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Junge CDL entsetzt über Juso-Beschluss

Die jungen Christdemokraten für das Leben nehmen den Beschluss des Juso-Bundeskongresses, Abtreibung bis zum 9. Monat zu legalisieren, mit Entsetzen zur Kenntnis. Wer sich für ein vermeintliches Recht auf Abtreibung eines voll ausgewachsenen Babys einsetzt, dem muss klar sein, dass hier ein Mensch getötet wird. 

Es ist verstörend, dass die Jusos als Jugendorganisation der SPD offenbar keine Hemmungen haben, menschliches Leid in Kauf zu nehmen.

Als überzeugte Lebensrechtler setzen wir uns für den Schutz eines jeden menschlichen Lebens von der Geburt bis zum natürlichen Tod ein. Unser Ziel ist es, Abtreibung überflüssig zu machen. Es kann nicht sein, dass Frauen in einem der reichsten Länder der Welt bei einer ungewollten Schwangerschaft keine andere Möglichkeit als eine Abtreibung sehen.

Staat und Gesellschaft sind gefordert, eine Willkommenskultur für das Leben zu schaffen und Frauen in Notsituationen mit allen Möglichkeiten zu unterstützen.

Forderungen nach einer Abschaffung von §219a oder einer Ausweitung der Möglichkeiten für Abtreibungen sind absolut kontraproduktiv. Daher fordern wir die SPD als Mutterpartei der Jusos auf, sich in aller Deutlichkeit von diesem unglaublichen Beschluss zu distanzieren.

Die Union ist aufgerufen, beim Schutz des menschlichen Lebens standhaft zu bleiben und beim Werbeverbot für Abtreibungen keine Kompromisse einzugehen.

Vielmehr müssen sich CDU und CSU mit aller Kraft dafür einsetzen, die Zahl der Abtreibungen im Land deutlich zu verringern und neben einer umfassenden Beratung auch ein komplexes Hilfsangebot für Frauen im Schwangerschaftskonflikt bereitzustellen. Im Bildungswesen bedarf es stärkerer Aufklärung über die embryonale Entwicklung im Mutterleib, um den Wert und die Einzigartigkeit des menschlichen Lebens zu verdeutlichen.

Die jungen Christdemokraten für das Leben fordern deshalb die Mitglieder der Jusos in der SPD auf, sich genau zu überlegen, ob sie mit reinem Gewissen hinter dieser Entscheidung stehen können. Es drängt sich der Eindruck auf, dass einmal mehr das Selbstbestimmungsrecht der Frau gegen das Lebensrecht des Kindes ausgespielt und diesem gegenüber in inakzeptabler Weise vorgezogen wird.

Internet: www.cdl-online.de

Kommentare

14 Antworten

  1. Das „Entsetzen“ der CDL entbehrt jeder Grundlage. Wenn die Jusos Abtreibungsfreiheit bis zum 9. Monat fordern, bedeutet das nicht, dass jede abtreibungswillige Frau unbedingt neun Monate warten soll bis sie abtreibt. Die Neunmonatsfrist ist wohl so gedacht, dass eine Frau, die einen Tag vor dem mutmasslichen oder errechneten Geburtstermin abtreibt, nicht auf die Anklagebank kommen soll. Wenn eine Frau, die einen Tag vor dem errechneten Geburtstermin abtreibt und deswegen ins Gefängnis kommt, dann geht der Rechtsstaat zum Teufel. Warum?
    Weil man immer davon ausgehen muss, dass es bei Austragung der Schwangerschaft zu einer Totgeburt kommen kann und wer bereits tot ist, kann nicht ein zweites Mal getötet werden. Mit dieser Frage hat sich nicht nur das frühere Reichsgericht, sondern auch die Gerichte in vielen Staaten beschäftigt und kamen zu dem einhelligen Schluss: Wer tot ist, kann nicht ein zweites Mal getötet werden. Es hat auch schon den Fall gegeben, dass jemand einen andern ermorden wollte, indem er dem scheinbar „Schlafenden“ eine KUgel ins Herz schoss. Dieser vermeintlich Schlafende war aber ein paar Stunden vorher an Herzversagen gestorben, so dass der „Mörder“ freigesprochen werden musste.
    Zurück zur Abtreibung bis zum 9. Monat:
    Wenn es so oder so zu einer Totgeburt kommt, kann die Frau nicht wegen „Mord im Mutterleib“ oder „vorgeburtlicher Kindstötung“ bestraft werden.
    Im übrigen ist das „Entsetzen“ der CDL weit überdimensioniert, denn die Zahl der Frauen, die sozusagen eine „Last-minute-Abtreibung“ im 9. Monat machen, dürfte wohl mit den Fingern einer,Hand, maximal zwei Händen errechnet werden.
    Und wenn ich Abtreibungsärztin wäre, dann würde ich eine Frau, die im 9. Monat den Wunsch nach Abtreibung äussert auch fragen, warum sie nicht früher gekommen ist.
    Nein, die Jusos wollten wohl, wenn ich sie richtig verstanden habe, dass die wenigen Frauen, die aus welchen Gründen auch immer in letzter Sekunde abtreiben, nicht ins Gefängnis wandern.

