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ISLAM-Info: Der MANN – Die FRAU – Die EHE im ISLAM

Von Rudolf Willeke (Münster)

Der Gott der Christen erschuf den Menschen als Mann und Frau  –  nach seinem Ebenbild: „Lasset und Menschen bilden nach unserem Ebenbild, uns ähnlich, als männlich und weiblich erschuf er sie.“ (Gen 1, 26-27).
Allah, der Gott der Moslems, erschuf den Mann (gewissermaßen in Schöpferlaune), die Frau im Zorn und die Ehe zur Unterwerfung und Nutzung der Muslima.
1. Der Mann  (Muslim)                 
Nach dem Koran, in dem der Wille Allahs zum Ausdruck kommt, „sind die Männer den Weibern überlegen“, weil Allah die Männer mit mehr Gütern ausgestattet hat  –  und weil die Männer mit ihrem Geld für die Frauen sorgen (Sure 4,35).
Nach dieser Sure ist die rechtschaffene Frau dem Manne gehorsam und (in Abwesenheit des Mannes) für ihn sorgsam, so wie Allah für sie sorgt. 

Bild: Evita Gründler
Bild: Evita Gründler

Die widerspenstigen Ehefrauen sollen „gewarnt“, sollen in ihre Schlafgemächer (lebenslänglich) verbannt, vom Beischlaf ausgeschlossen und geschlagen werden, bis sie wieder gehorchen
Im Islam sind die Männer (in allem) den Frauen überlegen, sowohl im täglichern Leben wie in der Gesellschaft  –  und auch im ewigen Leben (im Paradies oder Hölle).
Der „Prophet“ Mohammed, der  – eigenen Angaben zufolge  –  einen Blick ins Paradies und in die Hölle werfen konnte, sah, dass der überwiegende Teil der Höllenbewohner weiblichen Geschlechts war, wohingegen das Paradies die Domäne der Männer sei, wobei zudem alle männlich-sexuellen Bedürfnisse und Phantasien erfüllt werden.
Nach den Sprüchen Mohammeds (Hadithen) sind von 99 Frauen nur eine im Paradies zu finden, weil Männer nur jener Frauen wegen in die Hölle kommen, die von ihren Begierden überwältigt wurden und zur Sünde verführen.
Männer werden direkt in das Paradies aufgenommen, wenn sie sich am Dschihad beteiligen oder sogar im Dschihad als Märtyrer sterben.

Weil allein die Männer mit allen menschlichen Qualitäten und Tugenden ausgestattet sind,
–       sind nur Männer für Ämter in Gesellschaft, Staat und in der Gemeinschaft der Gläubigen qualifiziert.
–       Können nur Männer vor Gericht als Zeugen aussagen.
–       Können nur männliche Erben Voll-Erben sein (weibliche nur Halb-Erben).
–       Können nur Männer als Vater, Bruder, Ehemann die Vormundschaft über Frauen ausüben.
–       Können nur Männer bis zu vier Ehefrauen neben beliebig vielen Ehefrauen „auf Zeit“ und Sklavinnen besitzen.

Der Islam fördert und rechtfertigt die Polygamie (Vielweiberei) ausschließlich für den Muslim.
Nur Männer können durch dreimaligen Ausspruch: „Ich verstoße dich“ (ohne Gründe) ihre Ehe auflösen (Verstoßungsprinzip).
Nur Männer können im Scheidungsfalle „Eigentümer“ ihrer Kinder werden. Die Geschiedene verliert jedes Recht aus dem Ehevertrag.
Mohammed, das religiöse Vorbild aller Moslems, hatte bekanntlich mehr als 10 Ehe-Frauen, viele Nebenfrauen und noch mehr Sklavinnen. Er führte circa 60 Raub- und Feldzüge gegen naheliegende Stämme.

2. Die Frau (Muslima) 

Der Koran, die „heilige“ Schrift des Islam, nennt drei Erzfeinde, die unerbittlich zu bekämpfen sind: Ungläubige (Juden, Christen), Abtrünnige vom Islam bzw. Konvertiten vom Islam zu einer anderen Religion  –  und drittens die Muslima.

