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Kardinal Woelki würdigt Einsatz der Lebensrechtler und kritisiert den Bluttest

„Werbung für Abtreibung ist kriminell“

Der Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, hat allen gedankt, „die für den Schutz des Lebens, insbesondere gerade auch für den Schutz des ungeborenen Lebens eintreten, die beten und opfern, die sich politisch oder wie auch immer für den Lebensschutz engagieren“.

In seiner Predigt am „Fest der Unschuldigen Kinder“ (28. Dezember) im Kölner Dom sagte Woelki:  „Wo sich Menschen zu Herren über Leben und Tod aufwerfen, haben sie den Weg der Menschlichkeit bereits verlassen.“ Das gelte „auch für die Gesellschaft, auch für unseren Staat“.

Christen würden sich „nie damit abfinden, dass in unserem Land von nicht wenigen die tausendfache Abtreibung als die Normalität einer liberalen, humanen und aufgeklärten Gesellschaft ausgegeben“ werde. Menschenwürde und Schutz des Lebens seien „allgemeingültige und unveräußerliche Grundrechte eines jeden Menschen“. Diese zu verteidigen sei daher auch „keine katholische Sonderlehre“.

Ausgehend von dem von König Herodes befohlenen Kindermord in Bethlehem, dessen Opfern die katholische Kirche am „Fest der unschuldigen Kinder“ gedenkt, bemängelte Woelki, dass sich in der unsere heutigen Gesellschaft „ein Bild vom Menschen“ durchgesetzt habe, „in dem Behinderung und Gebrechlichkeit als Schaden – als vermeidbarer Schaden – angesehen“ werde.

In diesem Zusammenhang kritisierte Woelki auch die Aufnahme von Bluttests auf das Down-Syndrom (Trisomie 21) bei Risikoschwangerschaften in den Leistungskatalog der Krankenkassen. Wörtlich sagte der Kardinal: „Wir wissen alle, worauf dieser Bluttest hinaus läuft: ein positives Ergebnis wird in den meisten Fällen das endgültige Lebens-Negativ für Kinder mit Down-Syndrom sein. Ihre gottgewollte Zukunft wird vernichtet“.

In seiner Predigt ging Woelki auch auf den Streit um das „Werbeverbot für Abtreibungen“ (§ 219a StGB) ein. Viele wüssten „augenscheinlich gar nicht mehr, dass Abtreibung weiterhin strafbar ist und der Abbruch einer Schwangerschaft allenfalls nur in Ausnahmefällen und nach einer erfolgten Pflichtberatung straffrei bleibt.“

Sollte künftig im Internet oder anderweitig in offener oder kommerzialisierender Weise für Abtreibungen geworben werden dürfen, käme dies einer weiteren Verharmlosung der Durchführung von Abtreibungen gleich.

Woelki weiter: „Werbung für Abtreibung, liebe Schwestern und Brüder, ist Werbung für einen Straftatbestand – und das ist kriminell! Hier entkriminalisieren zu wollen, bedeutet einen weiteren Dammbruch. Nicht für das Töten ist Werbung angesagt! Angesagt ist Werbung für das Leben! Niemand, habe das Recht, „über menschliches Leben zu verfügen, auch nicht in den ersten 12 Wochen“.

Quelle: ALFA-Newsletter

Kommentare

6 Antworten

  1. „Werbung“ für Abtreibung ist n i c h t kriminell, dafür aber die Verweigerung einer Abtreibung, wie es vor ein paar Jahren in zwei Kölner katholischen Krankenhäusern der Fall gewesen ist.
    Ferner ist Betrug, arglistige Täuschung und Volksverdummung kriminell.
    Hierzu gehört, dass man einen Embryo zu einem „Menschen“ hochstilisiert, obwohl der Embryo in Wahrheit nur ein Zellklumpen ist.
    Ferner ist kriminell, von einer „vorgeburtlichen Kindstötung“ oder gar von „Mord im Mutterleib“ zu sprechen.
    Es ist kriminelle Volksverdummung, so zu tun, als fiele eine Abtreibung unter das 5. Gebot „Du sollst nicht töten!“

