen seien die Gesetze über Kleiderordnungen bekannt“ und eine „Belehrung“ sei nicht mehr nötig. Inzwischen hätten Polizeistreifen nach Angaben der IGFM in einigen Fällen in Teheran sogar die Unterwäsche von Frauen kontrolliert. Auch in anderen muslimischen Staaten und Regionen seien islamische Sittenwächter aktiv, auch in Saudi-Arabien, Afghanistan sowie in Teilen Somalias, Nigerias und des Irak.
Vielfache Benachteiligung für Frauen
Kommt es zum Rechtsstreit, so gilt im Iran – mit Verweis auf das islamische Recht – die Aussage einer Frau vor Gericht nur halb soviel wie die Aussage eines Mannes. In manchen Fällen wird die Aussage einer Frau überhaupt nicht zugelassen.
Frauen ist für fast alle Bereiche ein Vormund vorgeschrieben  –  in der Regel der Vater oder der Ehemann. Ohne dessen Erlaubnis dürfen Frauen nicht das Land verlassen, nicht arbeiten, nicht studieren, kein Konto eröffnen und vieles andere mehr. Frauen und religiöse Minderheiten sind darüber hinaus auch zahlreiche Berufe verboten. Christen dürften beispielsweise nicht in der Lebensmittelindustrie arbeiten, da sie „unrein“ seien.
Das iranische Strafrecht schreibt in Art. 220 sogar vor, daß ein Vater oder väterlicher Großvater nicht hingerichtet werden darf, wenn er die eigenen Nachkommen tötet. Dem Mörder droht höchstens ein „Blutgeld“, wenn es von den Erben des Opfers gefordert werden sollte. Prozesse dieser Art werden oft durch Selbstanzeigen eröffnet. Bestehen alle Beteiligten aus Familienangehörigen, fordert niemand das Blutgeld und der Täter ist ganz offiziell straffrei.
Bei „Ehrenmorden“ dieser Art wird von Seiten der Behörden in der Regel kein Prozess eröffnet. Das Blutgeld für eine Frau ist ohnehin nur halb so hoch wie das für einen Mann. Das Blutgeld für Nichtmuslime ist noch geringer oder entfällt völlig, wenn es sich um Atheisten oder „nicht geschützte“ Religionen wie die Baha’i handelt.
Fünf Jahre Haft wegen fehlendem Kopftuch
Trotz massiver Repressalien, Einschüchterungen und Verhaftungen bestehe im Iran aber noch immer eine starke Frauenrechtsbewegung, zu der auch einige männliche Aktivisten gehörten, so die IGFM. Die Islamische Republik sei aber in den vergangenen Jahren immer härter gegen die Frauenrechtsbewegung vorgegangen.
Ein markantes Beispiel dafür ist die Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh, eine der exponiertesten Frauenrechtlerinnen des Iran. Von insgesamt elf Jahren Haft muß sie fünf Jahre Knast wegen „Verstoßes gegen die islamischen Kleidervorschriften“ verbüßen. Sie hatte in einer im Iran nie gezeigten Videobotschaft kein Kopftuch getragen.
Sexuelle Gewalt durch Revolutionswächter und Polizisten
Frauenwerden in iranischen Gefängnissen häufig sexuell belästigt, erniedrigt oder sogar vergewaltigt. In einigen Fällen hatten iranische Geistliche sogenannte „Zeitehen“ zwischen den Pasdaran   – den „Wächtern der Islamischen Revolution“ –  und weiblichen Gefangenen geschlossen  –  gegen den ausdrücklichen Willen der Frauen.
Auf diese Weise konnten Revolutionswächter „legal“ Gefangene vor ihrer Hinrichtung vergewaltigen. Die iranischen Behörden bestreiten, daß es in der Islamischen Republik Vergewaltigungen im Gefängnis  gibt – obwohl selbst hohe iranische Politiker dies bestätigt haben.
Nach Angaben der IGFM werden im Iran Frauen und Männer, die sich für eine rechtliche Gleichstellung der Frau einsetzen, verfolgt. Viele von ihnen wurden ohne offizielle Anklage inhaftiert oder zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Andere wurden erst nach Zahlung ruinöser Kautionen aus dem Gefängnis entlassen. Mehrere wurden mißhandelt und gefoltert.
Der „Führer“ der Islamischen Republik Iran, Präsident Ayatollah Ali Khamenei, und die iranische Regierung lehnen eine Gleichberechtigung von Frauen und Männern und jede rechtliche Änderungen in diese Richtung rigoros als „unislamisch“ ab.
Weitere Infos: http://www.menschenrechte.de

Kommentare

Eine Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

679895
Total views : 8754083

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.