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Kritik an Lobbyarbeit der „schwul-lesbischen Bewegung“ aus Sicht eines Homosexuellen

Dennis Riehle, Martin-Schleyer-Str. 27 in 78465 KonstanzRiehle, Dennis_5

OFFENER BRIEF vom 6.6.2015 an das Staatsministerium in Baden-Württemberg

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich festhalten, dass ich mich selbst als homosexuell bezeichne – um damit etwaigen Entgegenhaltungen vorzugreifen, ich wisse nicht, wovon ich spreche.

In der laufenden Legislaturperiode hat die grün-rote Landesregierung ganz erhebliche Bemühungen angestrengt, um die Gleichstellung homo-, bi- und transsexueller Menschen in Baden-Württemberg voranzubringen.

Ihr wesentlicher Schwerpunkt lag dabei u. a. auf der Schulpolitik – nicht zuletzt der umstrittene „Bildungsplan“, der sich für die Thematisierung sexueller Vielfalt im Unterricht und den Lehrmaterialien sowie ein insgesamt toleranteres Klima einsetzt, belegen dies eindeutig. IMG_1061

Auch aktuell steht das Land mit anderen ganz vorne, um einen Antrag an den Bundesrat zu formulieren. Denn dieser Tage befinden wir uns noch immer unter dem Eindruck der Bürgerinnen und Bürger in Irland, die sich in einer Volksabstimmung für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe ausgesprochen haben.

Wie Sie in Ihrer Eingabe an die Ländervertretung fordern, soll diese nun auch in der Bundesrepublik umgesetzt werden.

Um allen gegenteiligen Mutmaßungen vorzubeugen: Menschenrechte sind nicht verhandelbar, beschränkbar oder teilbar. Daher ist für mich unumstritten: Die sexuelle Orientierung eines Jeden genießt umfänglichen Respekt, Würde und Anerkennung.

Wer in der derzeitigen Debatte mit anderslautenden Meinungen versucht, Stimmung zu erzeugen, kann sich meiner Unterstützung nicht gewiss sein. Denn bei allem Diskurs verhandeln wir nicht um die Integrität des Individuums mit seinen grundlegenden Rechten auf Selbstbestimmung. Daran gibt es nichts zu deuteln; dort endet der Spielraum einer jeden demokratischen Debatte.

Würdigung der klassischen Ehe im GG

Ich möchte meine Argumentation auf eine andere Ebene lenken: Verdeutlicht man sich die Gedanken, die sich die Verfasser des Grundgesetzes gemacht haben, bleibt aus meiner Sicht die Würdigung der „klassischen“ Ehe im Punkt des Artikels 6 ein Anliegen, das zwar nicht direkt unter der „Ewigkeitsklausel“ verankert ist, aber dennoch auch einer modernen, den „Zeitgeist“ überlebenden Phase trotzt. 

Gemälde: Evita GründlerDie Bindung zwischen Mann und Frau scheint mir nicht nur aus sexueller (und damit gleichsam natürlicher) Sicht als eine einzigartige und hervorgehobene Harmonie privilegiert, sondern bleibt wohl auch die mehrheitliche Form des Zusammenlebens. Entsprechend brauche ich weder eine biblische noch andere moralische Grundlagen, um zu erkennen:

Die Beschaffenheit der unterschiedlichen Geschlechter deutet auf ein besonderes Korrelat hin, schließlich krönt sich die heterosexuelle Ergänzung zweier Menschen abschließend auch in der Möglichkeit, Nachwuchs zu zeugen.

Das ist zwar allesamt kein Grund, das gleichgeschlechtliche Miteinander abzuwerten – aber nicht jede Würdigung einer bestimmten Konstellation bedeutet gleichzeitig auch eine Diskriminierung anderer.

Heterosexuelle Verbindung überwiegt

Obwohl  –  oder vielleicht auch gerade weil  –  ich homosexuell empfinde, gehört es für mich zu einer Selbstverständlichkeit, die heterosexuelle Verbindung als diejenige zu betrachten, die das Pendant darstellt, welches auch in der Evolution aus offenbar überdachtem Grunde überwiegt.