    1. Guten Tag,
      Sie schreiben sich wieder einmal unsinnig die Finger wund und drehen sich ständig im Kreise mit Ihrem Abtreibungstick.
      Daß Abtreibung kriminell, nämlich rechtswidrig ist, hat sogar das BVG mehrfach festgehalten.
      Aber bei Ihnen ist natürlich das Gegenteil kriminell, klar doch.
      Es ist arglistige Täuschung, zu behaupten, ein ungeborenes Kind sei „nur ein „Zellklumpen“.
      Was den Kölner Fall (Pille danach) betrifft, so haben Sie ersichtlich keine Ahnung davon. Zudem gilt: Wer abtreiben will, ist in einer katholischen Klinik nicht an der „passenden“ Stelle.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Guten Tag Frau Küble

        1. Das BVerfG hat zwar Schwangerschaftsunterbrechungen als „rechtswidrig“ verunglimpft,
        wie Sie feststellten. Ich aber stelle fest, dass im Grundgesetz n i c h t definiert ist, dass ab Befruchtung der Eizelle ein „Mensch“ vorhanden sein soll. Deswegen hat m.E. das BVerfG sich einen Willkürakt geleistet sowie eine Rechtsbeugung gem. § 339 StGB begangen. Ich werde aber nicht gegen das BVerfG Strafantrag stellen, weil ich genau weiss, dass keine Krähe der andern ein Auge aushackt bzw. „Reichswehr nicht auf Reichswehr schiesst“.

        2. Wenn Sie meinen, ich hätte „keine Ahnung“ von dem Kölner Fall vor ein paar Jahren,
        vielleicht gelingt es mir, Sie zu überzeugen, dass ich doch ein klein wenig Ahnung davon habe. Eine – „mutmasslich“ – vergewaltigte Frau bat um die Pille Danach, was ihr verweigert wurde. Das war in groben Zügen der Sachverhalt. Wenn Sie mit „keine AHnung“ meinen, dass ich „anderer meinung“ bin als Sie, dann könnte ich ebenso sagen, Sie hätten keine Ahnung, weil Sie entgegengesetzter meinung sind als ich.
        Und wenn Sie sagen, wer abtreiben wolle, sei in einem katholischen Krankenhaus nicht an der richtigen Stelle: Es gibt zwei Möglichkeiten. Die eine Möglichkeit besteht darin, die Forderungen den Umständen anzupassen, die zweite darin, die Umstände den Forderungen anzupassen. Die Möglichkeit, die Umstände den Forderungen anzupassen heisst konkret, entweder die Katholischen Krankenhäuser führen auch Abtreibungen durch oder man müsste die katholischen Krankenhäuser „zumachen“. Ich weiss, das ist eine gewagte Forderung, die an die Wurzeln des Systems geht. Es ist schwer, aber nicht unmöglich, so eine Forderung durchzusetzen. Übrigens: Vor ein paar Wochen erfuhr ich von den Maltesern, dass die Malteser-Krankenhäuser Abtreibungen durchführen?!