  2. Schwangerschaftsabbruch
    Was die Abtreibung mit der Psyche einer Frau macht
    Mit fünf Millionen Euro soll erforscht werden, welche psychischen Folgen ein Schwangerschaftsabbruch haben kann. „Diese Studien gibt es schon“, sagt jedoch eine Expertin. Wenn Frauen krank würden, liege das nicht an der Abtreibung selbst.

    Von Claudia Liebram
    13.02.2019

    https://www.welt.de/gesundheit/plus188668671/Was-eine-Abtreibung-mit-der-Psyche-macht-das-wird-jetzt-untersucht.html

    Teil 14: Schwangerschaftsabbruch – Oft ein lebenslanger Albtraum

    Eva Herman

    Heute werden in Deutschland täglich über 1000 Abtreibungen vorgenommen. Wenige Frauen ahnen, worauf sie sich einlassen, wenn sie das Risiko einer Schwangerschaft mit dem Bewusstsein eingehen, dass man »es« ja »wegmachen« lassen kann. Sie lassen sich blenden von Begriffen wie Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit, die der Feminismus ihnen bescherte.

    https://www.eva-herman.net/taegliche-veroeffentlichungen-zum-thema-mann-frau-und-gender-teil-14-schwangerschaftsabbruch-oft-ein-lebenslanger-albtraum/

    Aus der Schweiz http://www.zeit-fragen.ch Zeit-Fragen Magazin von Wertkonservativen und christlichen Humanisten und Querdenkern und Zeitkritikern und Zeitbeobachtern, siehe auch den Weblog von Eva Hermann und die Website bzw. den Internetauftritt der christlichen Psychologin Christa Meves und deren Artikel und Bücher und Aufsätze und Magazine

    1. Siehe auch die interessanten Hinweise der BüSo und Zeitung „Neue Solidarität“ und internationalen LaRouche Bewegung und EIR Nachrichtenagentur bzw. EIR NEWS Agency zur den Bestrebungen Euthanasie und Eugenik zu legalisieren und einzuführen usw.
      http://www.bueso.de Siehe auch zur Bioethik die ÖDP: http://www.oedp.de
      Schon bei den heidnischen polytheistischen Völkern und Religionen gab es den Infantizid als Kindstötung und Säuglingstötung unerwünschter Neugeborener – meist weiblicher und behinderter oder schwächlicher Babys als Kindermord. So etwa bei den heidnischen vor-islamischen arabischen Stämmen (siehe auch die pharaonische Beschneidung als alt-semitischer Stammesbrauch den der Islam übernham) und bei den Spartanern Griechenlands und den Römern und den Germanen und noch den Wikingern auf Island. Erst das Christentum machte damit Schluß, siehe auch den Historiker Thomas E. Woods dazu und auch den Althistoriker Egon Flaig, auch zu Islam und Islamismus und Islamisten und Sharia.
      Die Wertkonservative Eva Hermann zu Abtreibung und Euthanasie und Eugenik usw.
      https://www.eva-herman.net/familienpolitik/
      Eva Herman – Die offizielle Webseite – Politik, Medien, Familienpolitik
      https://www.eva-herman.net/
      Eva Herman – Die ehemalige Tagesschausprecherin, ARD-Moderatorin und Autorin veröffentlicht aktuelle Artikel zu Politik, Medien, Meinungsfreiheit…
      ‎Aktuelle Meldungen · ‎Eva Herman – ehemalige · ‎Politik – Eva Herman · ‎Kontakt
      Christa Meves – Christa Meves
      https://www.christa-meves.eu/
      Es gibt ein neues Buch von Christa Meves: „Von der Natur zum Geist – Der Mensch im Schöpfungsplan“. Christa Meves will als Quintessenz ihrer Erfahrungen …
      Aktuell – Christa Meves
      https://www.christa-meves.eu/aktuell/
      Meves aktuell. Nun scheint einmal mehr unsere Regierung außer Rand und Band zu geraten. In einigen Verlautbarungen sieht es so aus, als hätte sie den …

