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Ja zum Leben und zur Hilfe beim Sterben, aber Suizidbeihilfe ist keine ärztliche Aufgabe

Am 21. April 2021 berät der Deutsche Bundestag als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 über die Bedingungen für den ärztlich und gewerblich assistierten Suizid.

Sowohl im Urteil des Bundesverfassungsgerichts als auch in den vorliegenden Gesetzentwürfe spielen Ärzte eine zentrale Rolle, sei es bei der Beurteilung, ob der Suizid-Entschluss wirklich in freier Verantwortung getroffen wurde, sei es bei der Verabreichung des todbringenden Medikaments, das der Sterbewillige nehmen soll.

Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Vorsitzende der Ärzte für das Leben, Prof. Dr. med. Paul Cullen (siehe Foto): „Es darf keine Pflicht zur Durchführung und keine Pflicht zur Duldung der Durchführung des assistierten Suizids geben“.

Dieser Schutz, der Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands für Einrichtungen der Pflege, Krankenbehandlung, Hospiz- und Palliativarbeit und anderen Einrichtungen mit vulnerablen Patientengruppen fordert, müsse auch uneingeschränkt für Ärztinnen und Ärzte gelten, stellte Prof. Cullen klar:

„Der Fokus ärztlichen Handelns muss ausschließlich auf die Suizidprävention und die Palliativmedizin liegen. Die palliativmedizinische Begleitung hat mit Leben und Heilung im ureigensten Sinn zu tun. Die Praxis zeigt, dass gerade diese letzte Zeit besonders „lebendig“ und wertvoll ist.“

Er fügt hinzu: „Tötung auf Verlangen oder ärztliche Sterbehilfe durch die Hintertür des ärztlich assistierten Suizids gehört nicht zu unseren Aufgaben“.

Dies bekräftigte auch jüngst der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes, Prof. Frank-Ulrich Montgomery, bei der Eröffnung der diesjährigen „Woche für das Leben“ am 17. April.

Ärzte haben laut Montgomery eine doppelte Aufgabe: „Sterben zu verhindern, wo äußere Einflüsse zu vorzeitigem Tod führen, und Sterben zu erleichtern, wo es der natürliche Abschluß des Lebens ist.“

Diskussion geht von Missverständnissen aus

Die Diskussion um die ärztliche Beihilfe zum Suizid gehe laut Cullen von mehreren Missverständnissen aus:

„Erstens von einer falschen Vorstellung bezüglich der Autonomie des Menschen, die nicht für sich allein im Raume schwebt, sondern stets in Beziehung zum Mitmenschen steht. Aus diesem Grund wird die Haltung der Menschen, auch der Ärztinnen und Ärzte, die den Suizidwilligen begegnen, den Suizidwunsch in die eine oder andere Richtung beeinflussen.

Das zweite Missverständnis ist, dass es möglich sein wird, eine scharfe Trennung zwischen Suizidbeihilfe und der Tötung auf Verlangen zu ziehen. Was passiert etwa, wenn der Suizidversuch misslingt? Legt der Arzt nach oder verlegt er den Patienten – gegen seinen mutmaßlichen Willen –  auf die Intensivstation?

Ein drittes Missverständnis betrifft den Kern des Arztberufs. Wie neulich eine große Gruppe von Politikern aus der Partei „Die Linke“ bemerkte, muss der Arzt „Lebenshelfer bei bestmöglicher medizinischer Versorgung bleiben“. Es darf niemals die Absicht ärztlichen Handelns sein, dass nach einer Konsultation der Patient nicht mehr lebt.

Schließlich besteht ein Missverständnis darin, dass Ärzte eine besondere Kompetenz bei der Verabreichung tödlicher Gifte besäßen. Diese Vorstellung entspringt eher dem Bereich der Detektiv-Romane als der Wirklichkeit, denn bisher gehörte diese Tätigkeit ausschließlich der Tiermedizin, jedoch niemals der Humanmedizin an.“

Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Er finanziert sich ausschließlich über die Beiträge seiner Mitglieder sowie durch Spenden. Mehr unter www.aerzte-fuer-das-leben.de

E-Mail: p.cullen@aerzte-fuer-das-leben.de

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