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Kritik an Cancel Culture des AStA in Münster

Zu den Forderungen des AStA der Universität Münster, Professor Dr. med. Paul Cullen die außerplanmäßige Professur zu entziehen und ihn nicht länger lehren zu lassen, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski (siehe Foto), heute in Augsburg:

Die Berichte über die Vorgänge um Professor Dr. med. Cullen, ehrenamtlicher Vorsitzender des Vereins „Ärzte für das Leben“, lösen Empörung und Entsetzen aus.

Wer die gegen Cullen erhobenen Vorwürfe anhand der vom AStA Münster ins Feld geführten Quellen überprüft, kann nur den Kopf schütteln über so viel Dreistigkeit.

Da stellt eine Gruppe angehender Akademiker/innen unter dem Vorwand, man mache sich um Wissenschaftlichkeit und Fairness an der Uni Sorgen, Behauptungen ins Netz, die unwissenschaftlich, unredlich und unhaltbar sind.

Abtreibungen – die Tötung ungeborener Menschen im Mutterleib – sind nach deutschem Recht rechtswidrige Handlungen, die unter bestimmten Voraussetzungen lediglich straffrei gestellt werden.

Einem Arzt, der das Wohl aller seiner Patienten in Blick haben muss, zum Vorwurf zu machen, sein diesbezügliches ehrenamtliches Engagement sei antifeministisch, ist absurd und lächerlich. Schließlich sind Frauen von Abtreibungen doppelt betroffen: Als handelnde Subjekte, die in Schwangerschaftskonflikten häufig von ihrem Umfeld allein gelassen und bisweilen gar zur Abtreibung gedrängt werden.

Aber auch als Opfer: Rund die Hälfte der hierzulande abgetriebenen Kinder sind Mädchen. In anderen Teilen der Erde – in vielen Ländern Asiens oder Osteuropas – werden Mädchen sogar bevorzugt und gezielt abgetrieben. Wer wie Professor Cullen dagegen seine Stimme erhebt, kann unmöglich ein Antifeminist sein.

Die Vorgehensweise des AStA Münster grenzt an eine Rufmordkampagne und erinnert an die Cancel Culture in den USA und Kanada, der bereits 122 Professoren zum Opfer gefallen sind. Nun soll also offenbar auch hier ein Professor zu Fall gebracht werden, dessen moralische Überzeugungen nicht denen einiger Studierender entsprechen. Anders als Professor Cullen geben sie sich dabei jedoch nicht zu erkennen und verstecken sich feige hinter dem AStA und einer Gruppe namens „kritische Mediziner:innen“.

Statt offen ihre Überzeugungen zu vertreten und persönlich die Haftung für die Vorwürfe zu übernehmen, mit denen sie Professor Cullen überziehen, eröffnen sie – wie Heckenschützen aus sicherem Versteck – das Feuer auf ihr Opfer und starten eine Schmutzkampagne gegen einen Dozenten, der ihre politischen Ideologien nicht teilt und werfen ihm vor, in seinem außeruniversitären Engagement unwissenschaftliche Standpunkte zu vertreten.

In Wahrheit ist es genau umgekehrt: Das Leben von Menschen beginnt nach naturwissenschaftlichen Erkenntnissen mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Bei jeder Abtreibung stirbt ein kleiner, einzigartiger Mensch.

Wer Lehrende von der Universität jagen will, die sich auch außeruniversitär zu wissenschaftlichen Fakten bekennen, offenbart erheblichen Nachholbedarf beim Verständnis von Grundbegriffen der akademischen Lehre und der demokratischen Kultur und weckt große Zweifel an seiner eigenen Fähigkeit, ein Studium erfolgreich absolvieren und akzeptable Beiträge zur demokratischen Kultur des Landes leisten zu können.

