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Kardinal Müllers Vorstoß zur Familiensynode: Schreibt der „Spiegel“ naiv oder gezielt am Thema vorbei?

Von Felizitas Küble

Auch „Spiegel“-online veröffentlichte am heutigen Nachmittag (17. September) die Sensationsmeldung, wonach Glaubenspräfekt Gerhard Müller nebst weiteren Kardinälen und hochrangigen Würdenträgern ein Buch zur kirchlichen Ehelehre AL-0005herausbringen wird, das noch rechtzeitig vor der vatikanischen Familiensynode erscheint.

Der Sammelband wird von modernistischer und linkskatholischer Seite bereits jetzt als eine Art Kampfansage verstanden, obwohl er noch gar nicht auf dem Markt ist. 

(Das CHRISTLICHE FORUM hat ebenfalls  –  schon vor dem „Spiegel“  –  über diese „heiße“ Causa berichtet.)

Allerdings fällt bei Müller-Gegnern nicht zum ersten Mal ein grundlegender „Denkfehler“ auf, wobei offen bleiben mag, ob es sich um mangelnde Sachkenntnis oder um einen gezielten Versuch handelt, den Standpunkt des Kardinals verzerrt darzustellen, um damit seiner inhaltlichen Position und seinem Ansehen zu schaden.

Bereits jetzt wird der vatikanische Glaubenspräfekt vielfach als „erzkonservativer Panzerkardinal“ bezeichnet  –  für ihn vermutlich eine Ehre, ebenso wie seinerzeit für seinen Vor-Vorgänger im Amte: Joseph Kardinal Ratzinger, der ähnliche Titulierungen gewohnt war.

Nun zu jenem erwähnten „Zerrbild“, das der „Spiegel“ bereits in seinem Titel präsentiert: „Kardinäle gegen Öffnung der Kirche für Geschiedene„.

Thema verfehlt, denn die Forderung nach einer „Öffnung für Geschiedene“ erinnert an das Einrennen offener Türen. Warum?  – Weil eine Trennung als solche, selbst wenn sie dauerhaft ist und zivilrechtlich als Scheidung durchgezogen wird, niemanden vom Tisch des HERRDSC05485N ausschließt.

Die hl. Kommunion ist erst bei einer „Wiederheirat“ nicht mehr erlaubt, denn auch im Falle einer Trennung/Scheidung bleibt das unauflösliche Eheband bestehen (es sei denn, die Ehe erweist sich als ungültig, somit kirchlich betrachtet als nicht existent).

Daher ist bei einer gültigen und vollzogenen Ehe zu Lebzeiten beider Partner keine weitere kirchliche H0chzeit möglich.

Eine zivilrechtliche Heirat von Partnern, bei denen einer oder beide geschieden sind, ist hingegen keine Ehe auf christlicher Basis. Diese „Wiederverheirateten“ dürfen nur bei sexueller Enthaltsamkeit zu den Sakramenten gehen.

Alles andere würde der von Christus verkündeten Unauflöslichkeit der Ehe widersprechen, die in der katholischen Kirche als ein heiliges Sakrament angesehen wird.

Dies bedeutet, daß die Ehe nicht „nur“ als Stiftung Gottes zur Schöpfungsordnung gehört, sondern sogar zur Heilsordnung, zum Erlösungswerk des HERRN selbst.

Die Ehe unter Getauften ist ein wirksames Abbild der Liebe Christi zu seiner Kirche; sie schenkt den Vermählten die helfende Kraft von oben bzw. die besonderen Gnaden des Ehesakramentes.

Eine noch höhere Würdigung der Ehe ist religiös und kulturell nicht denkbar.

Bereits nach wenigen Sätzen heißt es in dem erwähnten „Spiegel“-Artikel übrigens erneut über das demnächst erscheinende Müller-Buch:

„In ihren Beiträgen wenden sich die Kardinäle sowie weitere Theologen dagegen, die Kommunion in der katholischen Meßfeier an Geschiedene zu verteilen.“

Falsch, setzen!  – Richtig müßte es heißen: „…an geschieden Wiederverheiratete zu verteilen.“

Felizitas Küble leitet den KOMM-MIT-Verlag und das Christoferuswerk in Münster, das dieses CHRISTLICHE FORUM betreibt.

1. Foto: Bistum Regensburg

 

Kommentare

2 Antworten

  1. Auch in Ihrer Analyse stimmt die Logik nicht.

    Ihr letztsatzlicher Verbesserungsvorschlag müßte, Ihren eigenen Ausführungen folgend, so lauten: „an geschieden Geschlechtsverkehrhabende zu verteilen.“

    1. Guten Tag,
      man darf durchaus vom Regelfall ausgehen: normalerweise leben Verheiratete nicht in einer „Josefsehe“ – abgesehen davon hatte ich diesen Punkt bereits erläutert, wie Sie selber anmerken.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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