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Juristen klagen gegen das Notbremsengesetz

Gegen die vom Bundestag beschlossene „Bundesnotbremse“ regt sich juristischer Widerstand. Mehrere Politiker und Juristen haben Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angekündigt.

Jene, die von einer Gruppe rund um den SPD-Bundestagsabgeordneten Florian Post initiiert wurde, steht bereits und soll gleich nach Veröffentlichung der Regelung im Bundesgesetzblatt in Karlsruhe eingereicht werden.

Beschwerdeführer ist der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek. Laut dem Entwurf sind die nun beschlossenen Kontaktbeschränkungen in der Familie, die geplanten Schließungen in der Außengastronomie sowie in der Gastronomie und die Ausgangssperre unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Laut Murswiek greift dies klar in die Grundrechte ein. Betroffen sind das Recht auf Freiheit der Person sowie das Recht auf Freizügigkeit ein.

Auch das Grundrecht auf Ehe und Familie werde durch das neue Gesetz stark beschnitten. Die Kontaktbeschränkungen sehen vor, daß sich Angehörige eines Haushalts nur noch mit einer weiteren Person treffen dürfen. Dies, so das Urteil des Juristen, erschwere familiäre Kontakte erheblich.

Quelle und vollständiger Text hier: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/bundes-lockdown-grundrechte-murswiek-karlsruhe/

Kommentare

17 Antworten

  1. „Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt. »Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist«, teilte das Gericht in Karlsruhe aber mit. Diese Frage müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden.

    Der Erste Senat traf seine Entscheidung nach einer sogenannten Folgenabwägung. Dass bedeutet, dass die Nachteile insgesamt schwerwiegender seien, wenn man die Ausgangsbeschränkung zu Unrecht aufgehoben hätte als im umgekehrten Fall. Zudem sei die Geltungsdauer der angegriffenen Regelung nach derzeitiger Rechtslage zeitlich relativ eng begrenzt. Die Verfassungsbeschwerden bleiben aber weiter anhängig. Wann über die Hauptsache entschieden wird, ist offen.

    Die Ausgangssperre diene »einem grundsätzlich legitimen Zweck«, heißt es in dem Beschluss.“

    https://www.spiegel.de/panorama/justiz/corona-massnahmen-bundesverfassungsgericht-lehnt-eilantraege-gegen-ausgangssperre-ab-a-2249c196-150b-4077-81a1-eda53ef04325

  2. Coronavirus-Liveticker

    +++ 15:59 Mehr als 65 Verfahren wegen Bundes-Notbremse beim Verfassungsgericht +++

    Beim Bundesverfassungsgericht sind mittlerweile mehr als 65 Verfahren wegen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes anhängig. Eine genaue Angabe über die aktuelle Zahl der Eingänge sei nicht möglich, weil ständig neue hinzukommen könnten, teilt ein Sprecher mit, …..

    https://www.n-tv.de/panorama/15-59-Mehr-als-65-Verfahren-wegen-Bundes-Notbremse-beim-Verfassungsgericht–article21626512.html

  3. Die FOCUS-Kolumne von Jan Fleischhauer

    Neues Corona-Gesetz: Fünf Jahre Gefängnis für eine Cola im Freien – ist das euer Ernst?

    Fünf Jahre Gefängnis, weil man in der Öffentlichkeit eine Cola trinkt oder sich nach Einbruch der Dunkelheit draußen die Beine vertritt: Ob alle Abgeordneten wissen, was sie mit dem neuen Infektionsschutzgesetz beschlossen haben?

    https://www.focus.de/politik/deutschland/schwarzer-kanal/die-focus-kolumne-von-jan-fleischhauer-das-hammer-gesetz_id_13223987.html

  4. Coronavirus-Liveticker

    +++ 18:08 Berliner Abgeordnete wollen Ausgangssperre in Karlsruhe kippen +++

    Mehrere Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses wollen gegen die Ausgangsbeschränkungen im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. „Bei der Ausgangssperre ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt“, sagt Sven Kohlmeier von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus. „Es werden pauschal Grundrechte eingeschränkt, ohne dass es Evidenzen gibt, dass das dem Gesundheitsschutz dient.“ ….

    https://www.n-tv.de/panorama/18-08-Berliner-Abgeordnete-wollen-Ausgangssperre-in-Karlsruhe-kippen–article21626512.html

  5. Das Ansinnen ist ehrenwert, es wird jedoch genauso enden, wie der Einspruch von wissenschaftlichen Schwergewichten um Prof. Bernd Lucke gegen das 750 Milliarden-schwere sog. ‚Corona-Wiederaufbau-Gesetz‘. Der wurde, weil der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts dafür zuständig war, wenigstens noch angenommen – wäre er beim Ersten Senat, dem Herr Harbarth persönlich präsidiert, angekommen, hätte er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mal diese erste Hürde genommen. (Der geneigte Leser erinnert sich: Herr Harbarth ist der fleischgewordene Beweis für die ‚funktionierende‘ Gewaltenteilung im besten Deutschland, das es je gab!)

    Wie heute bekannt wurde, hat das BVG den Eilantrag abgelehnt, obwohl der EU das Schulden-machen vertraglich verboten ist. Es sieht so aus, als ob sich das BVG die Bundeskanzlerin als Vorbild genommen hätte – denn die kümmert sich ja auch nicht um Verträge, um ihren Amtseid schon gar nicht.

    Der Vorwurf, dass die heutige Situation immer mehr der Situation in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts ähnelt, ist berechtigt. Und das ist mehr als beängstigend!

  6. Das sind doch alte Neuigkeiten. Die Vefassungsbeschwerden waren ja schon vorab angekündigt worden. Man wird dann ja sehen, was dabei heraus kommt.

    1. GutenTag,
      erstens ist die Meldung nagelneu (vom heutigen Tage), zweitens wird nicht jede Ankündigung auch wahrgemacht, drittens brauchen Sie die Nachricht ja nicht durchlesen, wenn Sie sowieso schon alles (besser) wissen.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

    2. Hoch verehrter Anonymous, betrübt musste ich feststellen, dass Sie offenbar keine Zeit hatten, den Absturz Ihres geliebten Vaterlandes in der von ‚Reportern ohne Grenzen‘ veröffentlichten Rangliste zu kommentieren; am Intellekt hat es sicherlich nicht gelegen. Hier ein Link zu einem nicht ganz unbedeutenden Schweizer Redaktor (schweizerische Schreibweise), der sich vor allem Gedanken um die Begründung gemacht hat (ab Minute 30:23):

      https://www.weltwoche-daily.ch/?utm_source=Newsletter&utm_medium=email&utm_content=Weltwoche+daily+-+Die+andere+Sicht&utm_campaign=Weltwoche-Daily+%28Live%29+Donnerstag&vgo_ee=kF26bUEl7UL1u3EA3%2FxUxAA3SuMkJhmkGexv49sZvNU%3D

      PS.: Ich bin kein Feminist, aber ich freue mich jedes Mal über Frau Küble’s Antwort auf Ihre Rechthaberei.

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