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Kritik am FAZ-Artikel "Salz der Erde" des ehem. bayerischen Kultusministers Hans Maier

In seinem ausführlichen Artikel „Salz der Erde“   – veröffentlicht in der Frankfurter Allgemeinen vom 14. 5.2012  –  befaßt sich Prof. Dr. Hans Maier ausführlich mit dem „politischen Katholizismus“, dessen Werdegang er erläutert, aber auch mit dem Weltauftrag der katholischen „Laien“ sowie dem Wechselspiel zwischen derem Engagement und dem Selbstverständnis der Kirchenleitung.
Hierbei schreibt der Verfasser und frühere bayerische Kultusminister, die „Bedeutung des Laienelements in der Kirche“ sei im 2. Vatikanischen Konzil „auch theologisch legitimiert“ worden, zumal man dort Laien erstmals als „Stand“ erwähnt habe.
Es kommt allerdings weniger auf begriffliche Feinheiten an; das kirchliche Lehramt hat die Bedeutung des „Laienelements“ stets anerkannt, man denke etwa an zahlreiche Personen aus dem Kirchenvolk, verheiratete oder ledige Männer und Frauen, die selig- bzw. heiliggesprochen wurden.
Außerdem ist vor allem die Firmung ein Sakrament, das besonders zum Laienapostolat animiert und dazu Kraft und Segen von oben vermittelt.
Auch die Tatsache, daß ausgerechnet die katholische Zentrumspartei (gegründet 1870) die älteste Partei in Deutschland ist, spricht durchaus dafür, daß das katholische Kirchenvolk sich sehr früh seiner besonderen „Laienverantwortung“ bewußt war  –  und dies bereits 90 Jahre vor dem 2. Vatikanum.
Es bedurfte für diesen Einsatz von Katholiken keiner ausdrücklichen „theologischen Legitimation“, weil dieser Weltauftrag ohnehin nicht umstritten war. Vielmehr ergab sich gerade aus der wechselseitigen Solidarität zwischen Bischöfen, Priestern und Kirchenvolk, aus dem unerschütterlichen Zusammenhalten in schwer bedrängter Zeit die siegreiche Überwindung von Bismarcks „Kulturkampfs“ zugunsten der katholischen Seite.
Angesichts der Erfolgsgeschichte des „Zentrum“ samt seinen Errungenschaften etwa in der Sozialgesetzgebung erstaunt mich die Bemerkung des Verfassers, „Generationen katholischer Laien“ seien mittels des Kirchenrechts „mit oft fragwürdigen Argumenten in ihrem politisch-parlamentarischen Engagement eingeschränkt“ worden. Diese Behauptung bleibt ohne jeden Beleg.
Sodann weist Hans Maier darauf hin, daß seit der Würzburger Synode (1971 bis 1975) „Laien auch in den Pfarrgemeinde-, Dekanats- und Diözesanräten mitwirken“. Er verschweigt aber, daß auch das neue Kirchenrecht, das 1983 eingeführt wurde und das ausdrücklich pfarrliche „Pastoralräte“ erwähnt (CIC can. 536 § 1-2), diese Räte als hilfreiches Beratungsgremium des Pastors versteht, nicht etwa als Organ mit Entscheidungsbefugnis.
Es wurde in deutschen Bistümern (mit Ausnahme von Regensburg) versäumt, die „Ergebnisse“ der Würzburger Synode insoweit endlich dem geltenden Kirchenrecht anzupassen, zumal der CIC zugleich darauf besteht, daß der Pfarrer Vorsteher des Pastoralrats ist.  Die wesentliche Hirtensorge und Hirtenverantwortung obliegt nun einmal dem Pfarrer; diesen Auftrag kann er nicht an ein „Rätesystem“ delegieren, das mitunter zu einer Rätediktatur verkommt, wodurch der Priester blockiert wird, statt ihm helfend beizustehen, wie es Aufgabe der „Pastoralräte“ sein sollte.
Konfrontation statt Kooperation mit dem Pfarrer kann aber gewiß nicht Sinn der Veranstaltung sein!
