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Kardinal Müller hat Diakonen- und Priesterweihe im alten Ritus gespendet

Nachdem Kurienkardinal Gerhard Müller, ehem. Präfekt der Glaubenskongregation, bereits im vorigen Jahr einen Mönch der Benediktinerabtei Sainte Madelaine im „alten“ bzw. überlieferten Ritus in Le Barroux zum Priester weihte, hat er am 7. Mai 2022 sieben Subdiakone des Institutes vom Guten Hirten zu Diakonen geweiht und einem Diakon dieser Gemeinschaft die hl. Priesterweihe erteilt – und zwar im Seminar des Institut du Bon Pasteur im französischen Courtalain. 

Dies bedeutet eine Solidarisierung des Kardinals mit Gläubigen und Gemeinschaften, die der klassichen LIturgie anhängen.

In die gleiche Richtung einer wohlwollenden und großzügigen Interpretation der durch Papst Franziskus neuentstandenen Rechtslage weist die Ankündigung, dass der Augsburger Oberhirte, Bischof Bertram Meier, die nächsten Diakonatsweihen für die altrituelle Priesterbruderschaft St. Petrus selbst erteilen wird.

Quelle und weitere Infos hier: https://www.kathnews.de/weihen-im-institut-vom-guten-hirten

Kommentare

11 Antworten

  1. Tridentinische Messe:
    Papst Pius V. erließ die Bulle „Quo primum“ am 14. Juli 1570.
    In dieser setzte er die heute so genannte Tridentinische Messe „für immer“ ein und untersagte, sie je zu modifizieren oder abzuschaffen: „… noch kann das vorliegende Schreiben [Quo primum] irgendwann je widerrufen oder modifiziert werden, sondern es bleibt für immer im vollen Umfang rechtskräftig bestehen.“
    Kraft seiner Apostolischen Vollmacht ordnete Papst Pius V. darin unter der Strafandrohung der Exkommunikation „latae sententiae“ an, dass in diesem Missale nichts hinzugefügt, entfernt oder verändert werden dürfe.
    Wenn aber jemand sich herausnehmen sollte, dies anzutasten, so soll er wissen, daß er den Zorn des Allmächtigen Gottes und Seiner Heiligen Apostel Petrus und Paulus auf sich ziehen wird.

    Die klasische Liturgie ist das Herz der abendländischen Kultur

    https://philosophia-perennis.com/2016/07/07/video-david-berger-benediktxvi/

    Verteidigung der Tradition. Poscritto a «Il Concilio Vaticano II. Una storia mai scritta
    Best.-Nr.: 9591

    Nach dem Erfolg des Buches Das Zweite Vatikanische Konzil. Eine bislang ungeschriebene Geschichte bietet Roberto de Mattei auf diesen Seiten einige Elemente historischer und t…

    https://www.falkmedien.de/Verteidigung-der-Tradition-Poscritto-a-TIl-Concilio-Vaticano-II-Una-storia-mai-scritta

    Nach dem Erfolg des Buches Das Zweite Vatikanische Konzil. Eine bislang ungeschriebene Geschichte bietet Roberto de Mattei auf diesen Seiten einige Elemente historischer und theologischer Reflexion, mit denen er die Probleme, die im Anschluss an sein Werk lebhaft diskutiert wurden, ins Prinzipielle hebt: Darf man Personen und Ereignisse der Kirchengeschichte diskutieren und sie dadurch möglicherweise in ein weniger günstiges Licht rücken? Oder gar in den Schatten? Darf man Entscheidungen der höchsten kirchlichen Autorität die Übereinstimmung verweigern? Wenn ja, unter welchen Umständen und in welchem Ausmaß? Was ist die regula fidei (Glaubensregel) der Kirche in Zeiten der Krise und Verwirrung? Roberto de Mattei sieht den Lösungsansatz in der heiligen Tradition, für die er in diesem Buch ein beeindruckendes Plädoyer vorlegt.„Die Geschichte dient dazu, uns in Erinnerung zu rufen, dass das, was gestern geschah, sich heute wiederholen kann, und dass gestern wie heute und morgen eine einzige Regel in Zeiten der Krisen und Schwierigkeiten der Kirche bleibt: die Treue zur Tradition als Treue zur Wahrheit, die Christus seiner Kirche mit den Worten anvertraut hat: ‚Himmel und Erde werden vergehen, aber meine Worte werden nicht vergehen‘ (Mt 24,35).“Roberto de Mattei „Roberto de Mattei unterzieht die Geschichte der Päpste einer strengen Prüfung – gerade vom Standpunkt bedingungsloser Papsttreue aus. Er will nichts anderes als dass der Papst Papst sei – kritisiert er einen Papst, so verklagt er ihn beim Papsttum. So entspricht es der großen katholischen Tradition.“Martin Mosebach

    Luthers Kirche ist tot

    http://www.geolitico.de/2017/01/18/luthers-kirche-ist-tot/

    1. Mit der Berufung auf die Tradition habe ich hin und wieder meine Probleme. Die tridentinische Messe war seit 1570 dann wohl Tradition; was ist mit den 1570 Jahren davor? Pius V hat dann doch auch mit Traditionen gebrochen, wenn er die anderen Riten abwertete. So manches, was für uns Tradition ist, ist am Ende noch gar nicht so alt. Was ist mit dem ambrosianischen Ritus in der Kirche von Mailand, was mit dem Eigenritus der Karthäuser? Alles weniger wertvoll, weniger heilbringend wie eine tridentinische Messe?