In den Augen Allahs  –  laut Koran  –  ist die Frau an Begabung und Charakter dem Manne unterlegen,                                                        
–     sie ist moralisch unrein, von Begierden besessen, permanente Ursache des Bösen (der Sünde).
–      sie ist ohne nennenswerte Chance auf Anerkennung im gesellschaftlichen Leben (Öffentlichkeit) oder auf Erreichung des       Paradieses (der Erlösung von Unreinheit, von teuflischer Besessenheit, von Schuld): aus der Öffentlichkeit ist sie ausgegrenzt, in vielen islamischen Staaten ist sie „sexuelles Freiwild“, ohne sexuelle Selbstbestimmung, ohne staatlichen Schutz der brachialen Gewalt der Männer ausgesetzt (vgl. Raddatz, S. 277).
–      Die sexuelle Begehrlichkeit der Muslima ist im Koran immer „Geschenk“ des Teufels, Quelle der Unreinheit und des Bösen.                                                                                
–      Die sexuelle Begierde des Mannes dagegen ist Geschenk Allahs, Krönung der Männlichkeit, Beweis der göttlichen Ebenbildlichkeit.  –  Allah selbst rühmt sich, die Zeugungskraft von 40 Männern geschenkt bekommen zu haben.
–       Auf  Grund ihrer mangelhaften Naturausstattung ist die Muslima lebenslänglich auf Vormundschaft, auf Gehorsams-  und Verhaltenskontrolle des Mannes (Vaters, Bruders, Ehemanns) angewiesen  –  bis hin zum „Ehrenmord“.
–      Ihre Lebensbestimmung ist es, der sexuellen Begierde des Mannes jederzeit zur Verfügung zu stehen und Kinder zu gebären, um die Gemeinschaft der Gläubigen zahlenmäßig zu vergrößern bzw. Nachwuchs für den Dschihad zu „produzieren“.
–      Auf Grund ihrer moralischen Unreinheit ist die Muslima zu kollektivem Gebet in der Moschee nicht zugelassen. Verwirkt die Muslima, der Esel und der schwarze Hund das Gebet des vorbeigehenden Mannes, muss sich der Ehemann nach jedem Beischlaf rituell reinigen; nicht jedoch nach dem Verkehr mit Tieren (Sodomie), mit Leichen (Nekrophilie) oder mit Kindern (Pädophilie).
–      Der „Blutpreis“ für die Frau wird in den Hadithen mit 50 Kamelen, der für den Muslim mit 100 Kamelen angegeben.         
–      Allah hat sie einander über- und untergeordnet.                                               
 

3. Die Ehe im Islam 

Nach islamischem Recht wird der Ehevertrag zwischen den  Familien der Braut und des Bräutigams vor einem Imam (islamischer Religionsvertreter) mit Unterzeichnung zweier Zeugen abgeschlossen.
„Zwangsehen“ zwischen  9-Jährigen sind nicht selten. Die Frau muss streng monogam leben, während der Ehemann bis zu vier Ehefrauen besitzen darf.
Die rechtliche Privilegierung des Mannes kommt in dem Recht zum Ausdruck, seine Ehefrau jederzeit ohne Grund verstoßen zu können.
Dieses einseitige Vor-Recht findet in der Sure 2, 22 seine Grundlage: „Die Weiber sind euer Acker, geht auf euren Acker, wann immer ihr wollt. Weiht aber Allah zuvor eure Seelen“ (durch Gebet, Almosen, gute Werke).
Die muslimische Gattin erwirbt durch den Ehevertrag das Recht auf standesgemäßen Lebensunterhalt und die Pflicht zur Haushaltsführung, zur Betreuung der Kinder und zu bedingungslosem Gehorsam, speziell auf sexuellem Gebiet.
Während die Muslima streng monogam leben muss, darf der Ehemann nahezu promiskuitiv leben. Allah erteilte Mohammed die Erlaubnis zum Sexualverkehr mit allen Frauen, die dazu bereit waren.
Die Diskriminierung, Entwürdigung (Beschneidung, Vielehe, Verstoßung), Entrechtung (bei Scheidung), Versklavung (Stockschläge, Verweigerung der sexuellen Selbstbestimmung), Ent-Menschlichung der „Frau im Islam“ seit Mohammeds Lebzeiten wirft die Frage auf, ob der Islam als Bereicherung unserer Kultur angesehen werden kann, ob die sog. Multikultur nicht vielmehr Rückfall in eine altertümliche Wüsten- und Nomadenkultur bedeutet, in der der dümmste und verkommenste Muslim immer noch doppelt so viel wert ist wie die gebildetste, klügste und frömmste Muslima, die  –  nach obigen Koran-Aussagen  –  ebensowenig Würde besitzt wie der Esel oder der schwarze Hund auf der Straße.
„Islam“ bedeutet Gehorsam und aktive Unterwerfung aller Menschen auf der Welt unter den Willen Allahs, wie er im Koran und in der Scharia (islamisches Religionsgesetz) begegnet. Wenn diese Unterwerfung nicht freiwillig geleistet wird, dann muss sie unter Anwendung jeder Form von Gewalt erzwungen werden.
Der Islam unterscheidet nicht zwischen Politik und Religion, Glauben und Lebenspraxis; es gibt keine Unterscheidung von Heils- und Weltgeschichte.

Literatur zum Thema: 
Nagel Thomas, Der Koran, München 1951
Schirrmacher Christine, Die Frau im Islam
Lexikon der Religionen, Harenberg-Verlag, Dortmund 2002, dort Abschnitt: Der Islam                                                                   

Kommentare

2 Antworten

  1. Eine bitte an die Leser, die nicht von Vorurteilen geprägt sind, wenn euch der Islam wirklich interessiert dann erkundigt euch bei einer verlässlichen Quelle.
    Kurz zum oben aufgeführten Artikel: Ich als Moslem kann sagen, dass die Frau dem Mann gleichgestellt ist, wenn nicht sogar höher ! …die Bedeutung „Islam“ FRIEDEN heißt. Und jemand der sich mit dem Judentum, Christentum und Islam befasst erkennt dass diese Religionen sich kaum voneinander unterscheiden.
    KULTUR IST NICHT RELIGION

  2. Der wissenschaftlichen Redlichkeit halber sollten Sie zu allen Behauptungen die Unterdrückung der Frau betreffend, die entsprechenden Koranstellen zitieren.
    Kommentare der unterschiedlichen Rechtsschulen sollten als solche kenntlich gemacht
    werden.
    Ursula Fasbender

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