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Kritik an Impfpflichtplänen: Wollen wir in einem autoritären Regime aufwachen?

Von Dr. Axel Bernd Kunze

Deutschland will öffnen – zum Frühlingsanfang. Gleichzeitig geht die Debatte um eine Impfpflicht weiter, auch wenn etwa Teile der Union die Debatte runterzufahren versuchen und nur noch von einem Vorratsbeschluss sprechen wollen, der bei neuen Krankheitswellen scharf gestellt werden kann.

Gegen diese fortgesetzte Impfdebatte bleibt festzuhalten, auch wenn es dem Kanzler nicht in den Kopf will:

Der Staat hat kein Recht, durch Impfzwang, faktische Impfnötigung oder gesetzliche Impfpflicht in den Körper des freien Subjekts einzugreifen, schon gar nicht bei Impfstoffen mit bedingter Notfallzulassung. Wer dagegen Widerspruch erhebt, tut dies aus gewichtigen Gründen: Denn es geht um die freie Entscheidungsfähigkeit des einzelnen Subjekts, nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.

Schon die Masernimpfpflicht stellt eine deutliche Grenzüberschreitung des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates dar. In der Coronadebatte sind die Dämme weiter gebrochen.

Bereits die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe bleibt ein Menschenrechtsübergriff, zu dem ein Rechts- und Verfassungsstaat nicht berechtigt ist. Umso mehr gilt dies für eine allgemeine Impfpflicht.

Wenn Politiker, wie beispielsweise der oberfränkische CSU-Bundestagsabgeordnete Thomas Silberhorn, einerseits erklären, eine solche sei gegenwärtig nicht erforderlich, andererseits aber mit einem Vorratsbeschluss hierfür liebäugeln, zeigen sie damit, wes Geistes Kind sie sind.

Gesundheit ist wichtig. Aber sie ist dennoch kein Gut, um dessen willen der Einzelne vom Staat technokratisch vermessen, gesteuert und digital registriert werden darf. Ein solches Menschenbild und Staatsverständnis verstoßen gegen die Wert-, Freiheits- und Grundrechtsordnung, um die wir in unserem Vaterland hart gekämpft haben und zu der wir uns auch aus historischer Verantwortung treu und fest bekennen sollten.

Prinzipien in Sonntagsreden zu beschwören und bei Schönwetterpolitik vor sich her zu tragen –  oder diese in der Krise auch fest zu leben, sind zwei paar Dinge. Wir erleben in dieser Coronakrise allerdings, dass Entscheidungsträger – und nicht nur sie – reihenweise wie Dominosteine umkippen und grundlegende Wertüberzeugungen unserer rechtsstaatlichen Ordnung preisgeben –  unabhängig davon, mit welchen konfessionellen, weltanschaulichen oder politischen Argumenten der Einzelne dies begründen mag.

Der Verweis auf kollektive Zwecke, etwa Schutzpflichten des Staates oder gesundheitspolitische Systemnotwendigkeiten, als Begründung für gravierende Eingriffe in die Selbstbestimmungsfähigkeit und die Freiheit des Einzelnen kommt meistens viel zu schnell. Solche Eingriffe wären, wenn überhaupt ethisch zulässig, sehr sorgfältig zu begründen.

Doch je länger die Coronakrise anhielt, desto schlampiger wurden die Begründungen der Exekutive. So leichtfertig und so schnell dürfen Grundfreiheiten von Staats wegen nicht außer Kraft gesetzt werden, wenn wir am Ende nicht in einem autoritären Zwangsstaat aufwachen wollen. Das kann, wenn wir nicht aufpassen, schneller passieren, als uns lieb ist.

Wir erleben einen deutlichen Verfall an Freiheitsbewusstsein in unserem Land. Die moralischen und sozialen Folgeschäden, welche diese Politik hinterlassen wird, werden immens sein.

In Kollegien, Freundeskreisen, Vereinen oder anderen sozialen Zusammenhängen kann vielfach nur noch in konspirativen Zirkeln offen miteinander gesprochen werden. Es gibt einen offiziellen und einen inoffiziellen Diskurs. Das alles ist Anzeichen für eine beginnende autoritäre Umformung der politischen und sozialen Kultur in unserem Land.

