Für Mitarbeiter des Zivilschutzes und des staatlichen Gesundheitssystems gebe es mehr als 500 Übernachtungsplätze, teilte die Italienische Bischofskonferenz am Samstag in Rom mit.
300 weitere Unterkünfte stünden für Personen in Quarantäne oder aus einer klinischen Behandlung entlassene Patienten bereit, noch einmal fast 300 zusätzliche Plätze für Obdachlose.
Derweil hat das italienische Innenministerium die Bedingungen präzisiert, unter denen an den Kar- und Ostertagen in Italien Gottesdienste stattfinden können. Danach dürfen an den Gottesdiensten nur die für den Ablauf unbedingt notwendigen Personen teilnehmen.
Der liturgische Dienst werde in diesem Fall als beruflich veranlasst gewertet, gab das Ministerium bekannt. Wer bei einer Polizeikontrolle eine entsprechende Erklärung vorlege, werde nicht wegen Verletzung des Ausgehverbotes bestraft.
Erlaubt ist der Gang zur Kirche demnach für den zelebrierenden Geistlichen, den Diakon und Lektor sowie Organist und Kantor, ferner für Techniker der Gottesdienstübertragung.
Gewöhnliche Gläubige dürfen eine Kirche nur dann zum Gebet aufsuchen, wenn das Verlassen der eigenen Wohnung durch den Gang zur Arbeit oder eine dringende Besorgung gerechtfertigt ist und die Kirche am Weg liegt.
Quelle und Fortsetzung der Meldung hier: https://www.vaticannews.va/de/welt/news/2020-03/corona-virus-italien-gottesdienste-bedingungen-ausgehverbot-kar.html
2 Antworten
Aus der Osteransprache von Papst Franziskus
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2020/nr-8-21-april-2020/diese-zeit-erlaubt-keine-gleichgueltigkeit.html
Hat dies auf uwerolandgross rebloggt.