Wir müssen nicht nur auf sexuelle Praktiken blicken, die uns offenbaren: Zwischen Mann und Frau schmiegt sich ein Arrangement, das füreinander geschaffen scheint. Auch dies wiederum bedeutet nicht, dass man andere Formen der menschlichen Verknüpfung geringer schätzen sollte. Doch mir bleibt in der derzeitigen Debatte unerschlossen, weshalb eine offenkundige Synthese nicht auch weiterhin den exklusiven Schutz genießen soll. paragraph_300x3001

Und sei es nur symbolisch: Die Hervorhebung der heterosexuellen Ehe muss auch fortan legitim sein – und eben nicht nur, weil sie Garant für die Fortentwicklung der Menschheit ist, sondern sich in ihrer gegenseitigen Fügung idealtypisch abhebt.

Nein, homosexuelle Beziehungen sind keinesfalls unnormal. Es bleibt ohne Frage: Liebe ist nicht begrenzt. Sie funktioniert zwischen uns allen – und keine Form kann höher bewertet werden als die andere. Doch ich denke, in den öffentlichen Erörterungen vermengen wir so Manches.

Besonderer Rechtsschutz der heterosexuellen Ehe

Es geht um die staatliche Förderung, um den besonderen Rechtsschutz der heterosexuellen Ehe, nicht um die gesellschaftliche Anerkennung der homosexuellen Liebe. Letztere ist von der politischen Auseinandersetzung völlig unberührt, da niemandem zusteht, sie zu erniedrigen.

Mein Appell, die verschiedengeschlechtliche Ehe auch weiterhin unter exemplarische Obhut der Verfassung zu stellen, bedeutet gleichsam nicht, dass es keiner Änderungen in verschiedenen juristischen Fragestellungen bedürfe. Denn es ist richtig: Dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, müssen sie unterstützt werden. BILD0222

Daher ist die Fortentwicklung der begonnenen Zusprechung von mehr Anrechten und Pflichten der eingetragenen Lebenspartnerschaften zu begrüßen. Auch die grundgesetzlich ebenso behütete Familie kann aus meiner Sicht durchaus gleichsam außerhalb des bisherigen Bildes gelebt werden. 

Ob damit auch die Notwendigkeit der Zuerkennung vollständiger Adoptionsrechte für beide gleichgeschlechtlichen Partner abzuleiten ist, wage ich unter dem Umstand, dass die Zahl der zur Adoption bereit stehenden Kinder weit unter der liegt, die adoptieren möchte, allerdings zu bezweifeln.

Die Studienlage gibt mehrheitlich die Einschätzung her, wonach das Aufwachsen in einer homosexuellen Beziehung keinerlei negative Folgen für die Kleinen bedeutet. Untersuchungen zeigen aber auch, dass es einerseits Probleme gibt, den Zustand der sozialen Elternschaft durch zwei gleichgeschlechtliche Partner auf den der biologischen zu normieren (womit das Modell der „Patchwork“-Familie unberührt bleibt).

Grundbedürfnisse von Kindern berücksichtigen

Dies liegt nicht an äußeren Faktoren, wie vielfach vermutet, also nicht an Ausgrenzungstendenzen dieser Kinder durch das gesellschaftliche Umfeld. Viel eher bleiben verschiedene Grundbedürfnisse unbefriedigt, da ein entsprechend höherer Bedarf an Orientierung im frühen Alter Startchancen verzerrt.

Fasst man meine Ausführung jedoch zusammen, braucht es nach meiner Auffassung im Sinne der wechselseitigen Übernahme von Pflichtgefühlen sowohl in steuerlichen, aber auch in bürgerlichen und sonstigen Rechten eine Besserstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gegenüber Singles. IMG_1228 - Kopie

Auch Bindungen, in denen Kinder erzogen werden, haben Anspruch auf Vorzüge – entsprechend muss dies dann allerdings gleichwertig für unverheiratete und „neu zusammengesetzte“ heterosexuelle Paare gelten, denn es geht hierbei in erster Linie um die Kinder, weniger um ihre „Eltern“ (in welcher Definition auch immer).

Unbestritten bleibt für mich jedoch, dass es einer übergeordneten Privilegierung von Müttern und Vätern bedarf, die Nachwuchs selbst zeugen.

Wiederum bedeutet solch ein Schritt keinerlei Verurteilung von Alleinlebenden (zu denen ich selbst gehöre) oder kinderlosen Paaren (die oftmals vollkommen unfreiwillig auf Nachwuchs verzichten müssen); aber im Blick auf die Nachhaltigkeit unseren gesellschaftlichen Fortbestand und seine demografische Versorgung gehört es nach meinem Verständnis zur Normalität, denjenigen ausdrücklichen Dank in Form von öffentlicher Protektion zuzugestehen, die Kinder zur Welt bringen.

