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Kardinal Gerhard Müller über die Beichte

„Vor Gott sind wir alle arm – und reich zugleich!“

Das amtliche Portal der Erzdiözese Wien veröffentlichte am 15. Juli 2015 ein Interview mit Glaubenspräfekt Gerhard Müller (siehe Foto), in dem sich der Kurienkardinal zu grundsätzlichen und aktuellen kirchlichen Themen äußert.

Der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation und frühere Bischof von Regensburg weist darauf hin, daß wir Christen als Sünder und als Begnadete vor dem Höchsten zugleich arm und reich sind: AL-0004

„Vor Gott sind wir alle arm, wenn wir bekennen, nichts aus uns selbst heraus zu vermögen.

Und zugleich sind wir vor Gott alle reich, wenn wir begreifen, dass wir von ihm alles empfangen haben, unser Sein und Leben, die Fähigkeit zu lieben und zu schenken, Verantwortung für andere zu übernehmen – und nicht zuletzt die Hoffnung auf die Vollendung in Gott.“

Durch den Sündenfall unserer Ureltern sei, so Müller, „die Harmonie der Schöpfung schwer gestört“ worden, was sich in der „Zerrissenheit unserer Herzen“ zeige:

„Aber die Erbsünde ist durch die Taufe getilgt, die noch bleibende Neigung zur Sünde kann von uns mit der Hilfe der Gnade überwunden werden.“

„Kraft durch Gottes Wort, Gebet und Sakramente“

Hinsichtlich der Ehe erklärt der Kardinal, der sich bekanntlich sehr engagiert für die überlieferte kirchliche Lehre zu Ehe und Familie einsetzt:
BILD0289

„Schwierigkeiten im Zusammenleben lösen sich nicht von selbst. Aber aus dem Wort Gottes, aus Gebet und Sakramenten dürfen wir immer neu die Kraft schöpfen, sie zu überwinden. Auf diese Weise wächst in uns die Gabe der Beharrlichkeit, des Durchhaltens in den schweren Stunden und auch des Leidens – miteinander, bisweilen wohl auch aneinander.

Ich denke hier an die tiefe Aussage im feierlichen Trauungssegen: „Wo Mann und Frau in Liebe zueinander stehen und füreinander sorgen, einander ertragen und verzeihen, wird deine (Gottes) Treue zu uns sichtbar.“ 

So kann eine gemeinsame Lebensgeschichte ein Weg des Reifens in der Liebe werden, und wir werden immer mehr dem gekreuzigten und auferstandenen Herrn gleichgestaltet.“

„So leben, wie es dem Heilswillen Gottes entspricht“

Auf die Frage, was es bedeute, daß das Buß-Sakrament faktisch verdunstet und dass gleichzeitig die Kommunion fast selbstverständlich geworden“ sei, erklärt der oberste Glaubenshüter der Kirche, daß wir den Leib des HERRN geistlich fruchtbar nur dann empfangen können, „wenn unser Leben mit diesem Akt nicht im Widerspruch steht.“

Der Kardinal weist sodann darauf hin: „Christus hat den Aposteln und ihren Nachfolgern, den Bischöfen und PrBILD0191iestern, die Vollmacht gegeben, Sünden zu vergeben.“  – Die Beichte schenke neben dem Sündennachlaß zugleich die Kraft des Heiligen Geistes, „um ein Leben zu führen, das immer mehr dem Heilswillen Gottes entspricht.“

Der römische Glaubenspräfekt fügt hinzu:

„Wir können und müssen uns vor Gott nicht selber rechtfertigen, indem wir uns auf die eigenen Verdienste berufen oder unsere Sünden bagatellisieren. Gott ist es, der uns durch die Lebenshingabe seines Sohnes am Kreuz rechtfertigt.

Wir gewinnen Anteil an seiner Auferstehung, wenn wir im Bußsakrament mit seiner Gnade einen neuen Anfang machen dürfen. Wir Bischöfe und Priester dürfen nicht aufhören, den Menschen diesen Dienst der Vergebung anzubieten.“

Er betont abschließend, daß gerade die Beichte zur „Frohen Botschaft Christi“ gehöre, „die mir durch den Mund des Priesters zugesagt wird: „Mein Sohn, meine Tochter, deine Sünden sind dir vergeben. Geh hin und sündige nicht mehr –  und folge mir nach!“

Fotos: Bistum Regensburg (1), Evita Gründler (2,3)

Kommentare

21 Antworten

    1. Guten Tag,
      sofern sie die Beichtvollmachts-Causa ansprechen, so hatte ich ja begründet, daß das Bußsakrament insofern ein spezieller Fall ist, weil dieses Sakrament auch einen gewissen „Rechtscharakter“ aufweist.
      Im Unterschied dazu ist die von Priester der Piusbruderschaft zelebrierte hl. Messe (wenngleich formal bzw. kirchenrechtlich unerlaubt) sehr wohl gültig – und dies wurde auch von Rom nie bestritten. Bei der Eucharistie gibt es ja auch keine „richterliche Funktion“ (im Unterschied zur Beichte).
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Vielen Dank für die Aufklärung, aber worauf stützt sich Ihre Auffassung, die mir – bitte verzeihen Sie meine Unkenntnis – bisher neu war? Und wer hat eine FSSPX-Messe zum Unerlaubten erklärt? Ist das wirklich die Kirchenrechtslage?
        Hatte die personenbezogene Exkommunikation wirklich diese Rechtsfolgen, und welche Wirkung hatte die Aufhebung?
        Von Herzen Dank für Ihre Hilfe!

