Top-Beiträge

Links

Justizministerin: Wink mit dem Zaunpfahl ?

Von Felizitas Küble

In der WELT am Sonntag vom 22. August 2021 wurde auf S. 4 ein ausführliches Interview mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht veröffentlicht.

Unter dem Titel „Ich kann mir einen neuen Lockdown nicht vorstellen“ beantwortet die SPD-Politikerin eine Reihe von Fragen über die Coronapolitik der Bundesregierung.

Die Ministerin spricht sich für eine Verlängerung der sogenannten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ auch nach dem 11. September aus und befindet sich damit auf der Linie ihrer Partei.

Der Bundestag solle – so sagt sie – der Bundesregierung die „rechtliche Möglichkeit“ geben, um auf steigende Infektionszahlen „reagieren“ zu können. Das Parlament solle das „Fortbestehen“ besagter Lage „feststellen“.

Noch brenzliger wird es mit folgender Frage: „Wäre es mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn im Herbst die 2G-Regel eingeführt würde, also nur Geimpfte und Genesene Einlass in den öffentlichen Raum erhielten?“

Hierauf antwortet Lambrecht immerhin zunächst wie folgt:

„Jeder Eingriff in Freiheitsrechte muss gut begründet und verhältnismässig sein. Ich sehe nicht, wie man eine derart schwerwiegende Beschränkung mit dem Infektionsschutz rechtfertigen könnte.“

Das sind zwar „nur“ verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten in puncto Grundrechte, aber der Ministerin fällt noch etwas ein:

„Es macht einen Unterschied, ob ein Gastronom im Rahmen seiner Vertragsfreiheit sagt „Bei mir werden nur Geimpfte und Genesene bedient“, oder ob der Staat so etwas vorgibt.“

Diesen rechtlichen Unterschied wird keiner bestreiten wollen, allerdings klingt der „Hinweis“ wie eine Empfehlung, quasi ein Wink mit dem Zaunpfahl nach dem Motto: Was wir uns als Regierung an „Freiheitseinschränkungen“ gegen Geimpfte nicht erlauben dürfen, das kann ja der wackere – oder gar woke“ (wachsame) – Bürger erledigen.

Die Politikerin hat zudem nur in eine einseitige Richtung argumentiert. Im Rahmen der „Vertragsfreiheit“ könnte ein Gastwirt auch das Gegenteil praktizieren und nur Nicht-Geimpften Einlaß gewähren. In Österreich ist von solch einem Fall bereits die Rede.

Im Sinne der Fairneß ist weder das eine noch das andere sinnvoll. Vielmehr sollte sich unser Volk nicht „spalten“ lassen, sollten Geimpfte und Ungeimpfte respektvoll bleiben, statt sich gegeneinander ausspielen zu lassen.

.

Kommentare

6 Antworten

  1. Der Wunsch ist obsolet, denn das Volk ist längst gespalten, sogar Familien sind gespalten (pers. Erfahrung)! Diese Regierung gehörte schon lange aus dem Amt gejagt – ohne Anspruch auf Voll-Versorgung!

  2. Der Gastronom, der jahrelang an ALLEN seinen Kunden verdient hat, jetzt aber überlegt, die Ungeimpften künftig aussen vor zu lassen, nur um nicht anzuecken, sollte auch an die Zukunft denken.
    Es ist nämlich durchaus möglich, dass die Ungeimpften seine Entscheidung, sie gänzlich auszuschließen, nicht vergessen können und auch – falls das überhaupt geplant ist – sie nach der Corona-Zeit keine gesteigerte Motivation mehr haben werden, in eben diesem Restaurant jemals wieder speisen zu wollen.

  3. Ich verstehe das ganze nicht. Die Ungeimpften werden doch nur getestet in den Lokalen und Veranstaltungen reingelassen. Wo ist das Problem?
    In der Zeit besteht doch so gut wie keine Gefahr für Geimpfte und Genesene.
    Ansonsten frage ich mich, warum die Zertifikate der Testungen ausweisen, daß man in den nächsten 24 Stunden zu 98 % gesichert keine Corona-Infektion in sich trägt. Danach sinkt die Prozentzahl.

    Bei Geimpften besteht ebenso eine Gefahr der Übertragung, Das ist doch mittlerweile so gut wie sicher.

    Unverschämt von der Justizministerin, so die 2G Regel an den Mann bringen zu wollen. Also auf dem Rücken der Veranstalter, Gastronomen, Hoteliers und Privatleute.

    Auch die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ gilt es endlich nicht mehr zu verlängern.
    Warum haben bloß die Mächtigen so ein gutes Gefühl, wenn sie Macht über andere haben?
    Gewählt vom Volk zum Wohle des Volkes.
    Das ist denen nicht mehr bewussst,

  4. „Es macht einen Unterschied, ob ein Gastronom im Rahmen seiner Vertragsfreiheit sagt „Bei mir werden nur Geimpfte und Genesene bedient“, oder ob der Staat so etwas vorgibt.“

    Der Unterschied ist, dass ein Gastronom, der seine Kunden selektiert, wohl auf seinen Produkten sitzen bleibt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

März 2024
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Blog Stats

660570
Total views : 8708933

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.