Wir sollten uns vergegenwärtigen, dass spezifische Rechtsvorteile für bestimmte Personenkreise keine Diskriminierungen nach sich ziehen, solange es um einen Mehrwert geht, der keine existenziellen Nachteile für den Rest bedeutet.

Entsprechend irritiert mich auch die stetig neu angebrachte Empörung von Interessenvertretern, die fortlaufend???????????????????????????????????????????????????????????? „mehr Rechte“ für Homosexuelle einfordern.

Lobbyisten nutzen Forderungen teils als Machtinstrument

Beobachte ich heute die Aktivitäten dieser Lobbyisten, die sich nach ihren Worten für Schwule, Lesben, Transsexuelle u.a. einsetzen (und in deren Verbänden auch ich temporär mitgewirkt habe) und zu ihrem selbst ernannten Sprachrohr erheben, ereilt mich oftmals der Eindruck, wonach die von dort gewollten Ansprüche nicht in erster Linie für das Wohl der repräsentierten Klientel stehen, sondern als Machtinstrument in der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung.

Es ist insgesamt fragwürdig, wenn das stetige Formulieren neuer und weitreichender Zugeständnisse den Beigeschmack erhält, Homosexuelle u.a. wollten weitergehende Berechtigungen erhalten als andere Mitbürger. In Deutschland gibt es zweifelsohne auch heute Stigmatisierung von Menschen abseits der heterosexuellen Orientierung, auch bei „anderen“ sexuellen Neigungen und Identitäten bleibt noch viel Bedarf an Abbau von Barrieren in den Köpfen der Bevölkerung und mancher Politiker.

Menschenrechte Homosexueller sind in Deutschland anerkannt

Insgesamt kann ich aber nicht erkennen, dass in der Bundesrepublik die als elementar zu definierenden Menschenrechte von Homosexuellen u.a. beschnitten werden.

Ich komme hier auf meine obigen Ausführungen zurück: Dem Grundgesetz entnehmen wir ein eindeutiges Verbot an Benachteiligung – dies schließt gemäß meiner Auffassung aber nicht aus, dass wir bestimmten menschlichen Verbindungen eine herausragende Ehrung aussprechen.

Wir verringern dabei nicht den Wert Homosexueller o.a., sondern gestehen über den Mindestanspruch an Rechten für jeden Bürger hinaus eine Begünstigung ein, wie sie auch andere Personengruppen in verschiedenen Gesetzesbereichen selbstverständlich ist. 0022

Unter genannten Klarstellungen sorge ich mich folglich darüber, dass sich auch in der Arbeit der Landesregierung für den Beobachter nicht selten der Eindruck eröffnet, wonach sich verantwortliche Minister und Funktionsträger von der sogenannten „Schwulen- und Lesben-Bewegung“ treiben lassen.

Mit der Keule der „Toleranz“, mit der Drohung, bei kritischem Hinterfragen von mancher Forderung als verächtlich oder inhuman gebrandmarkt zu werden, wird ein Druck aufgebaut, der weit über die aus meiner Perspektive zulässige Lobbyarbeit hinaus geht.

In einem demokratischen und vielschichtigen Miteinander braucht es die Vertretung von Interessen von Minderheiten – aber gleichsam auch den Schutz vor einem Diktat der Weltanschauungen.

Nicht selten erleben wir Homosexualität u.a. in der Außendarstellung als „bunt“ oder „offen“. Dass das legitime und zu unterstützende Bemühen von Interessenverbänden, pluralistische sexuelle Orientierungen als Teil unseres Miteinanders nahbar zu machen, scheitert jedoch immer wieder daran, dass gängige Ressentiments durch eigene Verhaltensweisen gar zusätzlich untermauert werden.

Intoleranz innerhalb der homosexuellen „Szene“

Selbstverständlich kann dies nicht für alle Homosexuellen u.a. angenommen werden – aber der oberflächliche Körperkult, eine Form der Arroganz und der überstrapazierten Selbstwahrnehmung in alleinigem Blick auf sexuelle Leistungsfähigkeit und physisches Aussehen tragen unmissverständlich zu einer Intoleranz innerhalb der homosexuellen „Szene“ bei, denn Respekt und Zuwendung von Würde wird vielen Schwulen und Lesben unter „ihresgleichen“ nur unter dem Maßstab der optischen Perfektion und sexuellen Ausdauerfähigkeit zuteil.