        1. Guten Tag,
          durch die damaligen Bischofsweihen von Erzbischof Lefebvre, für die keine päpstliche Erlaubnis vorlag, erklärte die vatikanische Kurie, er und die betr. Bischöfe seien exkommuniziert (aus der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen) und die Priester der Bruderschaft suspendiert (sie dürfen ihre priesterlichen Vollmachten also nicht ausüben – außer das Bußsakrament im Todesfall). Die von Bischöfen und Priestern der Bruderschaft zelebrierte hl. Messe ist laut vatikanischer Position zwar sakramental gültig, aber kirchenrechtlich unerlaubt. Papst Benedikt hat sodann bekanntlich die Exkommunikation jener Bischöfe aufgehoben. Um aber auch die Suspendierungen aus der Welt zu schaffen, wird seit Jahren zwischen Rom und der Piusbruderschaft verhandelt. Wenn es zu einer Einigung käme, würden die Suspendierungen aufgehoben.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  1. Irgendwie ist das alles schön und gut – aber wer hätte nicht auch schon die Erfahrung gemacht, dass das mit den Beichten im allgemeinen Chaos gar nicht mehr so leicht zu erreichen ist. Lustlose Priester, die kaum noch Beichtgelegenheiten anbieten und wenn, dann kann es einem passieren, dass die haarsträubendsten Ergebnisse rauskommen – die geistige Verkrüppelung macht ja in den Köpfen beichteabnehmender Priester keineswegs halt…

    Das Ende vom Lied?
    Solche „Beichtväter“ flieht man, und man sucht sich entweder schon gar keinen mehr, weil das eh nichts bringt und nicht mehr sakramental abläuft, oder man findet welche, die mit der Amtskirche überkreuz stehen, aber noch normale Beichtväter sein können wie seit eh und je. Viele fahren inzwischen hunderte von Kilometern, um noch einen halbswegs „echten“ Priester zu finden. Eine echte Odysee. Manche schwören auf die FSSPX – wenigstens ist das noch eine echte sakramentale Beichte. Manche wenige finden noch einen amtskirchlichen, hochbetagten Priester. Und wieder andere suchen bei sedisvakantistischen Priestern ihr Glück, und je nach deren Hintergrund, ist das dann auch dort so, wie es sein sollte.

    Müller redet, als könne man in einem abgefackelten, verarmten Gebäude, durch das es hineinregnet, im Trockenen ein ausgiebiges Bankett feiern. Theoretisch hat er recht, aber wie soll das praktisch noch verwirklicht werden?

    1. Guten Tag,
      gewisse Probleme bestehen zweifellos in der Praxis. Rein formal ist es allerdings so, daß die Piuspriester zwar gültig geweiht sind und von daher das Beichtsakrament zu spenden „fähig“ wären, aber da zur Gültigkeit bei diesem Sakrament die Priesterweihe als solche nicht ausreicht, sondern auch die kirchenrechtliche bzw. hierarchische Bevollmächtigung durch einen (mit Rom verbundenen) Bischof dazukommen muß, ist die Beichte bei einem Pater der Piusbruderschaft objektiv nicht gültig. (Das heißt aber nicht, daß subjektiv keine Sünden vergeben werden, zumal dann, wenn der betreffende Gläubige über diese Hintergründe nicht im Bilde ist.)
      Diese Besonderheit (daß die Priesterweihe allein für die Gültigkeit nicht ausreicht) hat damit zu tun, daß die Beichte nicht allein ein Sakrament ist, sondern ein kirchlicher „Rechtsakt“ bzw. weil der Priester gleichsam eine „richterliche“ Funktion wahrnimmt als Amtsvertreter der Kirche.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Diese Sichtweise wurde allerdings und wird immer noch heiß dikutiert und ist umstritten. Die Gründe werden in diesem Kanon des CIC begründet und ausgeführt:

        „Nicht uninteressant ist in unserem Zusammenhang auch der can. 1335. Er spricht im zweiten Teil davon, dass bei einem Priester, der sich die Exkommunikation oder Suspendierung als Tatstrafe zugezogen hat, das Verbot, die Sakramente zu spenden, aufgehoben wird, „sooft ein Gläubiger um die Spendung eines Sakramentes oder Sakramentales oder um einen Akt der Leitungsgewalt nachsucht“, …“

        Die Website, auf der der ganze Artikel des FSSPX-Priesters Gaudron steht, ist zwar seltsam und will dafür keine Werbung machen. Dennoch muss man über die dort vorgetragenen Argumente nachdenken: https://joergvonfrundsberg.wordpress.com/2015/05/13/klarstellung-zu-gultigkeit-der-beichte-bei-der-piusbruderschaft/

