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Kritik von Sachverständigen: Das „Gute-Kita-Gesetz“ widerspricht dem Elternrecht

Hedwig von Beverfoerde

Es ist das große Projekt von Dr. Franziska Giffey: Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung – oder einfach das Gute-Kita-Gesetz.

Aber ist dieser selbstbewusste Name wirklich berechtigt? Ist das Gute-Kita-Gesetz wirklich gut? Oder doch nur eine weitere Falle für Familien? Oder sogar verfassungswidrig?

Am 1. Januar 2019 wird das Gesetz der Bundesfamilienministerin in Kraft treten. Am 14. Dezember stimmten Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zu, das allerdings höchst umstritten ist und in den vergangenen Monaten hitzig diskutiert wurde.

Nicht ohne Grund empfahlen bei der öffentlichen Anhörung am 5. November acht von neun geladene Sachverständige, den Gesetzesentwurf in der aktuellen Fassung nicht anzunehmen.

Mit dem Gute-Kita-Gesetz möchte das Familienministerium die Qualität der Kindertagesbetreuung verbessern und zwischen den Bundesländern ausgleichen sowie die Kosten für die Eltern senken. 5,5 Milliarden Euro bis 2022 sind dafür vom Bund vorgesehen, das von den Bundesländern frei verwendet werden darf… 

Die Liste der bisher geübten Kritik ist lang und erstreckt sich über mangelnde Vorgaben für die Verwendung des Geldes, ungenügende Konkretisierung der Qualitätsstandards und immensen bürokratischen Aufwand bis hin zu gesetzlichen Entscheidungen, zu denen der Bund laut juristischen Einschätzungen gar nicht befugt ist.

Aber damit nicht genug. Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 5. November wies der Sachverständige Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit e.V. treffend darauf hin, dass das Gute-Kita-Gesetz den Eltern zu viele Vorgaben mache und keine Wahlfreiheit böte:

Wir lehnen es ab, wenn die Bundesregierung sich das Recht herausnimmt, durch staatliche Vorgaben die einen Eltern anders zu behandeln als die anderen. Der Staat hat nicht das Recht, Eltern irgendwelche Vorgaben zu machen. Vielmehr haben über die Kinderbetreuung nach dem Grundgesetz zunächst die Eltern zu entscheiden. Wenn man von Kinderbetreuung spricht, so sollte man nicht nur die Kitas im Blick haben. Das ist von vornherein eigentlich irreführend. Man muss die Betreuung der Kinder im Blick zu haben, wozu auch die elterliche Betreuung gehört.

Bereits im Juli 2018 mahnte der Deutsche Familienverband die Notwendigkeit echter Wahlfreiheit für die Eltern an: Der Staat habe die Aufgabe, „die Kinderbetreuung in der jeweils von den Eltern gewählten Form in ihren tatsächlichen Voraussetzungen zu ermöglichen und zu fördern. Zu diesen Voraussetzungen gehört auch eine finanzielle Flankierung der Elternzeit, damit sich Eltern die Wahlfreiheit überhaupt leisten können.“

Quelle und Fortsetzung des Artikels hier: https://demofueralle.blog/2018/12/19/gute-kita-gesetz-verfassungswidrig-und-familienfeindlich/#more-18886

Kommentare

2 Antworten

  1. Erneut ein Eingriff des Staates in das grundgesetzlich verbürgte Elternecht. Rechtsbrüche ohne Ende und doch belohnt der Deutsche Michel dieses Verhalten mit der Wiederwahl der verantwortlichen Personen.

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