  2. Diakon- und Priesterweihen kann man NICHT nur mit dem Meßbuch von 1962 spenden – und die Verwendung der anderen Bücher wird in den „Responsa ad Dubia“ (RAD) vom Dezember 2021 explizit untersagt:
    Auf das vorgelegte Dubium:
    Ist es nach den Bestimmungen des Motu Proprio Traditionis Custodes möglich, die Sakramente mit dem Rituale Romanum und dem Pontificale Romanum vor der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils zu feiern?
    Wird geantwortet: Nein.
    Nur für die kanonisch errichteten Personalpfarreien, die gemäß den Bestimmungen des Motu Proprio Traditionis Custodes mit dem Missale Romanum von 1962 feiern, ist der Diözesanbischof befugt, die Erlaubnis für den Gebrauch allein des Rituale Romanum (letzte editio typica 1952) – nicht des Pontificale Romanum vor der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils – zu erteilen.
    Die weiteren Erläuterungen zu diesem Punkt kann man nachlesen unter:
    https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2021/12/18/0860/01814.html#ted

    Ein „Schlupfloch“ gibt es: Wenn der Ortsbischof selbst diese Weihen spendet.
    Denn in den Erläuterungen im RAD heißt es:
    Nur für die kanonisch errichteten Personalpfarreien, die nach den Bestimmungen des Motu Proprio Traditionis Custodes mit dem Missale Romanum von 1962 zelebrieren, ist der Diözesanbischof befugt, nach seinem Ermessen die Erlaubnis zur Verwendung des Rituale Romanum (letzte editio typica 1952) – nicht jedoch des Pontificale Romanum vor der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils – zu erteilen. Es sei daran erinnert, dass die Formel für das Sakrament der Firmung vom heiligen Paul VI. mit der Apostolischen Konstitution Divinæ consortium naturæ (15. August 1971) für die gesamte lateinische Kirche geändert wurde.

    D.h. der Bischof darf keinem anderen Bischof die Erlaubnis für das Pontifikale erteilen – dort steht aber NICHT, daß er nicht selbst das Pontifikale und Rituale verwenden darf. (Sich selbst muß er ja keine Erlaubnis erteilen.)

    Man kann natürlich auch argumentieren, daß die „Responsa“ nur Punkte klären dürfen, die im Motu proprio bereits angesprochen sind. Traditionis Custodes spricht aber immer nur vom Meßbuch. Rituale und Pontifikale werden nicht explizit erwähnt.

    1. In Zeiten von synodalen und anderen Irrwegen kann man solche Formalitäten beachten.
      Man kann es aber auch bleiben lassen.

  3. Die Abwendung vom traditionellen Ritus „ad orientem“ (gen Osten) zum Kirchenvolk hin (ad publicam) war, man mag es drehen und wenden, wie man will, der Beginn einer Entspiritualisierung der Hl. Messe. Hinzu kam, meines Erachtens, zeitgleich die gewaltsame Einführung neuer Lieder mit zwar guten Texten, aber wenig eingängiger Melodien, mehr auf Moll statt freudig gestimmt. Bestimmte Jahrgänge wurden gleichsam aus der an Spiritualität verarmten Hl. Messe herausgesungen. Goethe: „Wenn ich glauben könnte, dass Gott uns in der Kommunion wirklich nahe ist, würde ich nur auf Knien zum Altar vorrutschen“. Nicht mal das Niederknien ist uns durch Abschaffung der Kommunionbänke mehr möglich, obwohl so mancher das Bedürfnis dazu hätte, der an die Gegenwart Jesu Christi im Alterssakrament glaubt, weil er etwas von der Tiefe der Wandlungsworte des Priesters „Hoc est enim corpus meus“ erahnt.

  4. Sollte es dafür von päpstlicher <Seite für die Gemeinschaft und (oder) den Kardinal Konsequenzen geben, die Verwendung des Pontifikale Romaum von 1962 ist seit dem 16.07.2021 verboten , jammern wieder alle von Verfolgung

    1. Guten Tag,
      der alte Ritus (Meßbuch von 1962) ist keineswegs „verboten“, sondern lediglich eingeschränkt worden, auch die papsttreue Petrusbruderschaft zelebriert ihn weiterhin, ebenso andere altrituelle Gemeinschaften wie etwas das Institut Philipp Neri in Berlin usw.
      Auch hier in Münster wird jeden Freitag und Sonntag der alte Ritus in der Aegidii-Kirche gefeiert – natürlich mit ausdrücklicher Erlaubnis des Bischofs, der nun wahrlich kein Konservativer ist.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

    2. Wie Frau Felizitas Küble richtigerweise schreibt, wurde der alte Ritus bis 1962 NIE verboten.
      Papst Pius V. hat diesen Ritus für ALLE Zeiten festgelegt, mit dem Hinweis, wehe dem Priester oder Obere, der daran etwas ändern möchte……..

      @Thomas Kovacs: Bitte informiere dich erst RICHTIG und nicht pauschal so nebenher, dann wirst du guten Gewissens HIER auch keine falsche Infos verbreiten können, auch dann nicht, wenn du wohl eher dem neuen-mordernistischen Ritus zugewandt zu sein scheinst und nur optische Gründe von neuem und traditionellen Ritus festzustellen zu scheinst.

      Der traditionelle Ritus wir sich hoffentlich weltweit wieder durchsetzen können.

      @Thomas Kovacs: Bei uns wird übrigens nicht gejammert und verfolgt, wir folgen und pflegen nur dem Ritus, den Papst Pius V. richtigerweise für ewige Zeiten festgelegt.

      Gottes segne dich und alle Menschen hier auf Erden.

      Herzliche Grüße

      Andreas

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