        Die grundsätzliche Problematik liegt darin, dass die Gültigkeit ja auch dann in Frage steht, wenn die Kleriker offene Häretiker sind, und das sind sie zu einem so großen Prozentsatz, dass Beichten bei ihnen gefährlich und schädlich sind, weil sie falsch raten und aufgrund ihrer Häresie und der mangelnden Intention vielleicht selbst nicht mehr gültig absolvieren. Selbst schwerste Sünden werden bagatellisiert – dem Beichte Abnehmeden fehlt jegliche Intention, die Gewissensqual des Pönitenten in dem Sinn, in dem der Beichtende sie vorträgt und wie die Kirche damit stets umging, zu verzeihen.

        Da wir in einer Zeit leben, die Verwirrungen aufweist, die bislang nahezu unbekannt waren, reicht das Kirchenrecht (ohne Beachtung der Ausnahmemöglichkeiten) nicht mehr hin, um den Situationen ohne Bauchschmerzen zu begegnen.

        Wir leben in der Lage, dass Häretiker überall hofiert und gestützt werden, glaubenstreue Priester dagegen wegen ihrer Glaubenstreue suspendiert und exkommuniziert werden.
        Wieso sollte man annehmen, dass eine bei einem solchen abgelegte Beichte ungültig, die bei einem offenen Häretiker dagegen gültig sein soll – zumal ja eben das Recht besteht, dass ein Gläubiger von sich aus um Beichte nachfragt?

        Ein weiterer Punkt ist der, dass die Übertragung der Vollmacht, Sünden zu vergeben im NO-Weiheritus nicht mehr so vollzogen wird, wie das ursprünglich einmal geschehen ist.

        Diesbezgl. ist für mich diese Arbeit eines Theologen und Altphilologen überzeugend, auch wenn ich dem, was auf dieser Website vorgetragen wirdm, nicht blind zustimme:

        http://www.antimodernist.org/am/2014/05/12/die-gueltigkeit-der-neuen-weihen/

        Es ist also wirklich mit allseits guten Gründen sehr verwirrend, und man weiß nicht, wie man es richtig machen soll.

        1. Guten Tag,
          nachdem ich mich bei einem befreundeten Kirchenrechtler(zweifacher Doktor in Kirchenrecht) erkundigte, erhielt ich folgende Antwort:

          „Allein in Todesgefahr kann nach can. 976 CIC ein Priester ohne Beichtvollmacht gültig absolvieren.“

          Auch can. 1335 CIC beinhalte nichts anderes, sondern „er bestätigt in Bezug auf suspendierte Priester, was can. 976 CIC allgemein sagt: „wenn es für das Heil von Gläubigen notwendig ist, die sich in Todesgefahr befinden“, absolviert auch ein suspendierter Priester gültig.
          Demnach gilt die Gültigkeits-Ausnahme nur in Todesgefahr.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

      2. Der Aufsatz Anton Holzers ist sehr ausführlich und dicht und aufgrund der Fachkomptenez des Autors nicht einfach wegzuschieben. Untermauert ist seine Argumentation durch eine Vielzahl geeigneter Zitate lehramtlicher und Thomas-Texte, auf die sich noch Leo XIII. selbstverständlich stützte, als es um die Beurteilung ähnlicher Fragen im 19. Jh ging.

        Es ist schmerzvoll und unbequem, sich das darin Vorgetragene zu durchdenken. Wie tief jedoch die Erschütterung auf der bloßen Sachebene ist, zeigt die Tatsache, dass nicht wenige in der Amtskirche geweihte Priester unter der Gewissenqual, womöglich nicht gültig geweiht zu sein aufgrund der verfremdeten Riten, die eben nicht einfach nur etwas „wiederherstellen“, was angeblich in der frühen Christenheit so gewesen sein soll, eine weitere Weihe haben vornehmen lassen – die älteren noch bei Msgr. Lefebvre, also meist bei der FSSPX, aber inzwischen, seitdem man das Problem auch dort inzwischen leugnet, bei Sedisvakantisten. Wenn mir nicht mehrere solcher Fälle bekannt wären und das, was sie durchgemacht haben an Gewissensnot und Verfolgung in der Amtskirche, und es sich dabei um welche der ernsthaftesten Männer handelte, die Kirche derzeit hat, würde ich es nicht so ausdrücklich erwähnen.