Der Riss, der durch unsere Gesellschaft geht, zerstört fundamentales Vertrauen, auf vielen Ebnen unseres Zusammenlebens. 

Umso wichtiger ist es, gegen diese Entwicklungen jetzt die Stimme zu erheben und für die zentralen Prinzipien unserer Wert- und Verfassungsordnung standhaft einzutreten. Um diese wurde historisch hart gerungen. Für diese tragen wir auch eine soziale, geschichtliche Verantwortung, die weit über unseren Lebenskreis hinausreicht.

Was wir der nachfolgenden Generation an Orientierungswerten hinterlassen, hängt auch von uns ab. Hier wird Generationengerechtigkeit, die viele politisch und kirchlich so gern im Munde führen, konkret greifbar. 

Unser Autor Dr. Kunze betreibt einen eigenen geisteswissenschaftlichen Blog: https://bildung-und-ethik.com/ 

Kommentare

28 Antworten

  1. Frau Küble,

    Sie schreiben:

    „Der Unterschied zu einem Regierungsamt wie dem Ministerpräsidenten (der durchaus parteipolitisch unabhängig agieren muß) und einem parteibezogenen Vize-Fraktionsvorsitzenden ist Ihnen nicht klar?“

    Erstens kenne ich keinen Ministerpräsidenten, der parteipolitisch unabhängig agiert.

    Zweitens wüsste ich nicht, wie sich der angebliche Unterschied auf die richterliche Tätigkeit auswirken soll oder muss. Eine Generalverdacht auf Befangenheit halte ich jedenfalls nicht für gerechtfertigt. Hier dürfte der Unterschied zwischen unseren Ansichten liegen.

    Drittens weiß ich zwar nicht, wo Sie sich im Kreise drehen. Ich jedenfalls drehe mich nicht im Kreis. Auch nicht mit Ihnen. Da würde mir schwindlig. Und das mag ich gar nicht.

    1. Guten Tag,
      natürlich ist ein Ministerpräsident in seiner Amtsführung weitaus weniger parteipolitisch orientiert als ein Politiker, der ein direktes Parteiamt wahrnimmt, tun Sie doch nicht so „unwissend“.
      Im übrigen habe ich nicht behauptet, es bestände Befangenheit oder formulierte einen „Generalverdacht“, hier liegt überhaupt kein „Unterschied zwischen unseren Ansichten“ vor.
      Ich habe aber verdeutlicht und das zu Recht, daß die Sache ein „Geschmäckle“ hat – und das schrieb sogar die Mainstreampresse!
      Natürlich drehen Sich bei Ihnen immer die anderen im Kreis, das sieht man ja hier mal wieder.
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

    1. Guten Tag,
      bislang betreiben Sie seit Monaten Impf-Propaganda mit Ihren Kommentaren.
      Da ist es nur folgerichtig, daß Sie auch gleich noch für die Impfpflicht eintreten und entsprechend verlinken.
      Der Artikel ist zwar fast vier Monate alt, ob der Autor es heute noch so sieht, sei dahingestellt, aber egal.
      Übrigens kenne ich Dr. Weissmann seit dreißig Jahren, oft bin ich seiner Meinung, aber nicht hier.
      Mir scheint, daß bei ihm hier die historisch hinlänglich bekannte protestantische Untertanenmentalität durchbricht.
      Im übrigen hat es sich noch nicht bis zu Ihnen herumgesprochen, daß sogar die CDU von der allgemeinen Impfpflicht Abschied genommen hat – und es nicht einmal in der Ampel eine Mehrheit dafür gibt.
      Aber Frau Anne hält weiter hartnäckig die Fahne der Impfpflicht hoch!
      Freundlichen Gruß
      Felizitas Küble

      1. Mit Verlaub, ich habe nicht und nirgendwo geschrieben, für eine Impfpflicht zu sein sondern lediglich einen Artikel verlinkt, dessen Autor eine andere Meinung hat.
        Die Pro/Contra Debatte in der JF fand ich erfrischend.

