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Islamische Fatwa zur Frage einer „Genuß-Ehe“, die der "sexuellen Befriedigung dient"

Der Islam erlaubt Männern zusätzlich zu den vier Ehefrauen die sogenannte „Genuß-Ehe“, die von vornherein zeitlich begrenzt ist (sie kann im Extremfall einen Tag lang dauern).
Allerdings wird ein entsprechender Koranvers von Schiiten und Sunniten unterschiedlich ausgelegt.
Von schiitischer Seite wird die „Genuß-Ehe“ mit ausdrücklicher Berufung auf den „Willen Allahs“ vehement verteidigt.
So auch in der folgenden „Fatwa“ (islamisches Rechtsgutachten) von Yasser Al-Habib, einem schiitischen Rechtsgelehrten aus London; er leitet u. a. die „Organisation der Diener des Mahdi“.
Das evangelische „Institut für Islamfragen“ veröffentlichte am 10.2.2012 diese Fatwa zur „Genuß-Ehe“, aus der wir nachfolgend die wichtigsten Abschnitte zitieren:
„Nicht alles, was man nach eigener Meinung ablehnt, ist illegal.  –  Zum Beispiel würden alle Frauen heutzutage  –  und zwar alle Frauen ohne Ausnahme  –  wenn man sie fragen würde: ‚Würdest Du deinem Mann erlauben, eine zweite Frau zu sich zu nehmen?’, mit ‚Nein’ antworten.
Frauen halten dies für scheußlich, sie mögen es nicht.
Würde diese Tatsache nun heißen, die Legalität der permanenten Heirat mit 4 Frauen müsse deswegen abgeschafft werden?
Müssten wir diese Vorschrift (Sure 4, 3) abschaffen, genau wie der abtrünnige Machthaber Tunesiens [Ben Ali] sie abgeschafft hat?
Dieser Tunesier hat die Heirat mit vier Frauen für verboten erklärt. Ein Mann darf [dort] stattdessen lediglich mit einer Frau verheiratet sein. Als ob Tunesien kein islamisches Land wäre.
Die Bestimmung ist nicht von Menschen, sondern von Allah – er sei gepriesen – erlassen worden.
Was ist der Unterschied zwischen der „Genussehe“ und der Ehe mit dem Willen zur späteren Scheidung?
Beide dienen der sexuellen Befriedigung.
Der einzige Unterschied zwischen diesen zwei Eheformen ist, dass die erste ab einem bestimmten Datum ungültig wird, während die zweite mit einer Ehescheidung ungültig wird.
(…) Falls Du die „Genussehe“ für scheußlich hältst – Allahs Prophet hat sie nicht für scheußlich gehalten. (…)
Wäre die Lehre zur „Genussehe“ grundsätzlich von Allah für illegal erklärt worden, hätten Allah und sein Prophet sie nicht erlaubt.
Warum hätte Allahs Prophet – Allahs Segen sei auf ihm und seinen Anhängern – die „Genussehe“ für erlaubt erklärt? Wollte er [Muhammad] etwa nicht die Würde der muslimischen Frauen bewahren?
Nun, warum hat er [Muhammad] seinen Weggefährten erlaubt, mit Musliminnen „Genusseheverträge“ zu schließen und diese Frauen sogar gegen eine Handvoll Datteln zu genießen?
Ein Mann konnte einer Frau eine Handvoll Datteln geben, um sie damit sexuell genießen zu dürfen.
Falls Du sagen würdest, die „Genussehe“ sei Prostitution, würdest Du in diesem Fall die Prostitution Allahs Propheten – Allahs Segen sei auf ihm und seinen Anhängern – zuschreiben.
Diese Bezeichnung würde bedeuten, er [Muhammad] habe die Prostitution legalisiert.
Falls Du die „Genussehe“ für scheußlich hältst, würdest Du damit die Scheußlichkeit Allahs Propheten – Allahs Segen sei auf ihm und seinen Anhängern – zuschreiben. Dies würde bedeuten – Allah möge uns davor bewahren – dass Allahs Prophet die Scheußlichkeit legalisiert habe.
Die „Genussehe“ wird im Koran erwähnt: ‚Und gebt denen, die ihr genossen habt, ihre Brautgabe‘ (Koranvers 4, 24).“
Quelle und vollständiger Text hier:
http://www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.4+M53c8b678075.0.html

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