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Auch das Oberlandesgericht Köln gibt Kardinal Woelki im Streit gegen die Verlegerin der BILD und deren Autor Harbusch recht: Kardinal Woelki darf keine persönliche Dienstpflichtverletzung im Fall Pilz vorgeworfen werden.

BILD berichtete am 5.7.2022 über Pfarrer Pilz, gegen den erst nach seiner Tätigkeitszeit in Köln Missbrauchsvorwürfe erhoben wurden. BILD meldete, dass vor dem Beginn der Amtszeit von Kardinal Woelki bereits unter seinem Amtsvorgänger eine Information über die Vorwürfe an das Bistum Dresden-Meißen unterblieb, wo der Pfarrer Pilz nach seiner Tätigkeit in Köln als Ruhestands-Geistlicher tätig war.

Im Artikel wurde behauptet, dass es dennoch ein Motiv für eine angebliche Dienstpflichtverletzung Woelkis gebe: „Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest“.

Diese Aussage der BILD kann als Vorwurf verstanden werden, dass Kardinal Woelki Kenntnis von der unter seinem Vorgänger versäumten Information des Bistums Dresden-Meißen hatte und sich dennoch dafür entschieden habe, diese Information nicht nachzuholen.

Dies hat Kardinal Woelki stets zurückgewiesen: Ihm war gar nicht bekannt, dass unter seinem Vorgänger eine Information des Bistums Dresden-Meißen unterblieben ist. Schon deshalb hat er in dieser Sache keine eigene Entscheidung getroffen und treffen können.

Die BILD-Meldung wurde daher als Falschbehauptung angegriffen…

Bereits das Landgericht Köln verbot die Aussage. BILD hat dagegen Berufung eingelegt. Deshalb hat nun auch das OLG Köln das Verbot bestätigt.

Das Oberlandesgericht hat keine Revision zugelassen.

Dr. Carsten Brennecke und Dr. Christoph Jarno Burghoff (HÖCKER-Rechtsanwälte): „Das Urteil ist eine weitere Ohrfeige für die rechtswidrige BILD-Kampagne gegen Kardinal Woelki. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist erfreulich: Sie macht deutlich, dass die von der BILD gegen Kardinal Woelki erhobenen Vorwürfe völlig unbegründet waren.

Rechtsanwalts-Quelle und weitere Infos hier: https://www.hoecker.eu/news/kardinal-woelki-gewinnt-erneut-gegen-bild-und-nikolaus-harbusch-falschbehauptung-zum-fall-pilz-bleibt-verboten

Titelfoto: Dr. Bernd F. Pelz

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