        3. Und wenn wir uns streiten, ob eine befruchtete Eizelle oder ein Embryo bereits ein
        „Mensch“ sein soll, dann stelle ich der Vollständigkeit halber fest, dass eine befruchtete Eizelle bzw. ein Embryo, selbst wenn man diesen unversehrt aus dem Uterus entfernt,
        n i e m a l s zu einem extrauterin überlebensfähigen Menschen wird. Bis heute gibt es keinen künstlichen Uterus, obwohl seit Jahrzehnten krampfhaft versucht wird, so einen zu erfinden. Man kann einen Embryo auch nicht mit einer Beatmungsmaschine, einer Herz-Lungen-Maschine und sonstigen hochtechnischen Apparten zu einem „Menschen“ hin entwickeln. Diese T a t s a c h e n sind für mich der Beweis, dass ein Embryo eben kein Mensch ist, sondern das ist er erst ab der Geburt, wie der Supreme Court der USA am 22.01.1973 mit dem allen Abtreibungsgegnern verhassten Urteil Roe vs. Wade entschieden hat.
        Und auch die Charta der Menschenrechte beginnt mit dem Satz „Alle Menschen sind frei und … geboren, es heisst nicht „gezeugt“. Für mich ist das der Beweis, dass die Vereinten Nationen ebenfalls annehmen, dass das Menschsein ab der Geburt beginnt.
        Und die CDU hat 1985 zusammen mit der FDP den „fälschungssicheren Personalausweis“ eingeführt, in dem klar, deutlich und unmissverständlich die Geburt als Beginn des Menschseins angegeben wird.
        Und auch die Katholische Kirche erkennt indirekt an, dass das Menschsein ab der Geburt beginnt, denn in katholischem Schriftgut wird geschrieben, dass Papst Sowieso am … „geboren“, nicht „gezeugt“ oder „empfangen“ wurde.
        Ich habe mich darüber mehrfach mit katholischen Pfarrern gestritten, die meinten, die Empfängnis sei deshalb nicht in den Archiven verzeichnet, weil man im Gegensatz zur Geburt nicht weiss, ob eine Empfängnis stattgefunden habe. – Und genau dieser Schuss geht nach hinten los, eben deshalb, weil man nicht weiss, ob eine Empfängnis stattgefunden hat oder nicht, ist diese als Indikator für den beginn des Lebens untauglich. Und nicht nur deshalb, sondern auch, wie Sie wissen, weil eine befruchtete Eizelle nicht ausserhalb des Uterus (über)leben kann.

        3. Sie attestieren mir einen „Abtreibungstick“. – Das nehme ich Ihnen nicht übel, das können
        Sie im Rahmen der Meinungsfreiheit gerne sagen, ich würde es eher so bezeichnen, dass ich kompromisslos für das Recht auf Schwangerschaftsunterbrechung (Abtreibung, Abortus, Schwangerschaftsabbruch) kämpfe. Ich selber habe auch schon zwei Kindern das Leben geschenkt und bisher noch nicht abgetrieben, was mich nicht davon abhält, mir dieses Recht vorzubehalten.
        Freundlichen Gruss
        Lilo

        1. Guten Tag,
          ich arbeite für das CHRISTLICHE FORUM komplett ehrenamtlich – auch am heutigen Sonntagabend und dies seit Stunden – und habe leider keine Zeit, ständig auf Ihre Kommentare zu antworten.
          Aber lassen Sie sich zur Kölner „Vergewaltigungs“-Causa (zu der wir übrigens damals hier zahlreiche Artikel veröffentlicht haben – siehe unter Kategorie „Pille danach“), daß die angebliche Vergewaltigung nicht nur unbewiesen, sondern fragwürdig ist – und daß zudem Prof. Dr. Rudolf Schöttler (FDP) hierzu folgendes schrieb:
          Jeder Kundige wusste aber, dass der Anruf der Notfallärztin, die die Frau medizinisch versorgt hatte, wegen einer gynäkologischen Spurensicherung bei den beiden Krankenhäusern im Wesentlichen deshalb abschlägig beschieden wurde, weil diese die Untersuchung weder durchführen konnten noch durften
          (Quelle: http://kath.net/news/44636)
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

      2. Nochmals Guten Tag, Frau Küble,

        am besten, „we agreee to disagree“, wir vereinbaren, dass wir beide unvereinbare Standpunkte haben.
        Das ist aber sehr fruchtbar. Ich erinnere an den Ausspruch eines Menschen, von dem Sie auch nicht viel halten, nämlich Karl Marx, der u.a. sagte: „Die Widersprüche sind der Quell aller Bewegung!“ Wenn zwei Gegenpositionen, zwei Extrempositionen aufeinanderprallen, werden die LeserInnen des Christlichen Forums zum Nachdenken angeregt.
        Freundlichen Gruß
        Lilo

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