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Klappt es noch mit der Gewaltenteilung? – Die Richter und der Termin im Kanzleramt

Von Felizitas Küble

Am 30. Juni lud Angela Merkel den ersten und zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts ins Kanzleramt zum Abendessen ein. Die Verfassungsrichter erschienen vollständig bei der Kanzlerin.

Der Präsident des BverfG, Dr. Stephan Harbarth, war vorher im Bundesvorstand der CDU tätig und saß auch für diese Partei im Parlament.

Wirklich reiner „Zufall“, daß Karlsruhe demnächst – am 21. Juli – eine Entscheidung zu fällen hat, von der Merkel direkt betroffen ist?

Es geht dabei weder um die Corona-Staatsmaßnahmen noch um ihre verfehlte Asylpolitik von 2015 (die laut Seehofer für eine „Herrschaft des Unrechts“ sorgte), sondern um ihre – gelinde gesagt – befremdlichen Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen am 5.2.2020 (als der FDP-Politiker Thomas Kemmerich unter anderem mit AfD-Stimmen gewählt wurde).

„Wie war das nochmal mit Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz?“ – Diese Frage stellt Johannes Boie im heutigen Editorial der „WELT am Sonntag“ (WamS) in genau diesem Zusammenhang.

Der Wams-Chefredakteur schreibt, die AfD habe in Karlsruhe geklagt:
„Die Partei möchte es nicht hinnehmen, dass die Kanzlerin nach der vermurksten Ministerpräsidentenwahl in Thüringen dieselbe von einer Reise in Südafrika aus als „unverzeihlichen Vorgang“ bezeichnete, der rückgängig gemacht werden müsse.“

Boie fügt hinzu:
„Man muss kein Freund der AfD sein, um die Forderung, dass eine Wahl „rückgängig gemacht“ werden müsse, in einer Demokratie zumindest seltsam zu finden. Als Kanzlerin könnte Merkel damit ihre Neutralität verletzt haben.“

Abschließend schreibt der Verfasser hinsichtlich des gemütlichen Beisammenseins der Richter bei Merkel und angesichts des zuvor als CDU-Politiker aktiven Präsidenten des BverfG:

„Das alles hat einen faden Beigeschmack. Nicht nur wegen des Abendessens. Sondern auch – vielleicht sogar: vor allem – weil die obersten Leute im Staat ostentativ demonstrieren, dass es ihnen wirklich vollkommen egal ist, welchen Eindruck sie bei den Bürgerinnen und Bürgern hinterlassen.“

Ergänzende Artikel dazu hier: https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/abendessen-merkel-bundesverfassungsgericht/
und HIER: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/269573/

Kommentare

17 Antworten

  1. An den Kommentaren von Marienzweig sollten sich manche hier ein Beispiel nehmen, wie man
    sachlich und fundiert Stellung bezieht!

  2. Mal sehen, wie die Richter am Bundesverfassungsgericht bezüglich der Merkel-Äusserung entscheiden werden.
    Da es aber die verhasste AfD ist, die die Sache geklärt sehen möchte, gehe ich davon aus, dass es wie das sprichwörtliche „Hornberger Schießen“ ausgehen wird.
    Und wenn dazu noch drei Wochen zuvor ein gemeinsames Abendessen genossen wurde, kann kaum von Unabhängigkeit, sondern eher von persönlicher Befangenheit gesprochen werden.
    Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass die Äusserung Angela Merkels als rein private Meinung gewertet wird und ihr deshalb keinen Vorwurf zu machen sei.
    Denn Angela Merkel ist „gut“, die AfD hingegen das Gegenteil.

      1. Ja, natürlich war es Ironie!
        Politik und Medien tun ihr Bestes, uns zu sagen, wie unmöglich und undemokratisch die AfD ist.
        Doch ich bin erwachsen und nehme mir die Freiheit, mein eigenes Urteil zu bilden und das muss sich nicht zwangsläufig mit der veröffentlichten Meinung decken.

  3. Alle Gewalt geht von Merkel aus? Wir werden nie wieder hinter Merkel zurückfallen. Zu sehr sind die demokratischen Strukturen inzwischen degeneriert, was man u.a. an der Verfilzung mit dem Verfassungsgericht, Gerichtsurteile, Polizeiverhalten,u.a. erkennen kann. Je mehr, der Rechtsstaat proklamiet wird, umso weniger ist er vorhanden. S. „Mauerbau“.
    Mitdenkende Bürger werden immer mehr das Vertrauen in die Politiker u.a Führungskräfte (z.B. Professoren) verlieren. Bürger wacht auf!