        1. Guten Tag,
          auch ich kenne einen Priester, den mitunter Bedenken befallen, weil er nach dem neuen Ritus geweiht wurde, allerdings hat er keine schwerwiegenden Zweifel.
          Christus hat seiner Kirche, die auf dem Felsen Petri beruht, verheißen, daß ER alle Zeit bis zum Ende der Tage bei ihr bleiben wird – und dies meinte ER wohl sicherlich einschließlich des Priestertums, durch welches ER auf Erden in vielfacher Hinsicht fortwirkt und den Gläubigen vor allem durch die von Priestern gespendeten Sakramente reichliche Gnaden schenkt.
          Man mag Detailkritik am neuen Weiheritus üben, an seiner Gültigkeit zweifle ich jedenfalls nicht. Ich habe dieses Thema schon vor Jahrzehnten ausführlich genug mit traditionalistischen Priestern und Laien debattiert – und ich bleibe bei meinem Standpunkt.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

    2. Selbstverständlich will ich niemanden „bekehren“!
      Aber dass die Sache nicht einfach ist, möchte ich doch darlegen. Immerhin betrifft sie uns alle existenziell:

      „Can. 1335 — Wenn eine Beugestrafe untersagt, Sakramente oder Sakramentalien zu spenden oder einen Akt der Leitungsgewalt zu setzen, wird das Verbot ausgesetzt, sooft es für das Heil von Gläubigen notwendig ist, die sich in Todesgefahr befinden; wenn eine als Tatstrafe verwirkte Beugestrafe nicht festgestellt ist, wird das Verbot außerdem ausgesetzt, sooft ein Gläubiger um die Spendung eines Sakramentes oder Sakramentale oder um einen Akt der Leitungsgewalt nachsucht; das aber zu erbitten, ist aus jedwedem gerechten Grund erlaubt.“

      http://www.codex-iuris-canonici.de/buch6.htm

      Es geht also um den zweiten Teil, auf den Ihr Professor nicht eingeht – er bezieht sich nur auf Teil 1 dieses Canons. Was aber, wenn das Vertrauen in die erreichbaren „Beichtväter“ aus triftigen Gründen verunmöglicht, zu ihnen zu gehen? Gar nicht mehr beichten, bevor man zu einem ungerecht Exkommunizierten geht?

      Hier heißt es, die Bitte um Beichtabnehmen sie „aus jedwedem gerechten Grund erlaubt“.
      Ich möchte nicht, dass dieser Satz unterschlagen wird zugunsten des ersten! Die Feststellung, dass keine festgestellte Beugestrafe vorliegen darf, muss heute aus offen zutage liegenden Gründen relativiert werden, wenn man nicht den Bock zum Gärtner machen will durch eine allzu große Rechtsstarre.

      Desweiteren wurde immer darauf hingewiesen, dass in großer Not nicht der, der der Sakramente bedarf, bestraft werden darf, wenn es eigentlich um den Spender geht bei der Beugestrafe. Die Not heute lautet: Wo kann ich gültig beichten, ohne dabei in meiner Seele verdorben zu werden?

      Die Sache ist insofern heikel, als die Berechtigung, überhaupt noch eine Jurisdiktionsgewalt auszuüben, seit Jahrzehnten für das „Lehramt“ zweifelhaft geworden ist, weil vor jedem kleinen Priester viele und inzwischen fast alle Bischöfe und Päpste selbst im Bereich der Exkommunikation als Tatstrafe spaziergehen: Vom Papst über die Bischöfe wurden dogmatische Sätze „radarunterfliegend“ dennoch für jeden erkennbar bezweifelt, umfunktioniert, total verfremdet bis hin zur faktischen Zelebration des Gegenteils des bisher zu Glaubenden. Ausgenommen blieb nur bislang die Sexualmoral – das lullte die Menschen ein. Und selbst das steht nun offen in Frage. All diese Herren stehen bereits unter einer Exkommunkation als Tatstrafe und wären insofern ohnehin zweifelhaft als Weihespender – nicht anders als so ein armes Pius-Würstchen! Wobei letzterer Herr wenigstens nicht die Glaubenswahrheiten leugnet!

      Der Sinn einer Beugestrafe wird heutzutage vollkommen pervertiert, wenn man Priester, die sich geweigert hatten, den NOM zu zelebrieren mit irgendwelchen fadenscheinigen anderen Gründen amtsenthoben oder sogar exkommuniziert hat.
      Auch die Exkommunikation einer Jeanne d’Arc war unrechtmäßig und ungültig! Ebenso muss man das auch für diese Sorte Exkommunikationen annehmen. Immerhin müsste für eine Beugestrafe eine ernsthafte schwere Schuld vorliegen. Nun ist aber genau das in vielen Fällen, fast in allen entsprechenden Fällen von aus der Amtskirche stammenden Priestern nicht einmal im Anflug erkennbar!

      Während massenweise Priester herumhuren, den NOM zu einer abscheulichen Party ausgebaut haben, dabei so viele Gesetze brechen, dass einem schlecht werden kann, oder als charismatische Exorzisten das Kirchenrecht brechen – ungeahndet natürlich, weil ja schon Pater Amorth das Recht bricht, indem er Irriges lehrt! – und ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, sollen sie gültig Beichten abnehmen dürfen, ein armes Würstchen aber, das einfach nur im überlieferten Glauben bleiben will und das tut, was die Kirche bis 1965 tat, wird mit einer Beugestrafe belegt und soll nicht mehr Beichthören dürfen –

      Was immer man dazu denken mag – aber man sollte den Hausverstand auch noch walten lassen und der sagt mir, dass das Gesetz nicht so pervertiert werden kann, dass am Ende die Wölfe es für sich verbuchen können und die Schafe an ihm zerschellen.

