Zollitsch: „Schutz der Ehe ist keine Diskriminierung“
Unterschiedlich haben die beiden großen Kirchen in Deutschland auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, das Ehegattensplittung müsse auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gelten. Während die EKD (Evgl. Kirche in Deutschland) die Entscheidung begrüßte, übte die Deutsche Bischofskonferenz Kritik.
Der Vizepräsident des EKD-Kirchenamtes, Friedrich Hauschildt, nannte es gegenüber der evangelischen Nachrichtenagentur IDEA ethisch geboten, Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortungsbereitschaft in allen Formen des Zusammenlebens zu stärken. Dazu leiste die Rechtsform der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen wichtigen Beitrag.
Deshalb sollten laut EKD Regelungen im Vermögens-, Unterhalts-, Versorgungs- und Steuerrecht unterstützt werden, die das verbindliche Zusammenleben stärkten: „Insofern ist die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für mehr gesetzliche Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu begrüßen.“
Dagegen erklärte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch: „Die katholische Kirche lehnt die Gleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften ab.“
Bereits 2002 habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung davon gesprochen, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft etwas anderes als die Ehe sei und keine „Ehe unter falschem Etikett“.
Zollitsch weiter: „Daher ist unserer Auffassung nach eine unterschiedliche steuerrechtliche Behandlung angebracht, etwa wenn man in Betracht zieht, dass aus Ehen in aller Regel Kinder hervorgehen, was für die eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht zutrifft.“
Eine unterschiedliche Behandlung dieser Partnerschaften und der Ehe stelle deshalb keine Form der Diskriminierung dar, „sondern betont den Wert, den die Ehe für die Gesellschaft hat“.
Quelle: www.idea.de
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