Für Fairneß, Vielfalt und das Recht auf freie Meinungsäußerung tritt in der Causa CULLEN auch eine Petition ein, die von Studierenden der Universität Münster gestartet wurde, wobei der Aufruf bereits ca. 1400 Unterzeichner gewinnen konnte:

HIER geht es zu einer Solidaritäts-Petition pro Cullen von Studierenden aus Münster, die bereits von über 1500 Personen unterzeichnet wurde: https://www.change.org/p/studierende-der-wwu-statement-f%C3%BCr-freie-meinungs%C3%A4u%C3%9Ferung-und-kulturelle-diversit%C3%A4t-an-der-wwu

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Kommentare

8 Antworten

  1. Freiheit der Wissenschaft
    Konservative an den Universitäten: Diskriminierung und Selbstzensur
    In den USA, Kanada und Großbritannien diskriminiert ein erheblicher Teil der Akademiker Konservative bei Stipendien und Publikationen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung. Die Autoren um den kanadischen Politikwissenschaftler Eric Kaufmann beklagen zudem einen Mangel an Meinungsvielfalt unter den Lehrkräften.
    weiter
    JF Kommentare 0 Kommentare– 1. März 2021

    https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2021/diskriminierung-und-selbstzensur/

  2. Frau Kaminski meint, das Leben von Menschen beginne mit der Verschmelzung von Ei und Samen. Das heisst aber noch lange nicht, dass Ei und Samen bereits ein „Mensch“ sind, das ist erst ab der Geburt der Fall. Wenn man die befruchtete Eizelle unversehrt aus dem Bauch der schwangeren Frau entnimmt, gibt es keine Möglichkeit, aus dieser befruchteten Eizelle einen Menschen zu machen, der ausserhalb des Bauches einer Frau leben kann.
    Zu dieser Auffassung kam auch der US-amerikanische Oberste Gerichtshof(Supreme Court) in seiner Grundsatzentscheidung Roe vs. Wade. Ich weiss, dass die Abtreibungsgegner dieses Urteil am liebsten aufheben würden. Aber das spielt keine Rolle, wenn der Supreme Court gesprochen hat, hat er gesprochen, auch wenn einigen Leuten dieses Urteil nicht passt. Bei uns stossen höchstrichterliche Urteile auch selten oder nie auf ungeteilte Zustimmung.
    Und dann habe ich noch eine Rechtsquelle, welche meine Ansicht stützt: Der Art. 1 der Charta der Menschenrechte lautet: „Alle Menschen sind frei und gleich an Rechten und Würden geboren.“ An dem Wort „geboren“ erkennt man, dass erst ab der Geburt ein Mensch vorliegt, nicht bereits ab der Zeugung.

    Ich bin zum ersten Mal auf das Christliche Forum gestossen. Ich habe nichts gegen Kritik, im Gegenteil, alle Leserinnen und Leser sind herzlich gebeten, mich wegen meines Standpunktes in Grund und Boden zu kritisieren.

    1. Guten Tag,
      Sie schreiben in puncto Abtreibung und ähnlichen Themen viel Unfug oder Halbrichtiges (was ich trotzdem tolerant freischalte), aber mir fehlt die Zeit – immerhin arbeite ich komplett ehrenamtlich am CHRISTLICHEN FORUM – auf alles zu reagieren. Nur soviel sei mal klargestellt, ohne Sie deshalb gleich „in Grund und Boden zu kritisieren“:
      Wenn das Ungeborene erst ab der Geburt ein Mensch ist, wie Sie schreiben, somit am Ende des 9. Monat, was ist dann mit den Frühgeborenen? Auch ich kam ca. zwei Monate zu früh auf die Welt, ähnlich drei
      meiner Geschwister, darunter mein Zwillingsbruder. Waren wir also noch keine Menschen, als wir das Licht der Welt erblickten?
      Das widerlegt auch den Supreme Court, der tatsächlich die Abtreibung unbeschränkt freigab.
      Zudem braucht man sich nur Fotos von der Entwicklung des ungeborenen Kindes anschauen, die es zuhauf in Büchern und Broschüren gibt, um zu sehen, daß man schon im zweiten und erst recht im dritten Monat sher gut den typisch menschlichen Körper erkennen kann.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

      1. Sehr geehrte Frau Küble,

        erst mal vielen Dank, dass Sie alle meine Kommentare freigeschaltet haben.