      Die Gläubigen bedürfen eines guten Beichtvaters, der sie nicht in die Irre führt – und „rechtgläubig“ wäre es also, dann lieber zu einem Häretiker zu gehen, den in diesem Wolfsrudel noch keiner gebeugt hat, als zu einem Rechtgläubigen, der deshalb gebeugt wurde, weil er sich diesem Wolfsrudel entgegenstellte?

      Das kann ich angesichts der verheerenden Lage, die täglich verheerender wird, und dies seit Jahrzehnten, nicht glauben.

      1. Gerade habe ich noch etwas Interessantes gelesen, dass nämlich im alten CIC die Sache wesentlich mehr zugunsten der Gläubigen in der fraglichen Notlage formuliert worden war, und man alleine schon an der neuen Formulierung erst Recht Zweifel an der derzeitigen Amtskirche bekommen muss:

        „Der entsprechende Kanon des alten Kirchenrechts ist noch deutlicher und kann als Auslegungshilfe hinzugezogen werden:

        c. 2261 CIC (a.F.): „§2: Mit Ausnahme der in §3 angegebenen Einschränkung können die Gläubigen aus jedem gerechten Grunde einen Exkommunizierten um die Spendung der Sakramente und der Sakramentalien bitten. […] Wird eine solche Bitte, Sakramente oder Sakramentalien zu spenden, an einen Exkommunizierten gestellt, dann darf er der Bitte willfahren, ohne verpflichtet zu sein nachzuforschen, welchen Grund der Bittsteller hat.

        §3: Einen Exkommunizierten, der „vitandus“ ist, wie auch einen Exkommunizierten, dessen Exkommunikation durch einen Richterspruch verhängt oder festgestellt ist, können die Gläubigen nur um die Spendung des Bußsakramentes angehen. Dabei haben auch diese Exkommunizierten dann die in Canon 882 genannten weitgehenden Vollmachten […].“

        „Nur um Spendung des Bußskaramentes“ meint, dass er aber nicht berechtigt ist, der Schließung einer Ehe zu assistieren.

        https://antonloehmer.wordpress.com/2014/07/21/die-gultigkeit-von-beichte-und-eheschliesungen-bei-der-fsspx-2/

      2. Guten Tag,
        in vielerlei Hinsicht stimmte ich Ihnen zu, insofern es wirklich ein riesiges Problem ist, daß nicht wenige Priester von ihren Bischöfen in übertriebener bzw. ungerechter Weise amtsenthoben oder gar suspendiert (oder in sonstiger Hinsicht kirchenrechtlich eingeschränkt) werden, obwohl ihre „Schuld“ lediglich darin besteht, daß sie lehramtsgemäß gepredigt bzw. seelsorglich gewirkt haben, also „zu“ katholisch orientiert sind – oder sich z.B. islamkritisch äußerten.
        (Immerhin werden hier im CHRISTLICHEN FORUM seit Jahren zahlreiche Berichte zugunsten von Priestern veröffentlicht, die von ihrem Bischof unfair gemaßregelt oder „bestraft“ wurden, zuletzt die Causa Pfr. Spätling, wobei das von Bischof Genn verfügte Predigtverbot von der römischen Kleruskongregation aufgehoben wurde. Wir hatten aber von vornherein dagegen protestiert – bevor der Vatikan so entschied!).
        So traurig diese Sachlage also vielfach ist – und ich kenne mich hierbei leider allzu gut aus und weiß von vielen erschütternden Pfarrers-Schicksalen (allein im Bistum Münster kenne ich über ein halbes Dutzend solcher Priester persönlich) – so ist die rein formal-kirchenrechtliche Ebene nun einmal zunächst „für sich“ zu betrachten. (Wie man sie bewertet, steht auf einem anderen Blatt, auch die Frage, ob das alte Kirchenrecht besser ist als das neue; was ich teilweise auch so sehe etc.)
        Also zum „zweiten“ Satz von can. 1335, den Sie betonen und auf den Sie sich beziehen wollen:
        Der von mir um Auskunft gebetene Kirchenrechtler brauchte diesen zweiten Satz in diesem Falle auch gar nicht berücksichtigen, da er auf die Piuspriester ohnehin nicht zutrifft. Von eben diesen ist aber in der Debatte zwischen Ihnen und mir konkret die Rede gewesen.
        Also dazu Folgendes: Die Beugestrafe ist bei den Piusbrüdern zwar nicht festgestellt; ob sie nun exkommuniziert sind oder nicht, ist aber in Bezug auf die Beichtvollmacht ohnehin belanglos, denn sie haben (formal-kirchenrechtlich betrachtet) von vornherein gar keine Beichtvollmacht. Der zweite Satz von can. 1335 CIC bezieht sich auf Priester, die über eine Beichtvollmacht verfügen, sie aber durch Exkommunikation (von der die Öffentlichkeit nichts weiß) „materiell“ verloren haben. Das trifft auf die Piusbrüder so nicht zu, weil man nur etwas „verlieren“ kann, über das man zuvor verfügt hat.
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

      3. Es ist richtig, dass ich die Situation eines Piuspriesters nicht genau unterschieden hatte von der eines Amtskirchenpriesters, der aus fadenscheinigen Gründen exkommuniziert und suspendiert wurde.
        Die Konstruktion der Piuspriester ist in sich inkonsequent und hinkt auf beiden Seiten, das sehe ich schon. Das heißt aber nicht, dass alle Argumente oder einzelne Aspekte, die dort vorgetragen werden, falsch sind. Daher zitierte ich P. M. Gaudron.