  3. Frage an alle:
    Warum geht der Rechtsstaat zumTeufel, wenn eine Frau einen Tag vor dem errechneten Geburtstermin abtreibt?
    Weil man im Falle der Nicht-Abtreibung, im Falle der Geburt mit einer Totgeburt rechnen muss.
    Und es war schon immer so:
    Wenn ein Mensch bereits tot war und jemand verpasst ihm zusätzlich noch einen Messerstich ins Herz, dann kann man NICHT wegen Mordes bestraft werden, denn ein bereits toter Mensch kann nicht nochmal getötet werden.
    Im Falle der Abtreibung einen Tag vor der Geburt muss nach dem Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für die Angeklagte“ angenommen werden, dass es sich um eine Totgeburt handelt.
    Und wie vorgesagt kann ein bereits toter Fötus nicht zweimal getötet werden.
    Daher muss jede Frau, die einen Tag vor dem errechneten Geburtstermin abtreibt aus Mangel an Beweisen bzw. aufgrund des Rechtsgrundsatzes „Im Zweifel für die Angeklagte“ FREIGESPROCHEN werden.

    1. Ich muss meinen Kommentar vom 14. Januar 2019, 20:21 Uhr KORRIGIEREN:
      Der Satz:

      „Warum geht der Rechtsstaat zum Teufel, wenn eine Frau einen Tag vor dem errechneten Geburtstermin abtreibt?“

      ist zu S T R E I C H E N

      und durch folgenden Satz zu ersetzen:

      „Warum geht der Rechtsstaat zum Teufel, wenn eine Frau zu Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wird, wenn diese Frau einen Tag vor dem errechneten Geburtstermin abtreibt?“

      Der übrige Kommentar kann so stehen bleiben.

      Mir ging es mit diesem Leserkommentar lediglich darum, dass eine Frau, die einen Tag vor der Geburt abgetrieben hat, nicht strafrechtlich belangt werden darf, weil zugunsten der „angeklagten“ Frau angenommen werden muss, dass der Fötus nur tot geboren werden konnte.

  4. Am 10. Dezember 2018 wurde der Artikel geschrieben.

    Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass die CDL sich verschrieben hat.
    Es muss heissen „Von der Zeugung bzw. Empfängnis, aber NICHT „Geburt“.

    Der Artikel muss unbedingt korrigiert werden.

    Geschieht das nicht, bedeutet das nichts anderes, als dass die Abtreibungsgegner sich um 180 Grad gedreht und die Position der Pro-Choice-Bewegung, auch als „Abtreibungslobby“ bezeichnet übernommen haben, wonach Abtreibung bis zur Geburt erlaubt ist.