        In der Tat, ich muss Ihnen in manchen Einzelfällen mehr oder weniger Recht geben.
        In der Tat kommt es vor, dass manche Frühchen schon nach 6-7 Monaten zur Welt kommen, in andern Fällen gibt es im 9. Monat der Schwangerschaft eine Totgeburt.
        „Interessant“, vielmehr kritisch wird´s, wenn eine Frau bzw. ein Mann wegen Abtreibung auf der Anklagebank sitzt.
        Dann stellen sich Fragen: In welchem Monat war das Schwangerschaftsgewebe? War das Schwangerschaftsgewebe extrauterin überlebensfähig?
        Zumindest kenne ich keinen Fall, in dem das Schwangerschaftsgewebe in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft extrauterin überlebensfähig war. Wenn eine Frau in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft abtreibt, kann man nichts einwenden.
        Kritisch wirds, wie Sie zu Recht feststellen, bei Spätabtreibungen. Aber auch hier gilt der Grundsatz: Im Zweifel für die Angeklagten. Wenn man vor Gericht nicht beweisen kann, in welchem Monat das abgetriebene Schwangerschaftsgewebe war, wenn man nicht beweisen kann, dass es eine Lebendgeburt geworden wäre, muss zugunsten der abtreibenden Frau für Recht erkannt werden, bzw. muss unterstellt werden, dass es im Falle einer Geburt zu einer Totgeburt geworden wäre und daher muss die abtreibende Frau zumindest aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden.
        Wir brauchen uns aber nicht wegen Einzelheiten lange streiten, Sie haben Recht, wenn Sie monieren, dass meine Meinung bzw. die Meinung der Pro-Choice-Bewegung nicht in jeder Hinsicht vollkommen und unfehlbar richtig ist.
        Was den Supreme Court in den USA anbelangt: Sicher, Sie haben nicht unrecht, wenn Sie dieses Urteil als – sagen wir mal – „nicht durchdacht“ bezeichnen. Aber: So oder so, egal wie der Supreme Court entscheidet, das Thema Abtreibung war immer ein zweischneidiges Schwert, hat die Gemüter immer erhitzt und in „Bewegung“ gebracht.
        Für Sie eine gute Nachricht (falls Sie es nicht schon wissen) Wir haben Verwandte in Irland. Von denen haben wir gehört, dass es seit dem Abtreibungsreferendum im Jahr 2018 öfters Demonstrationen gibt mit der Forderung, das Abtreibungsverbot wieder einzuführen.
        Alles Gute und freundlichen Gruß
        Katharina Stenzel

        1. Guten Tag,
          vielen Dank für Ihre freundlichen und vom fairen Diskussionsstil geprägten Zeilen.
          Es freut mich, daß Sie sich nun doch in einigen Details differenzierter äußern.
          Aber wenn Sie einmal in medizinischen Büchern wie „Ein Kind entsteht“ (keine kirchliche Quelle) genauer schauen, werden Sie sehen, daß es zwischen dem dritten und dem vierten Monat keine Zäsur gibt, sondern einen weitere organische Entwicklung des Babys im Mutterleib.
          Insofern ist die 3-Monats-Frist rein willkürlich und medizinisch unbegründet, mag sie als juristische Grenze auch manchen Kompromißlern einleuchten.
          Aber selbst im deutschen „Abtreibungsrecht“ gilt das Grundsatzurteil des Verfassungsgerichts, wonach Abtreibung innerhalb der gesetzlichen Grenzen (3 Monate, Beratung) zwar straffrei, aber rechtswidrig ist.
          Somit urteilt das oberste Gericht in Deutschland anders als der Supreme Court in den USA.
          Was die Nachricht aus Irland betrifft, so haben Sie recht, daß der „demonstrative“ Widerstand von Bürgern gegen die Abtreibungsfreiheit für mich eine gute Meldung ist.
          Freundlichen Gruß
          und mein Respekt für Ihre tolerante Umgangsweise!
          Das bin ich aus dem Spektrum der Abtreibungsbefürworter nicht gewohnt.
          Felizitas Küble

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