        1. Guten Tag,
          mit Verlaub, Sie haben aber nicht zu PRO u n d CONTRA (doppelt-)verlinkt, sondern allein zu PRO und zudem – wohl nicht ganz ohne Grund – in drei Einzelzeilen drübergeschrieben:
          Gemeinwohl hat Vorrang
          Pro Impfpflicht: Daseinsvorsorge des Staates
          von Karlheinz Weissmann in der Jungen Freiheit vom 28. Nov. 2021:

          Wären Sie nicht – zumindest tendenziell – pro Impfpflicht, dann hätten Sie den Link anders präsentiert.
          Übrigens gibt es hier für Leser kein Problem mit Pro und Contra – oder habe ich etwa nicht fast alle Ihre Kommentare pro Corona-Impfung veröffentlicht?
          Freundlichen Gruß
          Felizitas Küble

          1. Sie haben alle meine Kommentare bisher veröffentlicht.
            Vielen Dank hierfür.
            Kein einziger ist dabei, in dem ich die Impfpflicht befürworte. Nicht einmal tendenziell.
            Es ging mir um die andere, die Pro Argumente, die Contra Argumente sind hingegen bekannt.

          2. Guten Tag,
            na sehen Sie mal – soviel zum Thema Meinungsfreiheit hier:
            ALLE Ihre Kommentare wurden freigeschaltet, fast immer ging es hierbei um das Corona-Impfen und wie gut und wichtig es sei usw….
            Die Pro-Impfpflichte-Argumente sind hier im Leserforum auch hinlänglich bekannt, sie wurden z.B. von „Anonymous“ seit Monaten in x-Kommentaren verbreitet – ganz ungehindert.
            Sie brauchen aber den Spieß nicht umdrehen:
            Wenn Sie gar nicht für eine Impfpflicht sind, hätten Sie das doch in Ihrer ausführlichen Präsentation mit einer einzigen Zeile erwähnen können.
            Ihr Versäumnis ist nicht mein Problem!
            Freundlichen Gruß
            Felizitas Küble

  2. Vorab: Ich bin davon überzeugt, dass es keine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren geben wird, weil dafür keine politischen Mehrheiten vorhanden sind.

    Unabhängig davon thematisiert der Beitrag meiner Meinung nach leider nicht die entscheidende Frage: Wo beginnt und endet die Fürsorgepflicht des Staates?

    Mir scheint, der Autor stellt sich nicht dem Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit und kollektiver Verantwortung. Wer schon die Masernimpfpflicht als „deutliche Grenzüberschreitung des liberalen Rechts- und Verfassungsstaates“ bezeichnet, der bringt damit zum Ausdruck, dass ihm individuelle Freiheit wichtiger ist als Gesundheit und Leben der Menschen.

    Der Autor schreibt: „Gesundheit ist wichtig. Aber sie ist dennoch kein Gut, um dessen willen der Einzelne vom Staat technokratisch vermessen, gesteuert und digital registriert werden darf.“

    Es geht aber keineswegs nur um Gesundheit. Es geht auch um Leben. Das ist das höchste Rechtsgut. Letztlich steckt aber in dem Satz genau das, was Impfgegner umtreibt, nämlich die Unterstellung, der Staat handle mit der Absicht, Bürger zu „steuern“.

    Zwar gibt es dafür tatsächlich keinen Beleg. Und bisher hat das auch noch niemand so behauptet bezogen auf das Strafrecht oder sonstige Rechtsnormen, die einer ungezügelten Inanspruchnahme individueller Freiheiten entgegen stehen:

    Was, ich muss mich anschnallen, darf innerorts nur 50 km/h schnell fahren, muss bei Rot an der Ampel anhalten, darf Jugendlichen keinen Alkohol ausschenken und werde bestraft, wenn ich Strafgesetze übertrete und überführt werde? Usw. usf. Das liegt natürlich nur daran, dass mich der böse Staat „steuern“ will!