    1. Guten Tag,
      natürlich hat die CDL sich verschrieben, aber wenn die Meldung im nachhinein „korrigiert“ würde, wären Sie doch vermutlich der erste, der sich beschwert.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  5. Die gleichen, welche Abtreibung im neunten Schwangerschaftsmonat fordern, sind die selben, welche ungebremste Migration fordern mit dem Slogan: „Kein Mensch ist illegal“.
    Migration soll zum Menschenrecht werden, aber das Recht auf Leben sprechen wir unseren KIndern ab- nach Belieben.
    Damit löst man allerdings auch die Alterspyramide: Denn dann können Senioren, welche nur kosten und deren Leben eine Last ist (den anderen!) endlich legal und pragmatisch entsorgt werden. Dann werden wir keine Altersheime mehr brauchen und keine Behinderteneinrichtungen. Patientenverfügungen brauchen wir auch nicht mehr- denn ob wir weiterleben sollen oder wollen entscheiden für uns Gutmenschen. Gut ist nicht das was sich bewährt hat, was ethisch verantwortbar ist ,sondern das was lediglich gut gemeint ist- für wenn auch immer…: Platz machen für die andere Generation, für die neue Migrationskultur, für das Gutmenschentum das ja auch seine Ansprüche hat. Wie soll man denn sonst all die zugezogenen Menschen alimentieren wenn man gleichzeitig ganze Seniorengenerationen versorgen muss? Da muss man doch pollitisch korrekte Wertikgeiten setzen und Abstriche machen! Weg mit den Babies, weg mit den Alten! Machen nur Arbeit und kosten Geld! „Kein Mensch ist illegal“ gilt nicht für Babies und alte Menschen- das ist die Moral unserer jungen Gutmenschen! Was gut ist bestimmt der Gesinnungsstaat!
    Und dass das Gutmenschentum scheinheilig und brutal ist, zeigen uns deren Vertreter immer wieder.

  6. Wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es höchst heuchlerisch, ist so zu tun, als ob die Jusos etwas ganz neues fordern würden. Die Forderung der Rot-Grünen ist schon alt. Warum nenn ich das Heuchlerisch, weil das ein sich Abfinden mit der gültigen Reglung ist, wo wir praktisch Abreibung auf Wunsch haben. Die CDL wurde im guten Sinne gegründet, hat aber in der CDU rein gar nichts bewirkt. Wir haben ein Strafrecht und der § 218ff ist der einzige Strafrecht §, der um des Töten willens vor Verfolgung absieht. Der sog Beratungsschein als Tötungsfreigabe zum Töten war der Trick, mit dem man alle einwickelte, auch die Kirche. Wollte auch noch sagen, dass es heute möglich ist, mit der Medizinischen Indikation bis zu den Eröffnungswehen legal abzutreiben. Joachim Walter AfD für das Leben

    1. Guten Tag,
      zwar haben sich die Grünen immer schon für die totale Abtreibungsfreiheit bzw. Abschaffung des §218 eingesetzt, aber nicht die SPD, die stattdessen stets die Fristentötung (ohne Beratungspflicht) forderte. Die Jusos gehen somit weiter als ihre Mutterpartei.
      Zudem setzt sich die CDL sehr wohl für eine Änderung des §218 ein, also gegen die derzeitige Regelung und (Un-)Rechtslage.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Ich sehe die CDL auch kritisch. Nicht das Anliegen ihrer Mitglieder – das ist zweifellos ehrenhaft – sondern die Institution als solche.

        Die CDL senden zwar ab und zu ein paar mahnende Worte an die anderen CDU-Mitglieder. Gleichzeitig sind sie aber Mitglieder dieser Partei, zahlen ihre Beiträge und tragen im Zweifel auch deren Entscheidung mit.
        Ich habe das Gefühl, für die CDU sind die sie eine Art Alibi-Verband, viel bewirken tun sie aber nicht.

        1. Guten Tag,
          ich bin bereits 1984 aus der CDU ausgetreten (früh genug?), weil Kohl damals die 1983 versprochene „geistig-moralische Wende“ nicht umgesetzt hat. Seitdem bin ich auch nie wieder eingetreten, aber vor ca 12 Jahren Mitglied der CDL geworden – keineswegs muß man hierfür CDU-Mitglied sein (das war nur in den ersten Jahren so), das wurde dort schon längst abgeschafft.
          Somit bin ich für die CDU-Politik nicht verantwortlich.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

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