Dem Laienapostolat wäre es ohnehin dienlicher, wenn der hinderliche Wahlmodus entfällt, zumal die Wahlbeteiligung vor allem in Großstädten peinlich gering ist.
Viel besser erscheinen mir freiwillige Arbeitskreise, an denen sich jeder interessierte Katholik aus dem Kirchenvolk beteiligen kann. Angesichts bedauerlicher Pfarrei-Zusammenlegungen werden hier in Münster solche AGs und Ausschüsse vor Ort wiederbelebt, damit sich jeder einsetzen kann, wie es seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Spontanität des Laien-Engagements wird durch das festgefahrene Wahl- und Rätesystem eher behindert als gefördert.
Sodann erwähnt der Verfasser, daß katholische Politiker in demokratieüblicher Weise mitunter auch „Kompromisse eingehen“, wobei sie „das Ergebnis auf ihr Gewissen nehmen müssen“. –  Das „Gewissen“ schwebt aber nicht im luftleeren Raum, sondern bedarf einer Orientierung an den Zehn Geboten, am „Naturrecht“ und am „Sittengesetz“ (das selbst unser Grundgesetz erwähnt, vgl. Art 2,1).
Ein Subjektivismus, der sich nicht am objektiven Sittengesetz orientiert, führt leicht in die Irre, denn irren ist menschlich, Gottes Gebote aber sind göttlich und damit unfehlbar.
Um seinen Gewissenshinweis zu verdeutlichen, schreibt Maier: „Es kann auch vorkommen, dass Laien nach reiflicher Gewissensprüfung Aufgaben übernehmen, die das Amt nicht weiterführen kann oder will  – ein Beispiel in Deutschland ist die Gründung von „Donum vitae“. Seit dem Ausstieg der Bistümer aus der Schwangerschaftskonfliktberatung führen Laien diese mit Hilfe des Vereinsrechts weiter.“
Die katholischen Bistümer sind zwar aus der Schwangerenkonfliktberatung ausgestiegen, aber zugleich verstärkt in die (ebenfalls gesetzliche vorgesehene) Schwangerenberatung eingestiegen. Die mitunter immer noch verbreitete Vorstellung, wonach kirchliche Stellen keine Schwangeren mehr beraten würden, trifft also nicht zu.
Der kirchliche „Ausstieg“ bezieht sich vielmehr auf die Weigerung, einen Beratungsschein auszustellen, der die straffreie Abtreibung des ungeborenen Kindes ermöglicht. Diesen verhängnisvollen „Schein“ bezeichnete der im Jahre 2000 plötzlich verstorbene Erzbischof Johannes Dyba als „Lizenz zum Töten“.
Der Vatikan gab dem Fuldaer Bischof bekanntlich recht und ordnete an, daß deutsche Bistümer die „Scheinberatung“ verlassen, um das glaubwürdige Zeugnis der Kirche zugunsten des Lebensrechts nicht weiter ins Zwielicht zu rücken.
Im Protest gegen diese Entscheidung wurde der Verein „Donum vitae“ unter Beteiligung von Politikern aus CDU/CSU gegründet, dessen Wirken der Verfasser zu würdigen versucht, indem er den Gründern eine „reifliche Gewissensprüfung“ attestiert. Dies mag sein, wie es will, der springende Punkt ist aber die Frage, ob die Arbeit von „Donum vitae“ dem christlichen Auftrag entspricht, das menschliche Leben in all seinen Phasen zu schützen.
Da der Verein den fatalen „Beratungsschein“ ausstellt, der für die Straffreiheit der Abtreibung erforderlich ist, verdunkelt er das eindeutige Zeugnis der Kirche zugunsten des Lebensrechts, was Hans Maier aber offenbar nicht wahrhaben möchte.
Felizitas Küble, Leiterin des Christoferuswerks in Münster
PS: Diese Stellungnahme wurde als Leserbrief an die FAZ geschickt, aber bislang nicht veröffentlicht
 
 
 

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