    In der Regel wird dergleichen Unsinn noch nicht verbreitet. Im Gegenteil: Gerade die Konservativen unter den Impfgegnern sind schnell bei der Hand, staatliches Eingreifen zu fordern, wenn es z.B. um die Verhinderung von Abtreibungen geht. Mir ist dies Forderung übrigens symphatisch, wenn ich auch unsicher bin bezügl. ihrer Effizienz. Aber sie beinhaltet eindeutig eine massive Einschränkung individueller Freiheiten. Schwangerschaften müssten erfasst und das Verbot der Abtreibung müsste überwacht werden. Mehr noch: Die Beteiligten an Schwangerschaftsabbrüchen müssten strafrechtlich verfolgt werden. Das ist eine Konsequenz, die auch bei einer Impfpflicht niemand zu befürchten hätte.

    Im Hinblick auf Corona wird dann gerne mit den angeblich gravierenden Impfnebenfolgen argumentiert, die es aber in dieser Form bzw. diesem Ausmaß gar nicht gibt und die halt in Bezug zu den Vorteilen des Impfens gesetzt werden muß.

    Schon allein aus diesen Gründen kann mich der Beitrag von Herrn Dr. Kunze nicht überzeugen.

    1. Eine Glosse kann nicht alle Aspekte aufgreifen. An dieser Stelle nur zwei Anmerkungen: 1. Die Impfnebenfolgen sind nur ein Argument. Gravierender ist die Freiheit des Einzelnen, nicht gegen seinen Willen zu körperlichen Eingriffen gezwungen zu werden. Die Gewissensentscheidung ist zu achten – gleich, wie diese religiös oder weltanschaulich begründet wird. Und unabhängig von den Gründen, die der Einzelne anführt. Der Staat hat die Menschen- und Grundrechte zu achten, zu schützen und zu erfüllen. Das gilt für die körperliche Unversehrtheit, die Selbstbestimmungsfähigkeit der einzelnen Person sowie die Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Aus diesen Gründen bleibt eine Impfpflicht, zumal unter den gegebenen empirischen Umständen, ein staatlicher Übergriff in den innersten Kernbereich der Person. 2. Ich habe in meiner sozialethischen Vorlesung noch gelernt, dass Leben zwar ein hohes und ohne Frage sehr schützenswertes Gut ist. Gar keine Frage. Aber nicht das höchste (im klassischen Naturrecht zählt es zu den sekundären Gütern, was häufig zu Missverständnissen führt). Denn wenn wir hier im Superlativ sprechen, dürfte der Staat von Feuerwehrleuten, Rettungskräften, Polizisten oder Soldaten keinesfalls verlangen, im Ernstfall ihr Leben in Gefahr zu bringen. Denn welches Rechtsgut sollte dies wert sein, wenn Leben das höchste Rechtsgut im Superlativ sein soll?

      1. Herr Dr. Kunze,

        danke für Ihre Antwort. Sie schreiben:

        „Ich habe in meiner sozialethischen Vorlesung noch gelernt, dass Leben zwar ein hohes und ohne Frage sehr schützenswertes Gut ist. Gar keine Frage. Aber nicht das höchste …“

        Verfassungsrechtlich sieht es so aus:

        Die Menschenwürde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die oberste Wertentscheidung des Grundgesetzes. Das ergibt sich aus Art. 1 Absatz 1 Grundgesetz.

        Sie ist jedoch kein Grundrecht. Das ersten Grundrechte finden wir in Art. 2 Grundgesetz: Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit.

        Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsrechts, dass das Grundrecht auf Leben konstituierend ist. Denn nur ein Mensch, der lebt und dessen Leben bewahrt wird, ist überhaupt in der Lage alle anderen Grundrechte wahrzunehmen. Ein Toter hat (fast) keine Grundrechte mehr. Deshalb wird das Recht auf Leben als höchstes Rechtsgut gewertet.

        Der Staat hat deshalb auch die Aufgabe, das Lebensrecht zu schützen. Natürlich muss er, wenn eine Maßnahme zum Lebensschutz mit einem anderen Grundrecht kollidiert, eine Abwägung vornehmen.

