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Am 14. Januar 2025 verurteilte ein von Russland kontrolliertes Gericht in der Krim-Stadt Sewastopol zwei Zeugen Jehovas, den 53-jährigen Sergej Schigalow (Foto oben) und den 55-jährigen Viktor Kudinow zu jeweils sechs Jahren Haft wegen Aktivitäten einer verbotenen „extremistischen“ Organisation. (Die Krim gehört völkerrechtlich zur Ukraine und ist eine autonome Republik.)

Am 27. Januar legten sie gegen das Urteil Berufung ein. Die Berufungen werden vor dem Stadtgericht Sewastopol verhandelt, und die beiden Zeugen befinden sich bis dahin im Untersuchungsgefängnis in Simferopol.

Die Zeugen Jehovas stellten nach dem Urteil fest:

„Allein in den letzten zwei Jahren [ab 2022] hat sich auf der Krim die Zahl der Angeklagten verdoppelt – von 16 auf 32. Elf Gläubige wurden zu langen Haftstrafen in Arbeitslager geschickt.“

Sollten Schigalow und Kudinow ihre Berufungen verlieren, würde die Zahl der auf der Krim inhaftierten religiösen bzw. politischen Gefangenen auf 13 steigen.  

Russland hat die Zeugen Jehovas 2017 verboten und setzt dies auch auf der besetzten Krim illegal durch.

Quelle und Muster-Bittschriften für die Verfolgten hier: http://www.akm-online.info/

 

Kommentare

10 Antworten

  1. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf Raymond Franz lenken. Er war Mitglied der Leitenden Körperschaft der WTG und der Neffe des früheren Präsidenten Frederick William Franz. Er vermittelt in seinen Büchern „Der Gewissenskonflikt“ und „Auf der Suche nach christlicher Freiheit“ tiefe Einblicke in die Organisation, die er aus Gewissensgründen verlassen hatte. Diese Informationen werden in der  Versammlung der ZJ nicht vermittelt, jetzt können Sie Ihren Horizont zum „Kanal Gottes“ erweitern.
    https://ausstieg-info.de/buecher-2/#buy_books

    Wenn die Organisation behauptet, Kritik wäre vom Satan und darf deshalb von ZJ nicht gelesen werden, so widerspricht das der Aussage in 1.Tim. 4,16!

    Leider werden in vielen Bereichen die Menschen zur Unmündigkeit degradiert.

    „Es ist so bequem, unmündig zu sein.“
    Aus dem Essay „Was ist Aufklärung“ von Immanuel Kant

    Lasst euch von niemand in irgendeiner Weise irreführen.
    2.Thessalonicher 3,2a

    https://www.zdf.de/dokumentation/die-spur/diespur-zeugenjehovas-gesellschaft-diskussion-politik-glauben-deutschland-100.html 

  2. Erstens gehört die Krim den Krimtartaren. Zweitens werden die Zeugen Jehovas nicht in die ACK aufgenommen, weil sie nicht als Christen gelten.

  3. Ich habe grundsätzlich kein Verständnis dafür, wenn man Menschen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung einsperrt.
    Kein Verständnis habe ich aber dafür, dass eine christliche Plattform Zeigen Jehovas anscheinend als „gleichgestellt“ ansieht, was die Einstellung zum Evangelium betrifft. Von den Zeugen Jehovas wird z.B. die Sohnschaft Jesu abgelehnt,
    In 1. Johannes Brief wird das als Unglaube klar dargestellt

    1. Guten Tag,
      es geht hier allein um die Religions- und Meinungsfreiheit, nicht um die theologischen Standpunkte der Zeugen Jehovas, die mir durchaus als irrig bekannt sind.
      Wir haben z.B. mehrmals Meldungen von Menschenrechtsorganisationen gebracht, die gegen die Verfolgung von muslimischen Minderheiten (in Rot-China oder unter dem Buddhismus) protestiert haben, weswegen hier sicherlich der Islam nicht als „Glaube“ in unserem Sinne anerkannt wird.
      Bleiben Sie doch einfach bei der Sache, von als „gleichgestellt ansehen“ kann keine Rede sein.
      Übrigens handelt es sich bei diesem Beitrag über die verfolgten Zeugen Jehovas um einen Text aus einem anderen christlichen Portal, wozu ja auch verlinkt wird.
      Noch etwas: Die mutigen Persönlichkeiten, die sich für verfolgte Juden im Dritten Reich eingesetzt haben, wollten damit keineswegs das Judentum dem Christentum inhaltlich irgendwie gleichstellen.
      Es geht dabei allein um Gerechtigkeit und Nächstenliebe.
      Noch vor kurzem haben wir einen Artikel gegen den Synkretismus (Religionsvermischung) veröffentlicht, siehe meinen Nachruf auf Prof. Christian Gnilka.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

  4. Der Artikel in dieser Zeitschrift bildet eine MEINUNG ab. Dem kann man zustimmen oder auch nicht, falls man Aspekte berücksichtigen möchte, die im Artikel nicht erwähnt werden. Die (geo)-politischen Auswirkungen des Maidan-Putsches hatte die Sicherheitslage erheblich verschoben und instabil gemacht. Diesen Hintergrund, der ausreichend beleuchtet und einbezogen werden muss, der einen Vormarsch der NATO auch auf die Krim bedeutete, darf man nicht außer acht lassen.

  5. Eine Klarstellung, die Bevölkerung der Krim hat sich mit einer Volksabstimmung für Rußland entschieden. Obwohl das selbe Verfahren im Kosovo zur Anerkennung geführt hat, wird es hier verweigert.

      1. Na, so eindeutig ist die Sache selbst in dem von Ihnen verlinkten Artikel nicht oder sind Sie selbst Völkerrechtlerin um das eindeutig bewerten zu können? MfG, B. Kaiser

        1. Guten Tag,
          man muß kein Völkerrechtler sein (Sie sind es auch nicht), um einen Artikel zu verstehen, bei dem es schon einleitend heißt:
          „Auf der Krim wurden jedoch elementare Durchführungsregeln verletzt. Daher ist das Referendum völkerrechtlich irrelevant. Es handelte sich um eine „comédie plébiscitaire“ zur Verbrämung der militärischen Besetzung und der anschließenden Annexion der Halbinsel durch Russland.“
          In dem folgenden ausführlichen Aufsatz wird diese Bewertung nicht widerlegt oder relativiert, es bleibt es bei der Kritik (Referendum nicht verfassungsgemäß).
          Freundlichen Gruß
          Felizitas Küble

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