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Kritik an Entlassung des Basketballers Saibou

Zur Kündigung des Basketball-Spielers Joshiko Saibou durch seinen Verein Telekom Baskets Bonn nach der Teilnahme Saibous an der Corona-Demonstration in Berlin erklärt der  sportpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Jörn König:

„Das ist eine Bestrafung aus politischen Gründen und dazu eine klare Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Dieses Grundrecht steht eindeutig über möglicherweise existierenden, dann allerdings fragwürdigen Regelungen in Arbeitsverträgen von Profisportlern, auf die sich Bonns Basketballpräsident Wolfgang Wiedlich als Begründung für die fristlose Kündigung beruft.

Auf der einen Seite wird immer wieder die Forderung nach dem ‚mündigen Athleten‘ gestellt. Wenn ein Athlet dann aber eine vom Mainstream abweichende Meinung vertritt, wird er sanktioniert.

Präsident Wiedlich, im Hauptberuf Journalist, der schon im Mai eine Meinungsäußerung Saibous in einem Video kritisiert hatte, begründet dessen Kündigung damit, dass man ‚ein permanentes Infektionsrisiko, wie es der Spieler Saibou darstellt, weder gegenüber seinen Arbeitskollegen in unserem Team noch gegenüber anderen BBL-Teams verantworten‘ könne.

Fakt ist aber, dass die Telekom Baskets als Team derzeit weder zusammen spielen noch trainieren. Die Pokalrunde soll ab Mitte Oktober ausgetragen werden. Der Beginn der Meisterschaft ist für Anfang November geplant.

Hier entsteht der Eindruck, dass Präsident Wiedlich die Gelegenheit genutzt hat, einen Spieler loszuwerden, der ihm mit seiner politischen Meinung nicht passt.“

Kommentare

19 Antworten

  1. 07.06.2020 / 14:07 Uhr

    Ex-Leverkusener Benjamin Henrichs beteiligt sich an Demo in Düsseldorf für George Floyd: „Ruft seinen Namen!“

    https://www.sportbuzzer.de/artikel/benjamin-henrichs-demo-dusseldorf-protest-george-floyd-bayer-leverkusen-reaktion/

    vor 15 Stunden

    „Guter Demonstrant“ im ZDF gefeiert – „böser Demonstrant“ gefeuert

    Der Basketballer Joshiko Saibou, seines Zeichens Bundesliga- und Nationalspieler, ist von seinem Arbeitgeber, den „Telekom Baskets Bonn“, entlassen worden, weil er an der „Querdenken 711“-Demonstration der Corona-Maßnahmen-Kritiker in Berlin teilgenommen hat.

    Fußball-Nationalspieler Benjamin Henrichs, der zu RB Leipzig wechselt, hat am 6. Juni mit heruntergezogenem Mundschutz an einer „Black Lives Matter“-Demonstration teilgenommen, auf der ganz offensichtlich der Mindestabstand nicht eingehalten wurde. Und sich damit auch stolz auf seinem Instagramm-Account gebrüstet:

    https://www.reitschuster.de/post/guter-demonstrant-wird-gefeiert-b%C3%B6ser-demonstrant-wird-gefeuert

  2. „Los ging es mit Maskenpflicht“

    Unionsvize vergleicht Deutschland mit DDR

    In einem Gastbeitrag für das rechte Meinungsmagazin „Tichys Einblick“ schreibt Vaatz unter Verweis auf die „Black Lives Matter“-Proteste: „Die Kernfrage ist, warum bei gleicher Gefahrenlage die BLM-Demonstration gegen Rassismus allgemein gelobt und toleriert und die Demonstration vom 1. August allgemein verflucht wurde.“

    https://www.n-tv.de/politik/Unionsvize-vergleicht-Deutschland-mit-DDR-article21956387.html

  3. Anonymus macht seit langem immer auf konträr. Anscheinend braucht er das für sein Ego. Ich kann ganz gut auf sein Dagegensein verzichten!

  4. Steinmeier: Große Sause ohne Mundschutz in Südtirol

    Während unser Bundespräsident mahnende Worte im Zwangs-TV zelebriert und die Corona-Demo vom Wochenende geißelt – vergnügt er sich ganz ungezwungen ohne Mundschutz und ohne Abstand im Corona-Hotspot Südtirol.

    https://www.mmnews.de/politik/148948-steinmeier-grosse-sause-ohne-mundschutz-in-suedtirol

    https://www.stol.it/artikel/politik/bundespraesident-steinmeier-urlaubt-in-suedtirol

    1. Na ja, wenn der Landeshauptmann Kompatscher, also so eine Art Ministerpräsident, dem Herrn Steinmeier nicht sagt, dass auch für das Foto Maskenpflicht herrscht, kann Steinmeier eigentlich nichts dafür. Und wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein.