        Dankenswerterweise stellen Sie klar, daß Impfnebenfolgen hier nicht das entscheidende Argument sind, sondern die Freiheit. Falsch liegen Sie meiner Meinung nach, wenn sie das Freiheitsrecht absolut setzen. Wie Ihnen bekannt ist, gibt es zahlreiche Einschränkungen menschlicher Freiheit, die faktisch wesentlich länger andauern als das Setzen einer Impfspritze, was in wenigen Sekunden vorbei ist. Und diese Einschränkungen werden nicht mal zum Schutz des Rechtsgutes Leben vorgenommen.

        Zu Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften:

        Es gibt meines Wissens keine Rechtsnorm, die jemand, der zu diesen Gruppen gehört, zum Selbstopfer verpflichtet. Und zwar auch nicht indirekt, indem ein Aufgabenbereich vorgeschrieben ist, der ohne Selbstopfer nicht zu erfüllen wäre. Gäbe es solche Verpflichtungen, würde man sie aber auch freiwillig übernehmen, so dass sich die Frage einer Grundrechtskollision gar nicht stellt.

        Bei Soldaten könnte das anders aussehen. Da müßte ich recherchieren. Allerdings haben wir derzeit eine Freiwilligenarmee, so dass solche Verpflichtungen freiwillig übernommen werden würden. Daher stellt sich hier ebenfalls nicht die Frage einer Grundrechtskollision.

        Deshalb bin ich nach wie vor der Auffassung, daß Sie einseitig das Freiheitsgrundrecht absolut setzen. Und diese Meinung kann ich nicht teilen.

  3. https://www.masernschutz.de/themen/masern-erkrankungen/
    Frage an Herrn Dr. Axel Bernd Kunze: Darf ich von vorneherein dem/ein Staat die Sorge um die Gesundheit seiner Bürger absprechen mit dem Hinweis auf seine absolute Eigenbestimmung? Als Parallele fällt mir die (Zwangs-)Bestimmung ein, gewisse Impfungen an sich geschehen zu lassen, wenn ich in bestimmte Länder reise/reisen will, in denen ansteckende, aber besiegbare Krankheiten für mich drohen.

    Mit freundlichen Grüßen!

    1. Sehr geehrter Herr Loose,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Von „absoluter Eigenbestimmung“ habe ich an keiner Stelle gesprochen. Ich habe auch an keiner Stelle dem Staat „die Sorge um die Gesundheit seiner Bürger“ abgesprochen. Vorsicht vor Strohmannargumenten, die den Gegner größer machen, damit man ihn besser treffen kann. Nun hinkt jeder Vergleich: Reiseimpfungen sind nicht mit einem gesetzlichen Impfzwang im eigenen Land zu vergleichen. Diesen kann ich mich entziehen, indem ich auf eine Impfung verzichte. Freiheitseingriffe des Staates sind in höchstem Maße begründungspflichtig. Das heißt u. a.: Sie sind nur um der Freiheit willen zulässig. Sie müssen verhältnismäßig sein, effizient, zielgerichtet und sorgfältig begründet. Alle milderen Mittel müssen ausgeschöpft sein. All dies kann ich bei der gegenwärtigen Impfpflichtdebatte angesichts notfallzugelassener Impfstoffe mit begrenzter Schutzwirkung, aber großer Eingriffstiefe nicht erkennen. Und die Freiheitseingriffe müssen konkret bestimmt werden, was unbestimmte Vorratsbeschlüsse bei so gravierender Materie verbietet. Befürworter einer Impfpflicht umgehen in aller Regel das Argument, dass wir es im vorliegenden Fall mit Impfstoffen mit verlängerter bedingter Notfallzulassung zu tun haben. Hier verbietet sich staatlicher Zwang. Statt nach dem autoritären Maßnahmenstaat zu rufen, sollten wir uns auf die bewährten ethischen Prinzipien unserer rechtsstaatlichen Wert- und Verfassungsordnung besinnen.
      Mit freundlichen Grüßen, Axel B. Kunze

