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Kritik an der Abschaffung des §219a: Ein schwarzer Tag für Deutschland

Anläßlich der vom Bundeskabinett beschlossenen Aufhebung des § 219a erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski (siehe Foto):

Für das Lebensrecht ungeborener Menschen in Deutschland ist das ein schwarzer Tag. Mit der Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen wird ein essenzieller Baustein im Schutzkonzept für das ungeborene Leben geschliffen.

Wie der Schutz des ungeborenen Lebens nicht beeinträchtigt werden soll, wenn die Werbung dafür erlaubt wird, bleibt das Geheimnis von Bundesjustizminister Marco Buschmann, ebenso wie seine steile Behauptung, diejenigen, die eine bestimmte Dienstleistung anbieten, würden hierüber auch die objektivste und sachlichste Information anbieten.

Ganz deutlich wird dies, wenn man sich die Informationen anschaut, die Deutschlands bekannteste Abtreibungsärztin Kristina Hänel auf ihrer Website zur Verfügung gestellt hat und in denen sie mit keiner Silbe von einem ungeborenen Menschen redet, sondern ausschließlich von Schwangerschaftsgewebe. Das ist medizinisch und wissenschaftlich völlig falsch, suggeriert aber, es gehe hier überhaupt nicht um ein menschliches Leben, sondern lediglich um ein paar Zellen.

Damit wird ihre eigene Handlung, nämlich die Tötung dieses menschlichen Lebens, in ein völlig anderes, sehr viel positiveres Licht gerückt. Von Risiken und Nebenwirkungen ist in diesem Infoblatt überhaupt nicht die Rede. Wie Werbung für Abtreibungen aussehen kann, macht auch Christian Fiala, Österreichs bekanntester Abtreibungsarzt, mit seinen Hinweisen in der Wiener U-Bahn deutlich.

Auf Plakaten ist dort zu lesen: „Es kann jeder Frau passieren, dass sie ungewollt schwanger wird. Wir sind aber nicht verpflichtet uns dafür zu schämen.“ Darunter werden die Kontaktdaten der Abtreibungspraxis genannt. Die Botschaft ist klar: „Du musst dich nicht schämen, dass du ungewollt schwanger geworden bist. Du musst dich nur schämen, wenn du das Kind auch bekommst. Das lässt sich aber verhindern.“

Mag sein, dass es Buschmann gelingt, dass in Deutschland nicht in gleicher Weise für Abtreibungen geworben werden darf. Eins steht jedoch fest: eine Tat, für die geworben werden darf – und nur die Werbung dafür wird vom § 219a verboten, nicht jedoch die Information darüber – kann schlechterdings keine Straftat sein.

Eine Aufhebung des § 218 ist also die eine logische Konsequenz. Die zweite unmittelbare Folge ist die weitere Verharmlosung der Tötung ungeborenen Lebens, die hier von staatlicher Seite vorgenommen wird und damit den Menschen suggeriert: Es ist völlig in Ordnung, wenn Du abtreibst. Es spricht nichts dagegen, das ungeborene Kind zu töten, man darf sogar für diese Handlung werben. 

Man stelle sich vor, es ginge hier nicht um ungeborene Kinder, sondern um den Klimawandel – und Minister Buschmann hätte formuliert: „Es ist völlig in Ordnung, für einen höheren CO2 Ausstoß zu werben. Das ändert nichts am Klimaschutz.“ Der Aufschrei weiter Bevölkerungsteile wäre ihm sicher gewesen.

 

Kommentare

4 Antworten

  1. Ich denke auch , dass mit der Abschaffung des Paragrafen 219a demnächst die Abschaffung des §218 zur Debatte steht.
    Das ist nun das, was der Bürger gewählt hat.

    Es könnte auch auf der Homepage von Abtreibungspraxen stehen:
    Unsere schön gestalteten Räume vermitteln Ihnen ein Wohlgefühl und Sie werden persönlich über den Eingriff hinaus betreut.

    Es gruselt einem !

  2. Eine ungewollte Schwangerschaft sollte in Zeiten, in denen es eine große Anzahl von Verhütungsmöglichkeiten gibt, eigentlich nur sehr selten vorkommen. Eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung oder sofern Gefahr für Leib und Leben für die Mutter und/oder des Kind bestehen, sollte ohne weiteres möglich sein. Aber eine generelle ,,Abtreibungserlaubnis“ (oder Werbung dafür) ist nicht gerechtfertigt. Herr Buschmann (und alle Befürworter der Abtreibung ohne medizinischen Grund) muss/müssen ihre Eltern doch furchtbar hassen, dass man sie einfach so auf die Welt gesetzt hat. Warum haben diese Rabeneltern nicht einfach den Embryo entfernt. Viel Leid bliebe vielen Frauen erspart, denn eine Abtreibung – schließlich tötet man sein eigenes Kind!!! – hinterlässt auch bei den Frauen ganz sicher tiefe Spuren. Und jetzt sage ich etwas ganz Gemeines: Warum korrigieren solche Leute nicht den Fehler ihrer Eltern? Ich hoffe, sie tun es nicht, aber im Zorn kann man so was schon mal denken. Ich bin jedenfalls froh, dass meine Mutter in schwerer Zeit sowohl mich als auch meine Schwester geboren hat.

    1. „Eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung oder sofern Gefahr für Leib und Leben für die Mutter und/oder des Kind bestehen, sollte ohne weiteres möglich sein.“

      Warum?

  3. Es ist einfach traurig, wie mit dem ungeborenen Leben umgegangen wird. Eine Regierung die vor nichts zurückschreckt, auch nicht vor der Tötung des ungeborenen Menschen. Christliche Grundsätze, Haltungen zu unserem christlichen Glauben sind in Vergessenheit geraten, Gott spielt keine Rolle in diesen Köpfen.

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