      Aber unabhängig davon:

      Auch wenn Steinmeier gegen eine gesetzliche Maskentragungspflicht in Südtirol verstoßen haben sollte, ändert das nichts daran, dass es richtig ist, dieselbe einzuhalten. Ich kann ja auch nicht sagen, dass ich jemanden umbringen kann, nur weil ein Anderer das auch getan hat.

      Ich hätte auch nichts dagegen, wenn Herr Steimeier und alle anderen Beteiligten eine Geldstrafe bezahlen müssten.

    2. Ohne Abstand, ohne Maske

      Urlaubsfoto bringt Steinmeier in Bredouille

      Noch am Montag appelliert Steinmeier an die Deutschen, sich an Hygiene- und Abstandsregeln zu halten. Nun wird ihm angesichts eines Fotos, das im Südtirol-Urlaub entstand, Doppelmoral vorgeworfen. Es zeigt den Bundespräsidenten an der Seite eines Lokalpolitikers und mehrerer Musikerinnen – ohne alles.

      https://www.n-tv.de/politik/Urlaubsfoto-bringt-Steinmeier-in-Bredouille-article21957478.html

  5. Rechtsgrundlagen für Maskenpflicht

    Diese ergeben sich aus Rechtsverordnungen der jeweiligen Bundesländer, die aufgrund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Art. 1 und 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, erlassen wurden.

    In Bayern ist das derzeit folgende Rechtsverordnung:

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_6/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

  6. Schlimmer wird es, wenn Familienangehörige abgestraft werden. Kontaktschande, Sippenhaft?
    Vor einigen Jahren wurde die Rudererin Drygalla aus einer Meisterschaft in London geworfen, nachdem bekannt wurde, dass ihr Lebensgefährte der NPD nahe stünde.

    1. Das ist ja nicht wahr. Drygalla hatte ihre Wettkämpfe bereits absolviert und danach freiwillig das Olympische Dorf verlassen. Sie wurde nicht aus der Mannschaft geworfen und hatte keine sportlichen Nachteile erlitten. Dazu kommt:

      „Nach einem klärenden Gespräch mit dem Deutschen Ruderverband am 18. September 2012 stellte sich dieser hinter Drygalla.“

      https://de.wikipedia.org/wiki/Nadja_Drygalla#Kontroverse

  7. Diese Ausführungen von Herrn König halten einer sachlichen Prüfung nicht stand:

    1. Joshiko Saibou hat wiederholt zusammen mit seiner Freundin erklärt, dass er die Maskenpflicht ablehne und boykottiere. Das hat er auch in der fraglichen Demonstration getan. Damit aber steht fest, dass er ein permanentes Risiko für seine Mitspieler darstellt. Denn seine Haltung betrifft ja nicht nur die trainingsfreie Zeit. Die Basketballvereine wie auch die Vereine anderer Sportarten arbeiten an Hygienekonzepten, die sicher stellen, dass die Spieler keinen erhöhten Risiken ausgesetzt sind und die es auch ermöglichen sollen, dass wieder Zuschauer zu den Spielen kommen können. Die Spieler, also auch Saibou, sind vertraglich verpflichtet, diese Ziele durch entsprechendes Verhalten zu unterstützen. Da er dies nachhaltig ablehnt, wurde er fristlos gekündigt. Das wird arbeitsrechtlich überprüft werden. Also nicht im Hinblick auf eine angebliche Verletzung der Meinungsfreiheit.

    2. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit kann durch einen nichtstaatlichen Akteur wie den Telekom Baskets Bonn gar nicht verletzt werden. Es schützt den Einzelnen nur vor Eingriffen der Staatsgewalt. Dieses 1 x 1 des Verfassungsrechts sollte auch Herrn Jörn König bekannt sein. Die rein arbeitsrechtlich zu beurteilenden Maßnahmen des Telekom Baskets Bonn verletzten daher das Recht auf freie Meinungsäußerung des Herrn Saibou nicht.