        Sprechen wir aber mal von den in der Amtskirche Suspendierten und Exkommunizierten (aus ungerechten Gründen) – immer noch gehen dann viele von ihnen zur FSSPX oder zu den Sedisvkantisten:

        Eine „Kirche“, die massenweise rechtgläubige Priester schikaniert, „mobbt“, suspendiert oder exkommuniziert und offene Häretiker gewähren lässt und in vielen Fällen – anders als bei dem Pfarrer Spätling – sich nicht herablässt, den Fall in Rom noch mal prüfen zu lassen und wenn, dann auch dort dasselbe ungerechte Urteil noch mal wiederholt (!), denn auch damit muss man mit hoher Wahrscheinlichkeit rechnen, flößt keinerlei Vertrauen mehr ein und ihr „menschliches Recht“, zu dem der CIC gehört, kann angesichts der Umstände nicht über göttliches Recht gesetzt werden. Der Gläubige hat aber ein Recht auf Sakramentenspendung, wenn er gerechte Gründe hat, nach ihnen zu verlangen. Im Grunde kommt das neuen Kirchenrecht faktisch für sehr viele Gläubige einer Sakramentenverweigerung gleich. Und das kann es nicht sein!

        Damit will ich keineswegs formalrechtliche Aspekte kleinreden. Natürlich nicht!
        Aber es ist wie in einem ungerechten Staat – die Tyrannen werden das zuvor geltende Recht für sich drehen und noch ein bisschen verformen, um es endgültig böse für sich und ihre Machenschaften zu verbuchen und gegen das Volk einsetzen – und dem kann niemand in aller Servilität zustimmen unter Vernachlässigung des natürlichen Sittengesetzes – hier muss ich es mal bemühen, auch wenn ich sonst eher vorsichtig damit umgehen will.

        1. Guten Tag,
          mir scheint, nicht nur die (auf das Thema Beichtvollmacht bezogene) „Konstruktion“ der Piuspriester hinkt auf beiden Seiten, sondern mehr oder weniger die ganze Situation dieser Priesterbruderschaft, was Sie mit Ihrem Hinweis aber vermutlich mitgemeint haben.
          Nehmen wir als Beispiel eines von der Amtskirche unfair behandelten Weltpriesters die Causa des Krankenhauspfarrers Prof. Dr. Fasselt in Münster, dem Mißbrauch vorgeworfen wurde, worauf er als Klinikenpfarrer amtsenthoben wurde und zeitweise sogar Zelebrationsverbot erhielt. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Anschuldigungen zurückwies, war er zwar weltlich rehabilitiert, doch das bischöfliche Ordinariat zog nicht nach. Als er starb, beschwerte sich einer seiner Freunde öffentlich am Schluß des Requiems klar, aber sachlich über diese kirchliche Vorgangsweise. (Darüber hat unser CHRISTLICHES FORUM damals berichtet: https://charismatismus.wordpress.com/2014/07/28/munster-zahlreiche-glaubige-bei-requiem-und-beisetzung-von-pfarrer-dr-fasselt/)
          Heute war ich beim Jahresseelenamt für diesen Priester, den ich beiläufig auch persönlich kannte. Die große Klinikenkirche war übervoll, die Gläubigen standen noch links und rechts sowie hinten und im Vorraum vor der Kirchentür. An der Eingangs-Glastür war extra auf einem Blatt in großer Schrift zu lesen, die Predigt befasse sich heute mit dem Thema Stille und Erholung. (Damit keiner meint, es gehe dabei etwa um Pfarrer Fasselt?).
          Im aktuellen Kirchenblatt der Klinikengemeinde konnte man nach einem Hinweis auf die Gedenkmesse für Pfr. Fasselt u.a. folgendes lesen:
          „Auch wenn es so scheinen mag, als „dominiere“ das Jahresgedächtnis des früheren Klinikpfarrers die Sonntagsmesse, so ist dies keineswegs beabsichtigt. Denn in diesem Gottesdienst wird genauso herzlich und genauso innig an Frau Hildegard Mensing und an Herrn Ludwig Schwering erinnert, die beide ebenfalls vor etwa einem Jahr verstorben sind und der Klinikgemeinde über viele Jahre verbunden waren.“
          Kommentar überflüssig.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

