Von Prof. Dr. Paul Cullen
Ehrenvorsitzender der Ärzte für das Leben
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – dieses Kernaussage unseres Grundgesetzes genießt in der Gesellschaft, in der Politik und ganz sicher in der Ärzteschaft breiten Konsens.
Doch was bedeutet er für gezeugte Mitglieder der Gattung Homo sapiens, die das Licht der Welt noch nicht erblickt haben? Wann beginnen diese, Mensch zu sein – biologisch, rechtlich, ethisch?
Für uns Ärzte ist diese Frage auf Grundlage embryologischer Fakten klar zu beantworten: Die Zygote ist kein „werdender Mensch“, und erst recht kein „werdendes Leben“, so wie es der Deutsche Ärztetag formulierte, sondern sie ist bereits ein vollständiger lebendiger Mensch, wenn auch in einer frühen Phase seiner Entwicklung.
Wir entwickeln uns also nicht erst während der Gestationszeit zum Menschen, sondern sind von Anfang an komplette Menschen im Kleinformat.
Schauen wir als Kinder auf Ultraschall-Bilder von uns, als wir noch nicht geboren wurden, sagen wir nicht: „Schau mal Mama, das ist das Wesen in Deinem Bauch, als dem später ich wurde!“, sondern wir sagen: „Schau mal Mama, das bin ich, als ich noch in Deinem Bauch war!“
Vor diesem Hintergrund bestürzt die Entscheidung des 129. Deutschen Ärztetages, eine Herauslösung der Abtreibungsregelung aus dem Strafgesetzbuch zu befürworten.
Die Bezugnahme auf eine Kommission, die von der abgewählten Bundesregierung extra dafür eingesetzt wurde, um Vorschläge zur vollständigen Legalisierung der Abtreibung zu entwickeln, wirft zudem Fragen auf, denn hier wird eine Auseinandersetzung mit Vorgaben des Grundgesetzes und der ständigen Rechtsprechung durch eine Orientierung an ideologischen Zielen ersetzt.
Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich mehrfach klargestellt, dass das Leben von Menschen auch vor ihrer Geburt Verfassungsschutz genießt, womit der Staat verpflichtet ist, diesem Schutz durch gesetzliche Regelungen Geltung zu verschaffen.[i]
Medizinisch unstrittig ist, dass Abtreibung das Risiko für psychische Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungenvsowie für Alkohol- und Drogenmissbrauch und sogar für Selbstmord erhöht.[ii],[iii]
Oft wird behauptet, diese Effekte seien auf eine Stigmatisierung der Abtreibung zurückzuführen, die durch deren Verortung im Strafrecht noch verstärkt wird. Doch hierfür gibt es keine Belege. Vielmehr ist auch in Gesellschaften, in denen die Abtreibung akzeptiert wird – wie etwa in Russland – die psychische Belastung von Frauen nach Abtreibung gut belegt.
Das Recht einer jeden Frau, über den eigenen Körper zu bestimmen, wird von niemandem in Frage gestellt. Doch endet dieses Recht dort, wo das Recht eines anderen Menschen auf das eigene Leben beschnitten wird.
Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs versucht also, einen Ausgleich zwischen zwei sich eigentlich ausschließenden Rechten, das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau einerseits, und das Lebensrecht des Kindes andererseits, herzustellen.[iv]
Obwohl er bei weitem nicht perfekt ist, war dieser Ausgleich bisher gesellschaftlich akzeptiert und hat zumindest einen Restschutz für das noch nicht geborene Kind geboten.
Da dieses sich selbst nicht verteidigen kann, muss der Staat und insbesondere müssen wir Ärzte diese Schutzfunktion übernehmen. Eine Legalisierung der Abtreibung würde also nicht nur das Lebensrecht eines jeden von uns untergraben, sondern auch unser ärztliches Selbstverständnis fundamental in Frage stellen.
Eine Gesellschaft, die ihre schwächsten Mitglieder nicht schützt, verliert ihre Menschlichkeit. Als Ärzte sind wir dem Schutz des menschlichen Lebens verpflichtet – und zwar vom ersten Anfang bis zum natürlichen Ende. Daher müssen wir für alle Menschen – auch für solche, die gezeugt, aber noch nicht geboren sind – mit Fachkenntnis, ethischer Verantwortung und klarer Haltung einstehen.
Fürsorge und einfühlsame Beratung sind zentrale Bestandteile des Arztberufs; ideologischer Aktivismus ist es nicht.
Fußnoten:
[i] Bundesverfassungsgericht. BVerfGE 39,1 und 88, 203.
[ii] Fergusson DM, Horwood LJ, Ridder EM. Abortion in young women and subsequent mental health. J Child Psychol Psychiatry. 2006; 47:16–24.
[iii] Rue VM, Coleman PK, Rue JJ, Reardon DC. Induced abortion and traumatic stress: A preliminary comparison of American and Russian women. Med Sci Monit. 2004; 10: SR5–SR16.
[iv] Dienerowitz FM. Der Diskurs um § 218 StGB seit der deutschen Wiedervereinigung – Geschichtliche, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz. 2025; 68: 69-78.
5 Antworten
Wir müssen zwischen der Freimaurerei und den Freimaurern unterscheiden. Die Freimaurerei als solche strebt nicht nach Macht. Allerdings sind die Freimaurer tatsächlich in jeder nationalen Organisation vertreten, wo wichtige Entscheidungen fallen. Und auch in allen multinationalen Gesellschaften, die auf die wirtschaftliche und politische Macht Einfluß ausüben.