Foto: E. GründlerDass viele Interessenvertreter darüber hinaus vehement daran festhalten, die Segregation in nahezu einer eigenen Parallelwelt fortzuführen, zeigt, dass nicht nur meine Erlebnisse fast schon als strategisch zu betrachten sind: „Du musst weiterhin auf die Tränendrüse drücken. Es geht uns in Deutschland gut. Aber wenn wir mehr wollen, sollten wir auch künftig die Opferrolle einnehmen“, ist mir noch immer eine Aussage eines Aktivisten im Ohr.

Wenn eine Stilisierung und Inszenierung eines Mythos‘ zur Durchsetzung persönlicher Profite missbraucht wird, verliert die Mehrheit in unserem Land zu Recht das Vertrauen in diejenigen, die auf CSD-Kundgebungen bis heute plakatieren, Mitte der Gesellschaft sein zu wollen.

Die ehem. Demonstration, die von der „Christopher Street“ ausging, ist zum Sinnbild dessen geworden, dass Schwule und Lesben weit verbreitete Vorurteile gegenüber ihrer Gruppe noch bestätigen.

Show-Elemente in CSD-Kundgebungen sind kontraproduktiv

Mich wundert tatsächlich nicht, dass die immer öfter dargestellte Ekstase auf solchen Veranstaltungen auf viele Bürger abstoßend wirkt. Wer die „homosexuelle Welt“ auf „Show“ reduziert, macht sich mitverantwortlich am Scheitern ihrer Integration in das bürgerliche Zentrum.

Denn die tatsächliche notwendige Bemühung Schwuler und Lesben zu diesem wechselseitigen Prozedere wird durch bewusste, aber wohl eher wenig Erfolg versprechende Provokation missbraucht und die Möglichkeit ausgelassen, sich als überzeugter Gesprächspartner für politische und gesellschaftliche Dialoge zu positionieren. 

Foto: K. RuprechtManchmal bleibt bei mir die Frage, ob die schwul-lesbische Interessenvertretung überhaupt darauf abzielt, Teil des Miteinanders in unserem Land zu werden – oder ob der Wille nach eigener Wichtigkeit die ewige Rolle in „Opposition“ erklärt.

Nach Jahren der versuchten Balance in Umgang und Offenbarung von sexueller Freizügigkeit gerät unsere westliche Gesellschaft nach meiner Wahrnehmung erneut in Gefahr, diese neuerlich allein unter den Aspekt von „Spaß“, „Grenzenlosigkeit“ und „Abwechslung“ zu stellen. Nahezu dem Leistungsprinzip entsprechend, wird nicht mehr Qualität, sondern Quantität propagiert.

Keine gelenkte Frühsexualisierung von Schülern

Empören wir uns (zu Recht!) immer wieder über ein ausuferndes Maß an Gleichgültigkeit gegenüber Pornografie, wollen wir am besten schon in der Grundschule damit beginnen, Kindern die verschiedenen Sexualpraktiken nahe zu bringen.

Aufklärungsunterrichte können kaum noch früh genug beginnen, manche Organisationen haben gerade im Rahmen des „Bildungsplanes“ für Baden-Württemberg bereits Handreichungen formuliert, die Kindern in der Pubertät die Heterosexualität schlecht reden sollen.

Müssen wir tatsächlich die Entwicklung unserer Kleinsten derart lenken, beeinflussen und beschneiden? Trauen wir ihnen nicht zu, eigene Erfahrungen zu sammeln, um sich in ihrem Prozess der persönlichen Reifung selbstständig sexuell zu orientieren?????????

Auch wenn der Einwand, Kinder könnten unter Anbetracht vorgelebter und propagierter Homosexualität diese auch für sich annehmen (Gerüchte wie „Schwulsein ist ansteckend!“ sind hierfür Ausschlag gebend und müssen mit aller Entschiedenheit verurteilt werden), als vollkommen inakzeptabel zurückzuweisen ist, braucht es gerade in einer objektiven Erziehung das Abbilden von Wirklichkeiten – wozu eben auch der Umstand gehört, dass Homosexuelle weiterhin in einer Minderheit sind, die weder benachteiligt, aber eben auch nicht künstlich aufgewertet werden darf.