    3. Aus der Bibel ist die Ohrenbeichte mit Beicht“vater“ und Beicht“kind“ nicht zu er-
      schließen , ebensowenig der „juristische“ Charakter des Sakramentes mit dem entsprechenden Bestrafungsszenario . Die Formalisierung und juristische Durchdringung
      von Mensch-Gottbeziehungen ist Ergebnis einer historischen Entwicklung .Sie beruht
      auf Unterwerfung unter die Macht des Klerus , dem es erlaubt ist , in das Seelenleben
      der Menschen vorzudringen .
      Die Priester sind nicht mit dem Christus gleichzusetzen , auch das eine Überhöhung , die
      aus dem Wirken Jesu nicht ableitbar ist

      1. Guten Tag,
        informieren Sie sich bitte im Johannesevangelium, denn nach seiner Auferstehung erschien Christus den Aposteln und übergab ihnen das Amts-Charisma der Sündenvergebung, indem er sprach: „Empfanget den Heiligen Geist. Welchen ihr die Sünden erlaßt, denen sind sie erlassen – und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten.“ – Diese Vollmacht wurde danach auf die Apostelnachfolger (auf Bischöfe und Priester) übertragen. Wie die Formulierung Christi aufzeigt, haben die Bevollmächtigten also darüber zu entscheiden, ob sie die Sünden erlassen oder behalten – und üben insofern eine gleichsam richterliche Funktion aus. Zudem ist der Priester auch Vertreter der Kirche – und das Sündigen schadet der kirchlichen Gemeinschaft und ihrer Glaubwürdigkeit. Daher geht es auch um eine Versöhnung mit der Kirche. Übrigens sind auch die Priester ihrerseits zur Beichte verpflichtet (natürlich auch Papst und Bischöfe).
        Mögen sich auch die äußeren Formen des Bußsakramentes gewandelt haben, so gab es schon in der frühen Kirche den Ausschluß bei schwerer Schuld (vor allem bei Mord, Ehebruch, Glaubensabfall) – und nach einer Bußzeit des Sünders eine Wiederaufnahme in die kirchliche Gemeinschaft durch den Bischof.
        (Was verstehen Sie eigentlich unter „Bestrafungsszenario“? Etwa die wenigen Gebete, welche die Beichtenden meist als kleine Buße „auferlegt“ bekommen?)
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

      2. Mit Bestrafungsszenario habe ich das Schüren von Höllenängsten gemeint , die vor
        allem in ihrer bildlichen Darstellung ein Gottesbild absoluter Grausamkeit heraufbe-
        schwören . Dabei wird , wie in vielen anderen Dingen des kathol. Glaubens nicht deut-
        lich gemacht , ob es sich bei der Hölle nur um Bilder handelt und wenn ja ,wird nicht klar ,
        was mit den Bildern ausgesagt werden soll .
        Diese Gratwanderung zwischen Bildlichkeit und Fakt wird seit Jahrhunderten nicht geklärt ,
        sodass Angstgefühle unvermindert sich fortsetzen .
        SÜNDENvergebung : Wo steht geschrieben , dass es mit einem Geständnis intimer Seelen-
        geheimnisse verbunden sein muss , zumal gegenüber psychologischen Laien , die von
        Seelenkunde mehr oder weniger nichts verstehen .
        Die Sprache des Kardinals ist das übliche sacerdotale und entfleischlichte Predigen von
        Menschen , die selbst in ihrem Menschsein gestutzt sind . Diese Sprachegeht bei den
        meisten Gläubigen zum einen Ohr hinein und ……

        1. Guten Tag,
          Höllenbilder wurden nicht allein in der katholischen Kirche früher mitunter allzu drastisch dargestellt, sondern auch in anderen christlichen Konfessionen. Übrigens spricht auch Christus bisweilen vom „Feuer“ der Hölle, wenngleich dieser Aspekt nicht im Vordergrund steht (übrigens sehr im Unterschied zum Koran, wo mehr vom „Höllenfeuer“ als von der Hölle „als solcher“ die Rede ist). Natürlich ist dabei kein materielles Feuer zu verstehen, zumal das Jenseits ohnehin nicht den hiesigen Naturgesetzen von Raum, Zeit und bloßer Materie unterworfen ist.
          Diese Grundsätze werden in katholischen Katechismen in aller Regel sehr wohl geklärt bzw. korrekt dargestellt. Unterscheiden Sie bitte zwischen manchen Formen der „Volksfrömmigkeit“ bzw. einem gewissen Übereifer von Predigern einerseits und der amtlichen Lehre andererseits.
          Es geht bei der Beichte eben nicht um eine Psychotherapie im üblichen weltlichen Sinne, sondern um „Seelenkunde“ im übernatürlichen Sinne. Nicht die seelische „Heilung“ steht im Mittelpunkt, sondern das Heil der Seele, wobei sich hieraus nicht selten auch eine psychologische Verbesserung ergibt. Der Priester stellt sich weniger als Psycho-Fachmann in den Dienst der Seel-Sorge, sondern als „Botschafter an Christi Statt“ (wie Paulus selber seine Sendung beschreibt), der uns zuruft: „Laßt euch versöhnen mit Gott“ – und der zugleich durch sein Amt diesen Dienst der Versöhnung vermittelt.
          Zum Sündenbekenntnis: Da Christus – wie bereits erwähnt – die Apostel auffordert, die Sünden zu vergeben oder zu behalten, setzt dies doch voraus, daß die Gläubigen ihre Sünden bekennen. Wie sollte der Priester sonst eine Entscheidung treffen? Etwa ins Blaue hinein? Soll er ein Los ziehen?
          Die Sprache von Kardinal Müller muß Ihnen nicht gefallen, aber ich empfehle Ihnen, nicht von sich selber gleich auf die „meisten Gläubigen“ zu schließen.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