  4. 18.02.2022
    Nationales COVID-19-Obduktions-Register koordiniert durch die Uniklinik RWTH Aachen: Bei mehr als vier Fünftel der Verstorbenen war das Coronavirus die Todesursache

    https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/institut-fuer-pathologie/alle-beitraege-aus-news/news/nationales-covid-19-obduktions-register-koordiniert-durch-die-uniklinik-rwth-aachen-bei-mehr-als-vier-fuenftel-der-verstorbenen-war-das-coronavirus-die-todesursache-1/

    Vorstellung des Registers

    Angesichts der COVID-19 Pandemie wurde an der Uniklinik RWTH Aachen im Jahre 2020 mit Unterstützung des Bundesverbandes Deutscher Pathologen e.V. (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Pathologie (DGP) ein zentrales Register der Obduktionen von an COVID-19 Verstorbenen aufgebaut (DeRegCOVID).

    https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/institut-fuer-pathologie/register-covid-19-obduktionen/register-vorstellung/

    1. @Anonymous : Abgesehen davon, dass Ihre Ausführungen nichts mit dem Thema zu tun haben :
      Endlich liefern die rechtgläubigen Pathologen, nachdem sie vorher Obduktionen auf Anweisung von oben unterließen (böse andersgläubige wie Püschel taten dies von Anfang an) die gewünschten Ergebnisse. Ein Schuft, wer böses dabei denkt.

      32 Zentren umfasst das Register und über 1100 Obduktionen haben die bis Oktober 2021 dokumentiert – toll. Das sind etwa 35 pro Zentrum in mehr als 20 Monaten , sprich 1,75 Obduktionen pro Zentrum und Monat – einfach irre. Und das bei einer international herausfordernden Seuche.
      Es war offenbar schwierig, die gewünschten Ergebnisse zu produzieren. Aber : gläubige Abnehmer sind vorhanden.

      Anregung an die UK Aachen : da sie ja nun mal dabei sind, könnten sie sich auf die Impftoten konzentrieren (die Welle ist tot) und ihre geballte Expertise zum Vorschein bringen

  5. Ich meine, man musste schon in den Jahren vorher aufpassen, dass wir nicht in einer Autokratie aufwachen.
    Merkel hat schon früh die Weichen dafür gestellt. Der Wähler hat diesen Stil immer wieder gewählt und man bekommt den Eindruck, viele Bürger des Landes sind mit dem Führungsstil einverstanden.
    Vielleicht liebt es der deutsche Michel, nicht in Freiheit und Demokratie (ach, wie anstrengend, man muss sich alle 4 Jahre politisch bilden) leben zu dürfen. Ein betreutes Denken findet er vielleicht gut. Denn die Umfragen zeigen einfach kein anders Bild als Zustimmung für die Ampel und Lauterbach und Co.

    Es gehen viel zu wenig auf die Strasse.

    Jedes Volk bekommt das, was es gewählt hat.

  6. Das Schockierendste daran ist für mich als Apothekerin, dass medizinische Aspekte in der Debatte völlig außen vor gelassen werden. Kritische Wissenschaftler, Ärzte, Juristen, Polizisten, Pfleger wurden und werden teils wegzensiert, bedroht, gekündigt, gecancelt. Dabei gibt es real – Stichwort Reitschuster, Übersterblichkeit – seit September 21 monatlich ansteigende Übersterblichkeit in Deutschland, die (leider) nur durch die „Impfung“ zu begründen ist. Scheint aber Keinen von „denen da oben“ zu interessieren.
    Frau von der Leyen – ich habe sie am 18.2. bei der Staatsanwaltschaft Bonn angezeigt – hat sich für die „Impfstrategie“ entschieden, unterstützt von Bill Gates, Klaus Schwab, Rockefeller, u.a., die mehr „Kontrolle“ und Macht über die Menschen anstreben. Der „Great Reset“ wird weiter vorangetrieben, wie Schwab jubelt. Menschenmacht statt GOTT… .
    Friedlicher, aber entschiedener WIDERSTAND dagegen ist angesagt! Es sind keine guten Mächte, die uns da „regieren“ und vor allem ausbeuten wollen. Der Bürger muss entmündigt werden, kleingehalten, für deren Macht. Wollen wir nicht – hatten wir schon mal.
    Heute ist Montag! Friedliche Revolution 2.0 läuft. Schließt Euch an. Ab 18 Uhr in fast jeder Stadt! Ich bin in Bonn. Für Frieden – FREiHEIT – Selbstbestimmung – Miteinander – Menschlichkeit – Wahrheit – eine bessere Politik für eine hoffentlich positive bessere Zukunft!

