Gehsteigberatung: eine „Gefährdung der öffentlichen Ordnung“?
Unter dem Titel „Für die einen Schutz des Lebens, für die anderen Belästigung“ berichtete der „Schwarzwälder Bote“ vom 2.12. 2011 über jüngere Gerichtsurteile gegen Lebensrechtler, genauer: gegen die „Gehsteigberatung“ eines Münchner Pro-life-Vereins.
Die Zeitung schreibt eingangs:
„In Freiburg erteilte die Stadt im Februar 2011 eine Verfügung, die es den „Beraterinnen“ des Vereins verbietet, in unmittelbarer Nähe zur Beratungsstelle Pro Familia in der Altstadt offenbar schwangere Frauen und Paare in mutmaßlichen Schwangerschaftskonflikten unge-fragt mit Infomaterial (…) zu belästigen. Diese Gehsteigberatung sei ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Frauen, so die Argumentation des städtischen Rechtsamts, das tätig wurde, weil Pro Fa-milia den Schutz der anonym Rat-suchenden gefährdet sah.“
Nun kommt die dreiste Krönung dieser „rechtlichen“ Begründung, die wie folgt lautet:
„Die Stadt wertete die „Beratungen“ durch die christlich motivierten Abtreibungsgegner als Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Bei Zuwiderhandlung drohte sie mit Zwangsgeld.“
Doch die Gehsteig-Aktiven hatten Beschwerde eingelegt. Die Zeitung berichtet hierzu:
„Leo Lennartz, Anwalt des Lebens-zentrums, verteidigte das Vorgehen u.a. damit, daß Schwangere häufig nicht so recht Bescheid wüßten über die biologischen Abläufe einer Schwangerschaft und die Entwicklung eines Fötus. (…)
Lennartz kritisierte Pro Familia als eine Einrichtung, die bei Schwangerenkonfliktberatungen nicht dem Gesetz gemäß auf den Erhalt des Lebens hin berate. Immer wieder sei man mit Frauen konfrontiert, die nach einer Abtreibung nicht mit den seelischen Folgen fertig werden und beklagen, daß sie nicht wirklich gewußt haben, was sie da eigentlich tun.“
Wir begrüßen diese Beschwerde, die durch den Euskirchener Anwalt Leo Lennartz in die Wege geleitet wurde, wenngleich wir kurz vor Redaktionsschluß erfahren mußten, daß sie leider zugunsten der abtreibungsfreundlichen Organisation „Pro Familia“ entschieden wurde.
Wie steht es also um die Meinungsfreiheit in Deutschland? Wird das Lebensrecht aller Menschen als höchstes Rechtsgut noch respektiert?
Die bereits erwähnte gerichtliche Begründung, wonach Gehsteigberatung eine „Störung der öffentlichen Ordnung“ sei, spricht dem Lebensrecht Hohn und kann nicht unwidersprochen bleiben.
Erstveröffentlichung: CDL-aktuell (Dez. 2011)