Das sagte der spanische Experte Guerra Gomez, Autor des Buches „Der Freimaurer-Komplott“ (Styria-Verlag), in einem Interview mit ZENIT Anfang Juni 2007.
Weiter sagte er: „Es ist daher richtig zu folgern, daß sie versuchen, ihre ideologischen Grundsätze – Relativismus, Atheismus, extrem-liberaler Kapitalismus – weiterzugeben, wo auch immer sie sich befinden… In den englischsprachigen Nationen, in den Ländern des Nordens, in der Türkei und anderswo streben sie nicht nach Macht: Sie sind die Macht. So ist beispielsweise das Staatsoberhaupt von Großbritannien zugleich der Großmeister der Vereinigten Großloge von England und der über 150 Großlogen – eine pro Land – und in den USA eine pro Bundesstaat…“
G. Gomez bestätigt in dem Interview, daß nach Aussagen des Großmeisters der Großloge von Spanien (bis März 2006), Josep Corominas, 60 % der Mitglieder des Europäischen Parlamentes Freimaurer sind:„Tatsächlich sind alle Vorschläge zu den Themenbereichen Familie und Bioethik, die der Lehre der Kirche und sogar dem natürlichen Sittengesetz widersprechen, vom Europäischen Parlament angenommen worden… Die Freimaurerei strebt danach, die soziokulturellen Zeichen in den Ländern christlicher Tradition, wie z.B. die Weihnachtskrippe oder Repräsentationen von Symbolen des christlichen Geheimnisses – etwa den Stern von Bethlehem, die Heiligen Drei Könige und so weiter – zu beseitigen.“
Eine Mitgliedschaft von evangelischen Christen in einer Freimaurerloge ist nach dem Urteil der EKD möglich. Die katholische Kirche dagegen hält fest an der Unvereinbarkeit von Freimaurerei und christlichem Glauben.
Die Bilderberg-Treffen mit Rockefeller werden von der Londoner Grand-Lodge der Freimaurerei veranstaltet.
Deutschland wird über freimaurerische Vorfeld-Organisationen wie Odd-Fellow Orden, Rotary-Clubs wie Lions und Kiwanis als Rotariern sowie Round-Table Clubs und Service-Clubs als Netzwerke in Wirtschaft, Justiz und Politik unterwandert und beherrscht.
Durch das jüdisch-christliche Welt- und Menschenbild hatten sich Formen des Zusammenlebens entwickeln können, die es ermöglichten, den Reichen, Mächtigen und Einflussreichen etwas entgegenzusetzen, was die Interessen der einzelnen Menschen und des Volks verteidigte.
Aufgrund der Gottesebenbildlichkeit des Menschen und des Angebots der Gotteskindschaft entwickelte sich im Laufe von Jahrhunderten – unter vielen Rückschlägen – ein Streben nach Menschenwürde, Menschenrechten, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Wohlstand und gleichen Rechten für alle, nach Frieden, Wissenschaftlichkeit, Objektivität und Demokratie.
Diese Errungenschaften gehören dank der materialistischen Ideologien immer mehr der Vergangenheit hat.
Durch eine Umkehr zur offenbarten Wahrheit der Bibel hätten wir wieder Maßstäbe wie die Goldene Regel (Mt. 7,12) und die Zehn Gebote, die wir jetzt besonders nötig hätten, um Totalitarismus und Weltkrieg noch zu verhindern.
https://de.video.search.yahoo.com/yhs/search?fr=yhs-trp-005&ei=UTF-8&hsimp=yhs-005&hspart=trp&p=Einreiseverbot+++f%C3%BCr+Baerbock&type=Y149_F163_202167_081020#id=1&vid=23365a988a98a67aae92f080e54beb8e&action=view
Einreiseverbot für Baerbock
https://www.youtube.com/watch?v=Kx0I6mfpbZ0
‚Stop World War III Now!‘: Spain Explodes in Rage over EU-NATO War Spending Frenzy! TN World
Haben die Forscher der Literaturstellen ii und iii die psychischen Konstitutionen von Frauen vor dem Schwangerschaftsabbruch erfasst? Die aufgeführten psychischen Erkrankungen können sehr gut der eigentliche Anlass oder eine Begünstigung für die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch sein, was auch eine Erklärung für ihre gleiche Verteilung in den USA und Russland wäre. Daraus resultiert die Frage, ob es im Einzelfall nicht besser ist, dass ein Kind nicht unter instabilen psychischen Konditionen ausgetragen wird und aufwächst, um die Übertragung psychischer Labilität auf die nächste Generation zu vermeiden. Soweit ich das verstehe, trägt die bisherige Gesetzgebung diesem Umstand Rechnung, so dass man davon ausgehen muss, dass die neue Regelung eher von ideologischen Prämissen diktiert ist.
Eine schlimme Entscheidung des Deutschen Ärztetages, der offenbar von linken Kräften dominiert ist! Hoffentlich bleibt der Beschluss ohne Folgen!
Dank an Professor Cullen für seine gute Stellungnahme! Koordinierte Aktivitäten der Anti-Abtreibungsverbaende sind jetzt dringend erforderlich!
Also der Ehrenvorsitzende eines Privatvereins sag etwas gut und was jetzt?