Manche Schwulen und Lesben hadern mit ihrer Homosexualität

Wir sind glücklicherweise in der überwiegenden Mehrheit der Gesellschaft so weit, dass wir die unerträgliche Einordnung der Homosexualität u.a. sexueller Orientierungen und Neigungen als „krankhaft“ überwunden haben. Gleichsam will ich aber nicht verschweigen, dass aus meiner eigenen Beratungstätigkeit die subjektive Empfindung erwächst, wonach nicht wenige Schwule und Lesben mit ihrer Homosexualität hadern.

Im Gegensatz zu weitreichenden Darstellungen – auch der Interessenvertreter – ist dieser Umstand eben häufig nicht auf eine gesellschaftliche Diskriminierung zurückzuführen, sondern darauf, sich in der „schwulen und lesbischen Szene“ unwohl zu fühlen, Sehnsucht nach einem Kinderwunsch zu entwickeln oder einer unstrittig in den homosexuellen Kreisen ausgeprägten Verrohung beziehungsweise leichtsinnigen Auslebung des Sexualverhaltens zu entfliehen.

Nachweislich sind also weniger die exogenen als vielmehr die endogenen Faktoren treibende Kraft für die oftmals bis zu psychischen Problemen führenden Unzufriedenheiten von manch Schwulen und Lesben ursächlich. Viele Lobbyisten tragen durch ein vorzeitiges Einklassifizieren seelischer Nöte von Homosexuellen dazu bei, dass der Zugang zu Psychotherapie oder Beratung für die Betroffenen erschwert wird. Trost spenden

Es ist nahezu unverantwortlich, wenn Menschen eingeredet wird, man würde als Schwuler oder Lesbe in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung zwingend einen Versuch der „Umpolung“ erfahren und die „Schuld“ für den Gemütszustand liege ausschließlich an der Umwelt, die ausgrenzt und stigmatisiert.

Zweifelsohne gibt es auch heute noch Mediziner und Therapeuten, die Verfahren wie die Konversionstherapie praktizieren. Die Politik, aber auch die Internationale Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) lässt allerdings immer seltener Spielräume, solche Formen der Behandlung abzurechnen, noch sie breitflächig zu implizieren. Dort, wo dies dennoch geschieht, muss von Berufskammern eindeutig durchgegriffen werden. Was diese Ausreißer aus der allgemein gültigen Übereinkunft der Wissenschaft betrifft, darf es keine Nachsicht geben.

Homosexuellen bei inneren Konflikten Therapie nicht verweigern

Gleichzeitig wäre es aber fatal, solche Fälle als Argumentationsgrundlage zu verwenden, um homosexuellen u.a. Menschen mit inneren Konflikten therapeutische Hilfe zu verweigern. Der Wunsch nach Veränderung hat oftmals komplexe tiefenpsychologische Gründe, denen sensibel und ernsthaft nachgegangen werden muss.

Dabei gilt – wie bei allen Formen von Beratung, Seelsorge oder Therapie – das Gebot der Ergebnisoffenheit. Entsprechend ist keinesfalls das Ziel einer „Rückkehr zur Heterosexualität“ verbreitet, wie es von Lobbyisten nicht selten bestimmten Kreisen der Psychotherapeuten vorgeworfen wird. Viel eher ist zu hinterfragen, welche Hürden im Wege stehen, um sich selbst und seine eigene sexuelle Orientierung anzunehmen. Dieser Prozess muss im Zweifel einer fachkundigen Begleitung geöffnet bleiben. 

Foto: KOMM-MIT-VerlagIm Übrigen halte ich von der Theorie einer „umkehrbaren Homosexualität“ wenig, da ich endokrine, psychologische und soziale Konstellationen für die Ausprägung der sexuellen Orientierung eines Menschen ursächlich sehe. Eine daraus geformte Persönlichkeit ist nach meinem Verständnis nicht ohne unzulässigen Druck veränderbar – es entspräche auch nicht dem bereits genannten grundgesetzlichen Gebot der Souveränität eines Jeden, sich von außen an ihr „auszuprobieren“.