  4. Zunächst mal finden solche Termine immer wieder statt
    was wird den das BVG genau entscheiden
    über den Rücktritt, das geht nicht, den der erfolgte freiwillig durch Herrn Kemmerich
    also kann das Bundesverfassungsgericht nichts entscheiden, ob es die Möglichkeit hat einen Politiker zu Rügen weiß ich nicht

    1. Guten Tag,
      der Rücktritt von Herrn Kemmerich erfolgte nach massivem Druck, falls Ihnen das entgangen sein sollte – und nach jener Aufforderung Merkels, die Wahl sei „unverzeihlich“ und müsse „rückgängig gemacht“ werden.
      Das war doch eine klare Ansage der Kanzlerin – oder?!
      Falls Sie das vergessen haben: Kemmerich hatte die Wahl freiwillig angenommen.
      Solche dussligen Einwände bringen die Debatte wirklich nicht weiter.
      Übrigens steht doch klar im Artikel, daß das BverfG nicht über den Rücktritt entscheidet, sondern über jene Äußerung von Frau Merkel.
      Also bleiben Sie doch wenigstens beim Thema und labern Sie nicht ständig ins Blaue hinein.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

      1. Ja aber was soll den die Konsequenz sein? Kann das BVG die Kanzlerin Rügen oder Ermahnen
        was für Möglichkeiten bestehen
        das ganze klingt ach die böse Kanzlerin aber was ist die Substanz, was genau steht in der Klage der AfD?

        1. Guten Tag,
          lesen Sie doch erst einmal den Artikel durch, statt immer wieder ahnungslos tuende Fragen zu stellen, die völlig überflüssig sind.
          Der WamS-Chef hat das Problem doch begründet und beim Namen genannt.
          Schonmal was von staatlicher Neutralität und Respekt vor demokratischen Wahlen gehört?!
          Freundlichen Gruß
          Felizitas Küble

          1. Man wird argumentieren Frau Merkel habe als Parteivorsitzende ihre Meinung gesagt
            Meine Frage ist was wäre die Konsequenz einer Verurteilung außer Wahlkampf Munition für das AfD Gesindel

          2. Guten Tag,
            es ist Ihnen aber nicht entgangen, daß die Frau Parteivorsitzende zugleich als Bundeskanzlerin amtiert?
            Im übrigen: Welcher Kommentar käme wohl von Ihnen mal wieder, würden wir vom „grünen Gesindel“ reden?!
            Soviel zum Thema linke Doppelmoral!
            Freundlichen Gruß
            Felizitas Küble

  5. Wieder frage ich mich: wie macht sie das?
    Warum hat sie eine solche Macht?

    Die Frau werden wir nicht los, bis zu ihrem letzten Atemzug nicht. Die wird aus dem Hintergrund die Strippen ziehen …

    Aber es heisst:
    GOTT setzt „Könige“ ein und ab ..

    Führt GOTT sozusagen unsere sogenannten „Autoritäten“ vor, sowohl im säkularen als auch im kirchlichen Bereich?
    Kein Rückgrat, es geht nur Pfründe und Macht?

  6. Täter haben inzwischen teilweise mehr Rechte als Opfer. Opfer wie in Würzburg sind selber schuld, wenn sie heimgesucht werden. Vielleicht geht es aber auch nur darum, endgültig unsere Souveränität, die Verfassungsklauseln, die damals noch im GG vorhanden waren, auszutauschen, um Ursula von der Leyen als neues Staatsoberhaupt zu krönen. Nachbildung Amerika einmal anders, so dass Deutschland nur noch ein Bundesstaat der EU ist.

  7. Reichlich unbekümmert, ja sogar dreist:
    Kanzlerin und Richter geben sich noch nicht einmal pro forma die Mühe, dem Eindruck einer Kungelei den Boden zu entziehen.
    Von der Politik, von den Politikern ist man ja schon einiges gewohnt und allzu großes Ansehen genießen sie sowieso kaum noch.
    Aber Richtern, dazu vom Bundesverfassungsgericht, müsste doch klar sein, dass sie Gefahr laufen, unglaubwürdig zu werden.
    Unabhängigkeit sieht anders aus.
    Ist ihnen ein gemeinsames Essen mit der Kanzlerin also tatsächlich wichtiger als ihr Ansehen bei der Bevölkerung?
    Wäre dies so – was würde das über ihr Selbstbild als unabhängige Richter verraten?
    Nichts Gutes!

    1. Das Problem des jährlich wiederkehrenden Essens hätte man zwecks Scheinwahrung bis nach dem Prozess verschieben können. So zeigt man offen, dass man keinen Charakter besitzt.

  8. Typische DDR-Manier von Merkel. Die Richter zum Abendessen einladen.
    Wieso keine Videoschalte?
    Könnten sich evtl. Dritte zuschalten.

    Es gibt viel zu besprechen und so ein Abendesssen ist doch viel schöner. Ich denke, das Ganze lief auf Staatskosten..

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