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NetzwerkB-Pressemitteilung vom 3. März 2015:

Das Verfahren gegen den ehem. Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wurde gegen eine Geldauflage von 5000 Euro eingestellt. Empfänger sollte der Kinderschutzbund Niedersachsen sein. Der aber will das Geld nicht annehmen.

Die Entscheidung, das ‚Kinderporno-Verfahren‘ für eine Zahlung von 5000 Euro einzustellen, sei ein „fatales Signal“.

NetzwerkB begrüßt die Entscheidung des Kinderschutzbundes Niedersachsen und fordert alle Einrichtungen auf, die sich für mehr Kinderschutz einsetzen wollen, das Geld von Edathy ebenfalls nicht anzunehmen.

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