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Krefeld: „Mildes Urteil“ für den Heilpraktiker eines alternativen „Krebszentrums“

Von Bernd Harder

Von einem „erstaunlich milden Urteil“ schreibt die FAZ.
Der Heilpraktiker Klaus R., der in seinem „Biologischen Krebszentrum“ in Brüggen am Niederrhein gegen hohe Honorare Patienten mit dem Präparat 3-Bromopyruvat (3BP) behandelt hatte, ist zu zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz verurteilt worden.

Im Juli 2016 habe der 61-Jährige den Tod von drei seiner Patienten verschuldet. Ein 55-j. Mann aus den Niederlanden, eine 43-j. Niederländerin und eine 55-j. Belgierin starben nach einer Behandlung.

MedWatch hat den Prozess in Krefeld beobachtet. In ihrem Abschlussbericht schreibt die Carl-Sagan-Preisträgerin Claudia Ruby:

„Tatsächlich räumt das Gesetz Heilpraktikern in Deutschland sehr weitreichende Befugnisse ein, obwohl keinerlei Ausbildung nötig ist. Heilpraktiker müssen lediglich eine mündliche und eine schriftliche Prüfung beim Gesundheitsamt bestehen, die der Gefahrenabwehr dient….

Als Konsequenz aus dem Fall hat der Bundestag im Juni das Arzneimittelgesetz geändert: Heilpraktiker müssen nun zuerst eine Genehmigung einholen, bevor sie rezeptpflichtige Arzneimittel herstellen dürfen – bislang mussten sie dies der zuständigen Behörde nur anzeigen.“

Quelle und vollständiger Text hier: https://blog.gwup.net/2019/07/17/urteil-zwei-jahre-haft-auf-bewaehrung-fuer-den-heilpraktiker-von-der-alternativen-krebsklinik-in-brueggen-bracht/

 

 

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