    3. Tatsächlich machte und macht Herr Saibou von diesem Recht ja so reichlich Gebrauch, dass er es überdehnt und dafür sogar Gesetze verletzt, indem er bei der Teilnahme an Demonstrationen u.a. keine Maske trägt. Es geht also gar nicht um eine Beschränkung seiner Meinungsfreiheit, sondern darum, welche Konsequenzen sein rechtswidriges bzw,. widerrechtliches HANDELN hat.

    Gut zusammen gefasst ist das hier:

    „Und auch die Telekom Baskets sprechen Saibou seine Meinung ja gerade nicht ab, sondern ziehen stattdessen aus seinem Handeln Konsequenzen. Daher ist es weniger Meinungsfreiheit, die der Basketballprofi für sich einfordert, sondern eher Kritik- und Widerspruchsfreiheit, ja vielleicht sogar Handlungsfreiheit ohne Rücksicht auf andere. Wie sehr er es selbst mit dem Aushalten anderslautender Aussagen hält, zeigte er in den vergangenen Wochen auf seinen Social-Media-Kanälen: Widersprechende Kommentare werden wiederholt gelöscht und wer Kritik übt, mitunter sogar blockiert.

    Saibou möchte offenbar seine Ablehnung der Corona-Maßnahmen ausleben, ohne dafür Verantwortung zu tragen – etwa in Form einer Kündigung, weil sein Arbeitgeber der Meinung ist, dass diese Ablehnung die Gesundheit anderer gefährdet, den eigenen Interessen widerspricht und den Aufbauspieler als Arbeitnehmer damit untragbar macht.“

    https://www.n-tv.de/sport/So-funktioniert-die-Meinungsfreiheit-nicht-article21953843.html

    1. In einem können Sie sich sicher sein:
      Wäre der Spieler zu einer BLM-Demo gegangen, wäre er gelobt statt entlassen worden – obwohl dort auch kaum Masken getragen wurden.

      Geht er zu einer Demo die als erstes Ziel die Freiheitsrechte anstrebt, um den Rechtstaat in Corona-Zeiten wiederherzustellen, wird er entlassen.

      Hier wird oftmals mit zweierlei Mass gemessen.

      Wenn Saibous sich weigert, eine Maske zu tragen, sollte man darüber reden.
      Hier gab es mal wieder gleich die Keule der Entlassung.

        1. Guten Tag,
          der Kommentar ist nicht spekulativ, sondern naheliegend (angesichts der offensichtlichen Doppelmoral im Umgang mit den beiden erwähnten Demonstrationen) – und auch Ansichten, die nicht mit der Ihrigen übereinstimmen, tragen seh rwohl zum Thema bei.
          Gerne kanzeln Sie andersdenkende Äußerungen ab, aber wenn Ihnen widersprochen wird, reagieren Sie höchst empfindlich (siehe heute Vormittag).
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

    2. @Anonymus
      Zeigen Sie mir doch das Gesetz oder den Gesetzesentwurf, der eine Maskenpflicht fordert. Viel Spass beim Suchen.
      Gut zusammen gefasst ist das so: Wenn man für Black Lives Matter demonstriert, ist man von der Maskenpflicht befreit. Wer gegen die Corona-Maßnahmen demonstriert, muss eine Maske tragen.
      Finden Sie den Fehler.

      1. Gerne zeige ich Ihnen die Rechtsgrundlagen für Maskenpflicht

        Diese ergeben sich aus Rechtsverordnungen der jeweiligen Bundesländer, die aufgrund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Art. 1 und 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, erlassen wurden.

        In Bayern ist das derzeit folgende Rechtsverordnung:

        https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_6/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

    3. Ihre Zeilen erinnern mich an „Claus Stephan Merl“, der eine Zeit lang im CF kommentierte und sich dann trollte.
      Das war auch so ein Oberschlauer in Rechtsfragen, der gern aus dem juristischen „Nähkästchen“ plauderte und seine Mitforisten bisweilen als geistig unterbelichtet hinstellte.
      In Augsburg gibt es tatsächlich einen Rechtsanwalt namens Claus-Stephan Merl.

    4. @gerd (6. August 2020 um 11:02 Uhr)
      Sie haben meinen Bezug missverstanden.
      Ihren Beitrag (6. August 2020 um 06:31 Uhr), dem ich zustimme, habe ich gar nicht gemeint.
      Mein Kommentar (6. August 2020 um 09:13 Uhr) bezog sich auf die Zeilen von Anonymous 5. August 2020 um 20:19 Uhr.

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