Anderslautende Meinungen, die oftmals auch auf Botschaften religiöser Schriften beruhen, sind für mich nicht nur als Humanisten, sondern auch im Verständnis der Bibel u.a., nicht gedeckt. Für den Nachweis, dass entsprechende Textstellen über Homosexualität u.a. eine solche eben nicht als beugbare „Sünde“ einordnen, braucht es nicht einmal das Liebesgebot aus 1. Johannes 4, 16. Es reicht ein Blick in die ursprünglichen Originale, die den Zusammenhang belegen, wonach lediglich das unverantwortliche, leichtsinnige und pädophile Ausleben der Sexualität (egal, welcher Zusammensetzung) ein „Gräuel“ darstellt.

Zusammenfassend ermutige ich Sie: Reflektieren Sie stets die auf Sie zugetragenen Forderungen von Interessenvertretern und versuchen Sie, politische Entscheidungen aus einer Metaebene zu bewerten und zu treffen. Bleiben Sie offen für dialogisch vorgebrachte Standpunkte. Und würdigen Sie Argumente aller Beteiligten.

Ich verbleibe mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bestem Gruß

Dennis Riehle

Berufliche Hompage: http://www.beratung-riehle.de/Dennis-Riehle

Fotos:Dennis Riehle, Archiv, Evita Gründler (Gemälde)

Kommentare

3 Antworten

    1. Medizinische Hilfe für Homosexuelle ist kein Verbrechen!

      Grüß Gott und guten Tag,

      unzählige Homosexuelle leiden massiv unter ihrer Neigung und suchen Hilfe um davon loszukommen. Doch in Deutschland gibt es kaum Ärzte, die bereit sind, die entsprechenden medizinischen Therapien vorzunehmen. Als wäre das noch nicht traurig genug, will nun Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), selbst ein bekennender Homosexueller, die wenigen verbleibenden Hilfsangebote für Homosexuelle per Gesetz verbieten und Ärzte kriminalisieren, die die sogenannten Konversionstherapien anbieten.

      Eines der Dogmen der Homo- und Genderideologie ist, dass Homosexualität keine Krankheit sei und deshalb folglich angeblich auch nicht heilbar. Doch zahlreiche Studien und Untersuchungen belegen, dass es sehr wohl möglich ist, Homosexualität erfolgreich zu therapieren und den Betroffenen somit echte Hilfe und Nächstenliebe zuteil werden zu lassen. Beispielsweise gaben bei einer Studie der renommierten Psychologen Stanton L. Jones und Mark A. Yarhouse 38 Prozent der Befragten an, dass sie die Homosexualität nach einer Konversionstherapie erfolgreich hinter sich gelassen hatten, während weitere 29 Prozent angaben, dass die Therapie bei ihnen immerhin teilweise erfolgreich war. Jones und Yarhouse kommen außerdem zu dem Schluss, dass Konversionsversuche psychologisch nicht schädlich sind.

      https://www.patriotpetition.org/2019/06/14/medizinische-hilfe-fuer-homosexuelle-ist-kein-verbrechen/

      Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält aber nichts von diesen Therapien, „schon wegen meines eigenen Schwulseins“, wie er jüngst in einem Interview gestand. Als Privatmeinung sei ihm dieser Standpunkt nicht verübelt, schließlich sind solche Therapien – wie alle medizinischen Eingriffe – absolut freiwillig und in Deutschland wird auch niemand gezwungen, eine Konversionstherapie über sich ergehen zu lassen, auch Spahn nicht. Nun will Spahn aber seine Stellung als Bundesgesundheitsminister missbrauchen, um anderen Homosexuellen, die eine Konversionstherapie wünschen und händeringend nach entsprechenden Angeboten suchen, den Zugang dazu zu verwehren, sowie Ärzte, die diese Hilfeleistung anbieten, zu kriminalisieren.

      Diese Ärzte will Spahn gnadenlos mit allen erdenklichen Mitteln bestrafen, die der Rechtsstaat nur hergibt: „Mir ist die Ordnungswidrigkeit eine Nummer zu klein. […] Das Berufsrecht sollte regeln, dass es Konsequenzen für die Ausübung des Berufs hat, wenn jemand diese Therapien anbietet. Im Sozialrecht sollte erklärt werden, dass es keine Vergütung für diese Angebote geben darf. Für das Strafrecht ist noch fraglich, welches Strafmaß angemessen ist.“

      https://www.patriotpetition.org/2019/06/14/medizinische-hilfe-fuer-homosexuelle-ist-kein-verbrechen/

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