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„Delegitimierung des Volkswillens“

Am 27. November 2024 veröffentlichten 17 Juristen eine ‚Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD‘. Die Professoren befürworten ein Verbotsverfahren und rechnen ihm gute Chancen aus.

Der staats- und verfassungsrechtliche Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Christian Wirth, erklärt dazu:

Die ‚Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD ist eine Wiederholung bekannter Allgemeinplätze auf mageren 13 Seiten, die mit einem rechtlichen Gutachten nichts zu tun haben.

Zusammen mit den 17 Seiten Zusammenfassung von Äußerungen verschiedener AfD-Politiker erweist sich die Schrift als Auftragsarbeit der Altparteien und des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Es werden rechtliche Behauptungen aufgestellt, ohne sich mit dem Wesensgehalt der betroffenen Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie Vereinigungsfreiheit auseinanderzusetzen.

Nicht einmal der Gedanke, dass gerade wegen der Naziherrschaft dem Parteienverbot erhebliche Schranken auferlegt wurden, findet Anklang in diesem Gutachten.

Vorwurf „Delegitimierung des Staates“ ohne GG-Basis

Stattdessen verwenden die Staatsrechtler ohne rechtliche Hinterfragung den vom Verfassungsschutz erfundenen neuen Phänomenbereich der ‚verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates‘, der weder im Grundgesetz noch in der Rechtsprechung seine Grundlage findet.

Alles in allem ein eher lustloses Aufbäumen derer, die wissen, dass ein Verbotsverfahren keine Chance haben wird. Aber gerade deswegen eine eklatante Wählertäuschung im Bundestagswahlkampf  –  oder anders gesagt: eine Delegitimierung des Volkswillens.

Kommentare

8 Antworten

  1. Denen müssen ja ganz schön die Knie schlottern, wenn sie nur noch mit Verboten statt mit einer besseren Politik wie sie die AFD fordert, glauben weiter zu kommen.

  2. Da sieht man wiederum, daß man „Wissenschaftler“ kaufen kann; wie es während der letzten Jahr andauernd zu sehen war. Und der Wähler wählt weiter die Falschen.

  3. Na zustimmen wird der AfD Mann, merken Sie wie lächerlich das ist?
    Am besten das Verfahren einleiten und schauen was das Bundesverfassungsgericht sagt das ist das Thema erledigt so oder so

  4. BAUTZEN BLEIBT LEER

    Seit die AfD besteht,
    es um Argumente geht,
    mit denen wollen die Roten
    senken AfD-Wählerquoten.

    Blockparteien meistens brechen,
    was sie ihren Wählern versprechen,
    statt Argumente liefern sie nur
    Sudeledes Gehirnwäsche pur.

    Man kann es nicht verhehlen,
    könnten ganz einfach Wähler stehlen,
    würden sie, statt zu hetzen,
    sich für Deutschland einsetzen.

    Jetzt, wo sie Macht besitzen,
    schau sie nur an ihre Spitzen,
    müssen immer wieder hören,
    dass sie Deutschland zerstören.

    Werden dort Fakten vorgelegt,
    sind sie wie üblich harsch erregt,
    hört man, dass ihnen Anstand fehlt,
    und fragt: Wer hat die bloß gewählt?

    Wollen spielen die erste Geige.
    Argumente? – Fehlanzeige.
    Alles, was ihnen nicht genehm,
    bezeichnen sie als rechtsextrem.

    Weil sinken ihre Wählerquoten,
    drohen sie mit Parteiverboten.
    Im Osten Deutschlands kennt man sie,
    nannten das gar Demokratie.

    Nichts hassen Blockparteien mehr
    als jene, die da denken quer.
    Ginge es nach ihrem Willen,
    würden sie wieder Bautzen füllen.
    doch Bautzen bleibt leer.

  5. Wenn die Partei verboten würde, ist deren Gedankengut und politischer Wille ja nicht vom Tisch. Wohin wenden sich dann die Wähler? Oder sie gruppieren sich unter anderem Namen neu.

  6. CDU und csu leisten ganze Arbeit, um sich die Konkurrenz vom Halse zu halten — CF sollte als Button auf die Titelseite setzen: vor der Wahl der Union wird gewarnt

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