  7. Ob der Staat ein Recht hat oder nicht, entscheidet am Ende des Tages das Bundesverfassungsbericht. Und da sitzen noch Leute, die ihren Posten von Merkel erhalten haben.
    Solange diese Leute dort sitzen, hat der Staat jedes Recht, das er sich nimmt.

      1. Der genannte Richter hat selbst gar nichts „durchgepeitscht“. Er sitzt dort der ersten Kammer mit acht Richtern vor. Auf die Rechtsprechung des zweiten Senats hat er keinen Einfluß. Gegen seine Kollegen kann er nichts durchpeitschen.

    1. „Und da sitzen noch Leute, die ihren Posten von Merkel erhalten haben.“

      Diese Behauptung ist falsch. Die Richterposten werden in einem transparenten Verfahren nach einem Schlüssel von allen Parteien (außer der AfD) besetzt. Frau Dr. Merkel konnte die nicht einfach ernennen oder einsetzen.

      „Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.“

      https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/richter_node.html#:~:text=Das%20Bundesverfassungsgericht%20besteht%20aus%20sechzehn,Eine%20Wiederwahl%20ist%20ausgeschlossen.

      1. Guten Tag,
        das ist formal schon klar, nur ändert es nichts daran, daß der Präsident des Verfassungsgerichts vor Amtsantritt Vize-Fraktionsvorsitzender der Union unter Merkels Regierung war. Auch das politische Dinner mit Vorträgen über die Coronapolitik (!), zu dem Bverf-Richter vom Kanzleramt eingeladen waren, hinterließ ein starkes „Geschmäckle“ und war zumindest stillos.
        Sogar Mainstreammedien wie die WamS waren entsetzt.
        Freundlichen Gruß
        Felizitas Küble

        1. Frau Küble,

          sämtliche Bundespräsidenten waren vor ihrer Wahl aktive Parteipolitiker, auch Minister waren dabei oder frühere Ministerpräsidenten.

          Spricht das auch gegen die?

          Es ist auch keine bloße „Formalität“, wenn die Richterernennungen mit jeweils einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat bestätigt werden müssen. Sondern es ist Ausdruck lebendiger parlamentarischer und föderaler Demokratie.

          Der/die Kommentator/in „Spaziergänger“ hat die Behauptung aufgestellt, die Verfassungsrichter hätten „ihren Posten von Merkel erhalten“. Dagegen habe ich mich gewandt, weil es schlicht falsch ist.

          Zur Personalie Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) habe ich mich nicht geäußert. Da jedoch jede/r Verfassungsrichter/in zuvor einer politischen Partei angehört hat und deshalb wohl auch die Ziele dieser Partei unterstützt haben dürfte, sehe ich jetzt hier bei Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) keinen besonders skandalösen Vorgang.

          1. Guten Tag,
            der Unterschied zu einem Regierungsamt wie dem Ministerpräsidenten (der durchaus parteipolitisch unabhängig agieren muß) und einem parteibezogenen Vize-Fraktionsvorsitzenden ist Ihnen nicht klar?
            Zwischen der bloßen Mitgliedschaft in einer Partei und einem führenden Parteiamt sehen Sie auch keinen Unterschied?
            Na dann!
            Freundlichen Gruß und Ende der Durchsage,
            ich drehe mich nicht weiter endlos im Kreise mit Ihnen
            Felizitas Küble

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