Keine Zweidrittel-Mehrheit für Segnungs-Antrag
Gleichgeschlechtliche Partner können sich auch künftig in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg nicht öffentlich segnen lassen. Das hat die Synode bei ihrer Tagung am 29. November in Stuttgart entschieden.
Der entsprechende Gesetzesvorschlag des Oberkirchenrates erhielt nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit. Von 96 Synodalen stimmten 62 dem Vorschlag zu, 33 lehnten ihn ab, einer enthielt sich. Für eine Zweidrittel-Mehrheit wären 64 Ja-Stimmen nötig gewesen.
Landesbischof Frank Otfried July hatte sich kurz vor der entscheidenden Abstimmung vor der Synode nochmals nachdrücklich für den Vorschlag des Oberkirchenrates eingesetzt. Dieser sah vor, dass der Kirchengemeinderat mit einer Dreiviertel-Mehrheit und der Pfarrer einer öffentlichen Segnung zustimmen müssen. Kirchengemeinden, die das ermöglichen wollten, hätten zudem selbst aktiv werden müssen. Außerdem war ein umfassender Gewissensschutz für Pfarrer vorgesehen.
Im Vorfeld der Synode hatten sich 324 Pfarrer, Vikare und Theologiestudenten verpflichtet, homosexuelle Partnerschaften weder zu segnen noch zu trauen (Stand 27. November). Darunter sind auch Dekane und ehemalige Mitglieder der Kirchenleitung.
Im Gegensatz zur württembergischen können in der anderen Landeskirche des Bundeslandes – der badischen – gleichgeschlechtliche Partner getraut werden. Ebenfalls möglich ist es in den Kirchen in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Hessen-Nassau, im Rheinland und der Evangelisch-reformierten Kirche.
In fast allen anderen Landeskirchen sind Segnungen möglich. Ausnahmen sind neben der württembergischen die bayerische und die schaumburg-lippische Landeskirche.
Quelle und vollständige IDEA-Meldung hier: http://www.idea.de/nachrichten/detail/wuerttemberg-keine-oeffentliche-segnung-fuer-homo-partnerschaften-103421.html