      3. Grüß Gott, Herr Eisel – sicher wurde das Sakrament der Buße wie alles, was Christus hinterlassen hat, auch missbraucht. Manchmal auch von krampfigen Müttern oder Vätern, die ihre Kinder zu Beichten zwangen, die die nicht ablegen konnten oder wollten. Aber davon muss man sich distanzieren.
        Und der Missbrauch ist ja kein Argument gegen das Sakrament und hat mit dem biblischen Kontext nichts zu tun. Natürlich hat sich vieles erst entwickelt. Die Beichte ist aber auch nach der Schrift unerlässlich:

        „Wenn wir aber unsre Sünden bekennen, so ist er treu und gerecht, dass er uns die Sünden vergibt und reinigt uns von aller Ungerechtigkeit.
        Wenn wir sagen, wir haben nicht gesündigt, so machen wir ihn zum Lügner, und sein Wort ist nicht in uns.“ (1. Joh 1, 9f)

        Der Priester ist nicht Gott, natürlich nicht! Aber der Priester leiht Christus seine menschliche Gestalt, um IHn sichtbar und spürbar zu machen – daher soll der Priester ein Mann sein, um ein naturgetreues Abbild Christi, wie er ins Fleisch kam, zu sein! Ein Priester ist immer nur „Verweser“ und es ist schlimm, wenn ein Priester, Bischof oder auch Papst nicht erkennt, dass er nur Verweser, aber nicht der Herr selbst ist. Er müsste völlig in den Hintergrund treten, damit der Gläubige in ihm nicht den Herrn Pater X sieht, sondern Christus sehen kann, der die Sünden vergibt. Die Rede vom „Alter Christus“ muss daher sorgsam und angemessen und nicht missbräuchlich geführt werden.

        Immer wieder treffen wir im NT Leute, die sagen „Herr, sei mir gnädig!“ Oder „Denke an mich, Herr, wenn Du im Paradies bist!“ Und der Herr IST treu und gerecht und verzeiht sofort.

        Ich finde das wunderbar! Es geht wohl kaum drum, in den Sünden herumzustochern. In alten Beichtspiegeln wurde eher sogar darauf wert gelegt, dass man, auch um die Schicklichkeit nicht zu verletzten, nicht alles haarklein ausbreitet, sondern die Sünde versachlicht und mit angemessenen kurzen Worten benennt. Der Zöllner im Tempel bekannte einfach nur, DASS er ein Sünder ist. Und der Schächer am Kreuz seufzte nur nach Jesu Gedenken – so zart verstand Jesus in diesem einen Satz das ganze Ausmaß der Sünde des Verbrechers, der ja zu Recht hingerichtet worden war, und bohrte bei dem, der kaum noch Atem hatte, natürlich nicht nach.
        Die Reue muss echt und vorhanden sein, und dann weiß der Herr sofort, was wir meinen, und wenn wir es noch so ungeschickt und verschämt aussprechen.
        Er ist doch der Herr und weiß alles!
        Und hätte er sich ans Kreuz nageln lassen, wenn es nicht eine ernste Sache wäre mit unserem Zustand?

        Denken wir doch zuletzt an Petrus selbst, diesen wirklich feigen Leugner Christi: Jesus sieht ihn an und fragt ihn dreimal, ob er Ihn liebe. Petrus wird traurig heißt es – wie schwer wird ihn seine Sünde gequält haben! „Du weißt, dass ich dich liebe!“ sagte er. Ja, er liebt Ihn, aber er hat Ihn verfehlt1 Und Jesus sagt gar nichts weiter zur fraglichen Angelegenheit und legt Seinerseits ein Bekenntnis zu dem Auftrag ab, den Er ihm einst gegeben hatte!
        Jesus sah die Reue des Petrus und in dem Wortwechsel, der scheinbar von anderem handelte, bekannte Petrus doch seine Schuld so, das der Herr ihn verstand, aj, der Herr hatte ihm slebs in seiner Scham die Zunge gelöst, und der Herr verzieh ihm.

        So oder so ähnlich geht wohl jede gute Beichte, denn wer von uns kann sagen, was seine Sünde vor Gott wirklich wiegt?
        Keiner!
        Es ist unendlich entlastend, dass man sich mit dem eigenen Schmutz in Jesu Hand geben kann … und Er verwirft uns nicht!

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